Beiträge von BerndO

    Sunny: Wenn schon Regelbezug dann den richtigen: Erläuterung 5:3 zählt beispielhaft Vergehen auf, die eine sofortige Hinausstellung schon beim ersten Vergehen dieser Art erfordern - das trifft hier hoffentlich auch für Dich nicht zu.

    Wie Du darauf kommst, dass bei einer Ermahnung noch keine Regelwidrigkeit vorliegt, ist mir auch schleierhaft. Hast Du schon mal auf FW entschieden und den fehlbaren Spieler ermahnt? Wenn ja, warum FW, wenn doch bei einer Ermahnung keine Regelwidrigkeit vorliegt?

    Prinzipiell sehe ich es aber genauso: Erst einmal im Vorbeigehen im laufenden Spiel einmal ermahnen ohne das Spiel zu unterbrechen, und dann erst unterbrechen und verwarnen mit Ballbesitzwechsel.

    Theo: Wie gesagt, ich bin mir da auch nicht sicher. Der Handball-SR (Kapitel 1.2 Seite 5 unten rechts) macht allerdings keinen Unterschied ob es der 14. oder 15. Spieler ist, der nicht teilnahmeberechtigt das Spielfeld betritt und sich unsportlich verhält.

    Zitat

    ... Unabhängig von der Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen muss auch der betreffende Spieler bestraft werden, wenn er sich nach dem Betreten der Spielfläche unsportlich verhält. ...

    Ach ja und bezüglich der Ermahnung bei (passiver) Verhinderung der schnellen Mitte:

    Zitat

    Erläuterung 5:

    5:2 Progressive Bestrafung bereits beim ersten Vergehen (16:1c)
    a) ...
    b) Verzögerung einer Wurfausführung des Gegners, typisch bei Nichteinhalten des Abstandes oder wenn der Torwart den Ball nicht an den 7-m-Werfer herausgibt; (siehe auch Regeln 14:8, 14:9, und 15:5 Absatz 3);
    c) ...

    Thomas: die frage in diesem Fall ist etwas anders gelagert, da der zu bestrafende Spieler ja gar nicht mehr ein- bzw. nachgetragen werden kann, da schon 14 Spieler auf dem Bogen stehen, insofern wäre das eine Art Mannschaftsstrafe, da wer nicht auf dem Bogen steht auch nicht persönlich bestraft werden kann. Aber wie gesagt ich tendiere auch zu einer Reduzierung der fehlbaren Mannschaft in diesem Fall.

    zu 3) Regelwerk fordert zwingend eine Verwarnung für ein Abstandsvergehen.

    zu 4) bin soweit mit Theo überein, bin mir aber nicht ganz sicher bzgl. der gegebenen Hinausstellung für den 15. Spieler. Ich meine, das B noch für 2 Minuten mit 5/1 weiterspielen müsste.

    Zitat

    Original von sunny-1
    1. ist einfach.

    Du schreibst "Unkontrolliert", ergo keine Absicht, Ergo Fangfehler, Ergo spiel läuft weiter.

    Das ist "einfach" falsch: Da der Ball, bevor er letztendlich gefangen bzw. kontrolliert wird, den Boden berührt, kann es kein Fangfehler sein, zumal auch ein Schlagen in eine Richtung durchaus kontrolliert bzw. gewollt sein kann. Das Schlagen ist jedenfalls kein Versuch den Ball zu fangen.

    Insofern: FW dagegen, den ich auch gebe, wenn der Ball nicht den Boden berührt, bevor der Spieler den Ball nochmals berührt bzw. beginnt zu prellen.

    Was anderes wäre hier der passive Block durch den Abwehrspieler...

    Na, ob so ein Regelverstoß spielentscheidend ist bzw. eine Rechtsinstanz diesen so bewertet, wage ich mal zu bezweifeln. Die spielleitende Stelle jedenfalls kann und darf dies auch gar nicht entscheiden.

    Der SR hat hier sogar einen Regelverstoß begangen, da er die Tatsachenfeststellung "Beleidigung" sogar im Protokoll dokumentiert hat aber die vom Regelwerk dafür zwingend vorgesehene Strafe nicht gegeben hat.

