Beiträge von BerndO

    Wie auf http://www.handball-regionalliga.de.vu zu lesen ist, wird das Spiel für K/Ö 2 gewertet (gemäß Spielstand 25:26 bei Spielabbruch).

    Die Paragraphen, die hier zur Urteilsfindung herangezogen worden sind, sind ja eigentlich auch einfach, klar und eindeutig:

    §47 SpO DHB Nichtaustragung, Nichtbeendigung eines Spiels:
    Kann ein Spiel in Folge besonderer Umstände nicht ausgetragen oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über Wertung oder Neuansetzung des Spiels.

    §9 RO DHB Spielabbruch:
    (1) Die Mannschaft, die einen Spielabbruch verschuldet, hat das Spiel verloren. Weitere Strafen können verhängt werden.

    Weitere Strafen hier: 250€ für den Heimverein.

    Also alle Aufregung umsonst, der "Gerechtigkeit" ist genüge getan :D

    Wenn denn für unsere Kollegen im SHV so eine klare Anweisung (Spielabbruch wenn nur noch einer auf der Platte ist) besteht, haben die SR ja auch vollkommen korrekt gehandelt. Nun denn, da bei uns (BHV) keine solche Anweisung existiert (oder doch?), würde ich weiterhin versuchen, dass Spiel über die Bühne zu bringen.

    Gruß
    Bernd

    Zitat

    Original von SRBHV
    PS: wenn du schnell bist findest du mich ab 19:00 Uhr in Leutershausen


    Na dann viel Spass beim Spitzenspiel, aber solltest Du nicht wenigstens 5 Minuten vor Spielbeginn in der Halle sein?? ;) ;)

    :hi: Bernd

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Das Problem ist, daß die SR das Spiel abgebrochen haben. Und das (Berndo, aufgepasst ) ganze neun Sekunden vor Spielende.


    :rolleyes: Häh? Ich pass doch auf, das mit den neun Sekunden ist mir doch nicht entgangen, oder doch, oder wie? Was schrieb ich noch gleich? :baeh:

    Nun denn, jetzt scheint es aber doch so gewesen zu sein, dass nur noch 1 Spieler auf der Platte war. Da wäre ich dann sicherlich auch ins Grübeln gekommen. Aber hätte man die neun Sekunden nicht dennoch zu Ende bringen können? Im Zweifelsfall hätte der Anwurf ja auch als direkter Torworf ausgeführt werden können, wahrscheinlich wäre dann noch ein Tor für den Gegner gefallen. Aber spätestens dann wäre es ausgestanden gewesen. So jedenfalls läuft man eventuell Gefahr, dass die Mannschaft, die den Spielabbruch in gewisser Weise provoziert hat, mit einer Neuansetzung des Spiels "belohnt" wird.

    SRBHV: Warst Du dabei? Oder hast Du Deine "Fakten" auch nur aus dem Internet, wie alle anderen hier auch?

    :hi:
    Bernd

    Ui, da war ja wohl was geboten...

    Ich bin der Meinung, diese 9 Sekunden hätten die SR auf jeden Fall noch spielen lassen können, zumal die Mannschaft ja immer noch mit 2 Spielern agieren durfte und somit den Anwurf nicht gleich als Torwurf hätte ausführen müssen.

    Selbst wenn noch länger zu spielen gewesen wäre hätten die SR das Spiel auch nicht abbrechen müssen. Es gibt keinerlei verbindliche Regelung für einen Spielabbruch. Dies liegt allein im Ermessen der SR und letztendlich sollte der sportliche Gedanke hier massgebend sein. Und der ist bei einer vorrübergehenden Unterzahl 1:6 durchaus noch gewahrt. Denn wie lange hätte es denn gedauert bis der erste Spieler hätte ergänzen dürfen? Sicherlich keine 2 Minuten.

    Also, weitere 9 Sekunden hätten den SR und den jetzt aktivierten Instanzen einigen Schreibaufand erspart. Aber wie diese Instanzen jetzt entscheiden (Neuansetzung, Wertung gemäß Ausgang oder für den Gegner mit 0:0 Toren, "Ärger" für die SR) wage ich jetzt nicht zu mutmassen. Lag da zu oft schon daneben ;)

    Gruß
    Bernd

    Nun, nur weil ich in der Halbzeitpuase feststelle, dass Harz am Ball ist, heisst das noch lange nicht, dass ich es auch mitkriege, dass sich jemand Harz an die Finger schmiert.

    Ich denke, die SR haben genug zu tun, sich um die wesentlichen Dinge im Spiel zu "kümmern". Und wenn man mir die Harzdose nicht unter die Nase hält bzw. der Spielführer mir zu Beginn mit Harz an den Fingern die Hand gibt, dann krieg ich das Harzen zu 99% nicht mit.

    Gruß
    Bernd

    Was sollen denn die SR tun, was sie nicht jetzt schon (im BHV) tun, nämlich ihre eigenen Wahrnehmungen bzw. auf Anforderung die eines MVA ins Protokoll eintragen? (Oder machen die das etwa nicht so??)

    Etwa dem Heimverein ohne Bestätigung für die Erlaubnis von Haftmitteln die Harzdose wegnehmen??

    Gruß
    Bernd

    Zitat

    Original von jhl
    Ist es nicht so, dass ein TTO erst gegeben wird, wenn der Schiri es pfeifft und das TimeOut anzeigt? Der ZN darf ja auch erst die Uhr anhalten, wenn der Schiri pfeifft und nicht wenn er selbst pfeifft.

    Schon richtig, doch ein Signal vom ZN unterbricht auf jeden Fall das Spiel auch wenn es "niemand" hört.

