Also erst einmal ist sicherlich entscheidend, wieviel Zeit zwischen den Vergehen vergangen ist und ob die zweite Situation nur entstanden ist, weil Du eben in der ersten Situation auf Vorteil entschieden hast.
Ich nehme jetzt mal an, dass Du in der ersten Situation Dir fest vorgenommen hast die Spielerin nachträglich zu bestrafen, aber nicht dazu gekommen bist, weil Du ansonsten Mannschaft A den Vorteil wieder genommen hättest. B5 muss schon ziemlich flink auf den Beinen gewesen sein, um auch noch in einer 1:1 Situation das zweite Foul zu begehen, da es sich ja wohl um einen Tempogegenstoß gehandelt hat. Ansonsten hätte man sicherlich eine Gelegenheit gefunden, das Spiel vor dem zweiten Vergehen zu unterbrechen und zu bestrafen, ohne einen Vorteil zu nehmen.
Ich hätte hier wohl auch auf eine direkte 2 Minuten Strafe entschieden, ohne die gelbe Karte zu zeigen, evtl. mit einem Hinweis. Dies hätte ich auch einem evtl. anwesenden Beobachter gegenüber so verkauft. Wenn er das erste Vergehen auch als progressionswürdig erachtet, dürfte er damit auch kein Problem haben. Regel 16.3b) setzt ja dem reinen Text nach nicht zwingend voraus, dass bei wiederholten Regelwidrigkeiten dem Spieler vorher die gelbe Karte gezeigt worden ist. In diesem Fall würde ich dann eben eine solche Ausnahme machen.
Zudem könntest Du in dem Fall, dass die Spielerin bereits verwarnt war oder 3 Verwarnungen ausgesprochen waren, hier nicht gleich 2 Hinausstellungen aussprechen.
Also grundsätzlich würde ich in einer Spielunterbrechung keine zwei Strafen für denselben Spieler anzeigen, es sei denn die erste Strafe wird irgendwie unpassend "kommentiert".
Gruß
Bernd