    1. Wenn der Gästetrainer während einer Unterbrechung wegen Verletzung eines Spielers der Heimmannschaft, _auf_ der Spielfläche gecoacht hat, so ist die Bestrafung regelkonform. Denn er betritt unerlaubt die Spielfläche. Unerlaubtes Coaching sehe ich hier nicht.
    Geht aber aus der Beschreibung nicht hervor.
    Unerlaubtes Coaching liegt dann, vor wenn einer der zwei Betreuer, denen bei Verletzung eines eignenen Spielers das Betreten der Spielfläche erlaubt wurde, Anweisungen an die eigenen Spieler erteilen anstatt sich um den verletzten Spieler zu kümmern.

    2. Zunächst einmal darf ein Sekretär nicht das Spiel unterbrechen, dies obliegt allein dem Zeitnehmer. Ansonsten ist die Bestrafung regelkonform, da ja wohl noch keine Verwarnung für die Bank ausgesprochen worden war. Eigentlich hätte ja schon beim ersten Mal, wenn die SR es nicht selbst bemerken, das Spiel durch den ZN unterbrochen werden müssen (aber wahrscheinlich war der vom Heimverein).

    Erläuterung 6 beginnt mit:

    Zitat

    Die folgenden Beispiele sollen im Sinne der Regel 16:6c mit einer Disqualifikation bestraft werden. Analog können die Schiedsrichter andere Handlungen ebenso bewerten:

    Die Aufzählung ist somit nicht vollständig. Die Bestrafung in der Regelfrage erfolgt in der Tat wegen grob unsportlichem Verhalten, nicht wegen Gesundheitsgefährdung.

    mal wieder blöd formuliert - richtig.

    Aber trotzdem: b) ist denke ich unstrittig, d) mit b) zusammen würde aber bedeuten, dass das Spiel (da A ja bereits vor dem Vergehen mit nur 5/1 agiert hat) für A mit 3/1 weitergehen müsste. Und dass dies nicht korrekt ist, darüber sind wir uns doch wohl auch einig.

    uwe: Unter 16:6 d) steht "d.h." und nicht "u.a." - somit ist die Aufzählung vollständig.

    16:13 insgesamt definiert was die Spielzeit ist, bzw. was sie alles umfasst. U.a. gehört zwar auch das 7m-Werfen dazu, doch dieses wird in 16:6d) explizit erwähnt und eben anders behandelt. Insofern muss ich Dir recht geben, dass dies hier ein wenig widersprüchlich formuliert ist (aber nur was das 7m-Werfen angeht). Die Halbzeitpause gehört definitiv zur Spielzeit, ansonsten dürfte es ja auch zu Beginn der 2. HZ nicht mit Unterzahl für die fehlbare Mannschaft weitergehen, denn nur DQ während der Spielzeit bewirken auch eine Reduzierung -> 16:8 Absatz 2 (oder auch 16:14 b)

    Nun, der Blinde hat schon recht - im konkreten Fall ist der Eintrag im Spielprotokoll ja notwendig. Stünde in d) lediglich "Meldung im Spielprotokoll" wie bei 168 würde niemand die Richtigkeit von d) anzweifeln

    Fakt ist, die Formulierung ist einfach "doof".

    In meiner Ausgabe des IHF-Katalogs (von http://www.schieris.de) ist bei 168 als Lösung b) c) und d) angegeben und meines Erachtens auch richtig.

    Bei 169 ist d) insofern falsch, weil hier nicht die zwingend notwendige Hinausstellung erwähnt wird. Die Antwortmöglichkeiten schliessen sich von der Logik her aus, bzw. das soll damit angedeutet sein, dass in allen Antwortmöglichkeiten eine Art der Bestrafung (H oder D) angegeben ist. Klassische Auswendig-Lernen-Frage, die Formulierung ist in der Tat "etwas" wachsweich. Die Meldung im Spielprotokoll ist in der Tat erforderlich.