    Zitat

    Original von jhlAlso müsste der Protest erfolgreich gewesen sein, da die Schiris das TTO nicht gegeben haben und die Uhr dann nicht mehr zurückstellen dürfen.

    Sie dürfen, denn schaust Du hier:

    DHB Regelecke Beispiel 4

    Aber letztendlich glaube ich auch, dass der Protest erfolgreich gewesen ist.

    Gruß
    Bernd

    Also, ich kann mir gut vorstellen, dass der Einspruch durch gegangen ist, da in einem solchen Fall zwar Uhr und Spielstand zurück"gedreht" werden, jedoch bleiben persönliche Strafen bestehen. Insofern haben die SR hier wirklich einen Fehler begangen. Aufgrund von Zeitpunkt und Spielstand ist dieser wohl auch als spielentscheidend zu werten.
    Gruß
    Bernd

    Zitat

    Original von Lasse
    Aber es ist ja eigentlich auch egal, denn egal, welchen Standpunkt man als Schiedsrichter zu dem einen oder anderen Thema auch hat, es gibt immer die Möglichkeit, den Spieler, der sich nach Meinung der SR nicht anständig verhält, zu bestrafen.
    Denn im Endeffekt entscheidet immer der SR, was unsportlich oder gesundheitsgefährdent ist.

    Klar, eine eigene Meinung haben ist erlaubt. Aber es sollte doch so sein, dass alle SR mit gleichem Mass messen und eine einheitliche Linie fahren, so dass sich alle Mannschaften darauf einstellen können und nicht von Spieltag zu Spieltag erst mal "ausprobieren" müssen, was denn heute erlaubt ist. Das zu erreichen ist sicherlich alles andere als einfach und wird wohl immer das unerreichbare Ideal darstellen. Aber bemühen, um dahin zu kommen, sollten wir (SR) uns schon.

    Gruß
    Bernd

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Wenn eine am Spiel nicht beteiligte Person den Ball auf dem Wege zum Tor aufhält, bin ich in fast allen Fällen davon überzeugt, dass der Ball im Tor gelandet wäre. ( Klar ?? !!! )

    Sach ich doch... :D

    Andre: Also ich muss mir in solch einem Fall schon sehr sicher sein, dass der Ball NICHT ins Tor gegangen wäre, damit ich NICHT auf Torerfolg entscheide.

    Und wenn dem so ist, kann ich nicht auf 7m entscheiden, denn eine klare Torgelegenheit hat ja nicht bestanden. Die Spielfortsetzung wäre dann auf jeden Fall Abwurf (wenn der Ball im Torraum gestoppt wurde) oder Freiwurf für die Mannschaft, die meines Erachtens in Ballbesitz gelangt wäre (wobei ich mir da auch nicht 100%ig sicher bin).

    Gruß
    Bernd

    Zitat

    Original von jfherden
    Ja, weil die Dq für den nicht teilnahmeberechtigten Spieler keine persönliche Strafe sein kann, da der Spieler nicht eingetragen ist. Die Dq ist eine symbolische Mannschaftsstrafe. Demnach ist ein ein 12. Spieler ohne weiteres möglich.
    Nochmal das Beispiel aufgegriffen, wenn 12 Spieler eingetragen sind und zusätzlich ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler das Spielfeld betritt, wäre es deiner (berndo) Meinung nach der 13. eingetragene Spieler auf dem Spielfeld. Damit hätte der MV nicht nur einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler aufs Feld geschickt sondern auch gegen Regel 4:1 (max. 12 Spieler) verstoßen. Das kann ja auch nicht ganz sein, oder?

    Wieso? Kann man nicht gegen 2 Regeln gleichzeitig verstossen? :lol: Vielleicht ist das genau die Lücke im Regelwerk die der Schwaniwolli meinte.

    Wie mhs schon meinte, das haben wir von unserem gemeinsamen Lehrwart. :D Und so unlogisch scheint mir die Regel hier nicht.

    Mein Problem mit solchen Anweisungen zur Regelauslegung ist, dass man da nicht wirklich was schriftliches hat. Viele solcher Beispiele werden allenfalls in irgendwelchen Regelfragen behandelt. Und da weiß man auch nicht immer wie aktuell und gültig diese Kataloge noch sind.

    Gruß
    Bernd

    Zitat

    Original von mhs
    Und um den Problem noch eins draufzusetzen, was macht den der Handballgott, wenn 12 Spieler eingetragen sind, sich der MV mit einem vertan hat (Eingetragener nicht anwesend, dafür Anwesender nicht eingetragen) und dies auffällt. Also der nicht eingetragene D. und der nicht anwesende gestischen wird ..

    Das ist dann wohl Pech, weil nach Spielbeginn dürfen keine Streichungen mehr vorgenommen werden. Wenn der Nichteingetragene ins Spiel eingreift wird er dann eben disqualifiziert. Fällts den Beteiligten vorher auf, so haben sie keine Chance diesen Fehler zu korrigieren, weil kein Platz mehr auf dem Bogen.

    Die SR könnten diesen Fall wohl nur dadurch verhindern, wenn sie wieder eine "Gesichtskontrolle" dürchführen würden.

    Gruß
    Bernd

    Weil es bei Regel 16:8 (auszugsweise) heisst: ... Eine Disqualifikation verringert die Zahl der Spieler oder Offiziellen, die der Mannschaft zur Verfügung stehen. ...

    Hier wird kein Unterschied hinsichtlich des Grundes der Disqualifikation gemacht (ausser Vergehen vor Spielbeginn). Der nicht teilnahmeberechtigte Spieler wird quasi als 12. Spieler angesehen und somit dürfen nach der D nur noch 11 Spieler in dieser Mannschaft mitwirken.

    Gruß
    Bernd