Ist der Bogen unterschrieben und verteilt kann der SR meiner Meinung nach, wenn er selber keinerlei Beobachtungen gemacht hat, gar nichts mehr tun.
In 17:2 steht: Die Aufsicht über das Verhalten der Spieler beginnt für die Schiedsrichter mit dem Betreten der Wettkampfstätte und endet, wenn sie die Wettkampfstätte verlassen. Wenn er also selber Beobachtungen macht, ist er sogar verpflichtet, diese zu melden, auch wenn der Spielbericht "abgehakt" ist.
Aber wenn nicht, dann stimme ich mit mhs überein: nix geht mehr
Interessant wäre aber auch der Fall: SR nach Spielende in der Kabine und irgendwo in den Katakomben gibt's unbemerkt noch einen "kleinen Tumult". Kann/muss der SR auf Antrag eines Vereins Eintragungen im noch nicht unterschriebenen Spielbericht machen? Klar, legt ein Verein Einspruch ein, muss ich alles eintragen, was der Vereinsvertreter mir vorformuliert, aber in so einem Fall handelt es sich ja nicht direkt um einen Einspruch. Also, wie/wo mache ich wenn überhaupt Eintragungen?
Gruß
Bernd