Beiträge von BerndO

    Zitat

    Original von jfherden
    ... und absichtlichen Regelverstößen (nicht teilnahmeberechtigter Spieler).


    Wie kommst Du darauf, dass das ein absichtlicher Regelverstoß ist? Meistens hat doch der MV einfach nur gepennt, wenn der Spieler nicht auf dem Bogen steht. Der MV, der das absichtlich macht, muss glaube ich erst noch geboren werden...

    Fakt ist, dass in einer solchen Situation die SR keinen Regelverstoß begangen haben. Fakt ist auch, dass Einsprüche gem. DHB RO, wie Schwaniwolli hier und in einem anderen Thread bereits schrieb, nur gegen Regelverstöße der SR überhaupt zulässig sind. Also bevor sich die hohen Herren der Schiedsgerichte überhaupt mit dem Sachverhalt und der Frage "Spielentscheidend oder nicht" befassen, lehnen sie den Einspruch als unzulässig ab.
    Wer das weiß, kann viel Geld sparen ;)

    Zitat

    Original von jhl
    Hallo,

    da bin ich aber froh, dass bei uns in Hessen in diesem Jahr noch keine Bestrafung erfolgt, sondern nachdem Spiel ein Formular ausgefüllt werden muss, dass beide Trainer und der Schiri unterschreiben müssen. So was, wie oben geschildert habe ich nämlich befürchtet. Bin mal gespannt wie das in der nächsten Saison bei uns gehandhabt wird.

    Gruß Jan

    Oje, oje, deutscher Formalismus in den Hallen, wie grausam... Darf man dann wenigstens über ein Antragsformular beantragen, welche Deckungsformation gespielt werden darf? :wall:

    Gegen welche Entscheidung soll sich denn der Protest richten?? Die SR haben doch alles richtig gemacht.

    Ich wil dem Schwaniwolli ja nicht vorgreifen, aber die spielleitende Stelle kann meines Wissens nur etwas unternehmen, wenn ein nicht spielberechtigter Spieler (in diesem Fall war er lediglich nicht teilnahmeberechtigt) teilgenommen hat. Dazu brauchts aber noch nicht mal einen Einspruch oder gar einen Torerfolg desjenigen, das merkt der aufmerksame Schwaniwolli von ganz alleine ;)

    :wall: [GriffelSpitz]Dann ist es "halt" kein Wechselfehler, sondern regelwidriges Betreten der Spielfläche durch einen zusätzlichen Spieler[/GriffelSpitz]
    Passt das jetzt zu 16:3a??

    Dass die SR in diesem speziellen Fall mit dem Anpfiff unglücklich agiert haben, sieht wohl jeder ein. Wir diskutieren hier aber den Fall, was zu passieren hat, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

    Letztendlich hat jedoch die Mannschaft bzw. der MV einen Fehler begangen, den die SR korrekt geahndet haben.

    Was die persönliche Strafe angeht, so wird dies jedenfalls so im BHV geschult (oder ich habe mal wieder nicht aufgepasst). Möglich ist zwar vieles, aber da sollte es zwischen den verschiedenen Landesverbände keine Unterschiede geben.

    jfherden: Kann es sein, dass Du u.U. einen ganz wichtigen Satz in den Erläuterungen überlesen hast?

    Zitat

    Grob unsportliches Verhalten kann beispielsweise sein:

    Die vollständige Aufzählung grob unsportlicher Vergehen gibt es (leider noch) nicht. Wäre ja eine enorme Hilfe, und es gäb keine Streitfälle mehr...

    Ich tue ja selten das, was Offizielle von mir verlangen, aber in so einem Fall bin auch ich "gnädig".

    Gruß
    Bernd

    Da hat der MV der fehlbaren Mannschaft freie Auswahl, er sollte jedoch sorgfältig auswählen und nicht den nehmen, der schon zwei Hinausstellungen hat. Denn hierbei handelt es sich auf jeden Fall um eine persönliche und nicht nur um eine Mannschaftsstrafe.
    Fällt ihm spontan keiner ein, dann darf der SR ;)

    Deine Angaben zum Sachverhalt reichen leider noch nicht aus.

    Ich nehme jetzt einfach mal an die SR haben das Tor nicht annulliert.

    Wann wurden die SR auf den Missstand durch Z/S aufmerksam gemacht? War zu diesem Zeitpunkt der Anwurf bereits ausgeführt?

    Wenn nicht, hat die betroffene Mannschaft nach Spielschluß Einspruch eingelegt? Falls Einspruch eingelegt worden ist, wie war der Spielstand zum Zeitpunkt des Tores? Wie ist das Spiel ausgegangen?

    Wenn der Anwurf jedoch bereits ausgeführt worden ist, so ist eine Annullierung des Tores nicht mehr möglich, und ein Einspruch gegen die Spielwertung völlig sinnlos.

    Gruß
    Bernd

    Bei der ganzen Diskussion sollte man zudem nicht vergessen, dass der Ausschluß nicht zuletzt auch eine Mannschaftsstrafe ist und nicht unerheblich Einfluß auf den Ausgang des Spieles hat/haben kann.

    Ich steh auch auf dem Standpunkt, dass der Spieler - und damit auch seine Mannschaft - durch meine "Reaktionsschnelligkeit" nicht auch noch "belohnt" werden sollte.

    Zitat

    Original von mhs
    Ich habe heute noch die Ehre, das LLF - Spiel von Herrn S aus K zu leiten. Ich bin schon gespannt, wie sie ein Regionalliga SR auf der Bank benimmt :)

    Berichte mal, ich darf auch bald :D

    Ist der Bogen unterschrieben und verteilt kann der SR meiner Meinung nach, wenn er selber keinerlei Beobachtungen gemacht hat, gar nichts mehr tun.

    In 17:2 steht: Die Aufsicht über das Verhalten der Spieler beginnt für die Schiedsrichter mit dem Betreten der Wettkampfstätte und endet, wenn sie die Wettkampfstätte verlassen. Wenn er also selber Beobachtungen macht, ist er sogar verpflichtet, diese zu melden, auch wenn der Spielbericht "abgehakt" ist.

    Aber wenn nicht, dann stimme ich mit mhs überein: nix geht mehr

    Interessant wäre aber auch der Fall: SR nach Spielende in der Kabine und irgendwo in den Katakomben gibt's unbemerkt noch einen "kleinen Tumult". Kann/muss der SR auf Antrag eines Vereins Eintragungen im noch nicht unterschriebenen Spielbericht machen? Klar, legt ein Verein Einspruch ein, muss ich alles eintragen, was der Vereinsvertreter mir vorformuliert, aber in so einem Fall handelt es sich ja nicht direkt um einen Einspruch. Also, wie/wo mache ich wenn überhaupt Eintragungen?

    Gruß
    Bernd