Wie auf http://www.handball-regionalliga.de.vu zu lesen ist, wird das Spiel für K/Ö 2 gewertet (gemäß Spielstand 25:26 bei Spielabbruch).
Die Paragraphen, die hier zur Urteilsfindung herangezogen worden sind, sind ja eigentlich auch einfach, klar und eindeutig:
§47 SpO DHB Nichtaustragung, Nichtbeendigung eines Spiels:
Kann ein Spiel in Folge besonderer Umstände nicht ausgetragen oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über Wertung oder Neuansetzung des Spiels.
§9 RO DHB Spielabbruch:
(1) Die Mannschaft, die einen Spielabbruch verschuldet, hat das Spiel verloren. Weitere Strafen können verhängt werden.
Weitere Strafen hier: 250€ für den Heimverein.
Also alle Aufregung umsonst, der "Gerechtigkeit" ist genüge getan ![]()
Wenn denn für unsere Kollegen im SHV so eine klare Anweisung (Spielabbruch wenn nur noch einer auf der Platte ist) besteht, haben die SR ja auch vollkommen korrekt gehandelt. Nun denn, da bei uns (BHV) keine solche Anweisung existiert (oder doch?), würde ich weiterhin versuchen, dass Spiel über die Bühne zu bringen.
Gruß
Bernd