Es reicht i.A. das Zeichen - im Zweifel sollte allerdings gepfiffen werden. Sonst würde bei knappen Geschichten wohl einfach weitergespielt werden. Das Zeichen alleine unterbricht jedenfalls nicht das Spiel.
Beiträge von BerndO
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Bei uns soll das so gehandhabt werden, dass der MV die Gelegenheit bekommt, einen Spieler zu benennen, der dann auch persönlich bestraft wird und demzufolge während der Hinausstellung auch nicht eingewechselt werden darf.
Weigert er sich, so benennen die SR denjenigen, z.B. den der als nächstes am Auswechselraum steht. Für diesen gilt aber auch dass er persönlich bestraft ist. Pech, wenn es denn dann seine 3. Zeitstrafe ist.Einen Regelbezug habe ich auf die Schnelle nicht zur Hand.
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Auch der MV ist nicht verantwortlich, denn er wird ja auch nicht bestraft, sondern der "überzählige" Spieler... Der MV darf sich im Zweifelsfalle vielleicht einen (persönlcih zu bestrafenden) Spieler raussuchen, wenn der fehlbare Spieler nicht eindeutig benannt werden kann.
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Vor Anpfiff immer vergewissern, ist aber lediglich ein "Freundschaftsdienst". Die Mannschaften handeln hier eigenverantwortlich.
Ansonsten: Wechselfehler nach TTO?
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Abgesehen davon, dass es eigentlich Rot hätte geben müssen, unter der Voraussetzung, dass es entweder Unentschieden oder eins hinten gegen die ausführende Mannschaft steht (ansonsten würden wir das hier vermutlich nicht diskutieren), hätten die SR in der Tat gut daran getan, den Wurf abzuwarten.
Nun verschieben wir das ganze Geschehen aber mal ans Ende der 1. Halbzeit. Hättet ihr in dem Fall, dass ihr den Vorteil idealerweise abgewartet und das Tor gegeben hättet, noch nachträglich auf Progression wegen Abstand entschieden?
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Nun gemessen an der Schilderung des SR halte ich die Strafe halt einfach für zu gering.
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Theo: Er meinte das wohl bezogen auf die geschilderte Situation - Ausführen eines direkten FW vor Anpfiff und Treffen eines Abwehrspielers in der Seitwärtsbewegung.
Da sehe ich auch keine Möglichkeit nach 8.5e)
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+ 9 Punkte Abzug in der laufenden Runde
In meinen Augen ein ganz schwaches Urteil, vor allem vor dem Hintergrund, dass ja fast die gesamte Mannschaft an der Jagd auf den SR beteiligt gewesen sein soll, und das Sportgericht im Wesentlichen die Schilderung des SR bestätigt haben soll. 
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Theo: So einfach ist das leider/Gott sei Dank nicht.
Nicht alles was von SR als Beleidigung gewertet wurde, ist auch von den entsprechenden Instanzen später so bestraft worden.
Im Ausgangsfall hier würde ich auch stark vermuten, dass es zu keiner Bestrafung käme, auch wenn explizit Beleidigung als Begründung im Protokoll steht.
Allerdings gab es auch durchaus schon Fälle, wo eine Bestrafung angebracht gewesen wäre, es dazu aber leider nicht kam.Ausserderm es gibt keine Tatsachenentscheidungen - nur Feststellungen, nämlich hier dass jemand etwas "spezielles" zum SR gesagt hat. Die Bewertung bzw. Entscheidung ist eine andere Geschichte.
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Warum fragst Du nicht deinen Kreis-SR-Wart?
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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Spieler mehr oder weniger lachend oder hämisch grinsend sich darüber beschweren wollte, dass er noch keine rote Karte bekommen hatte. Das kann man durchaus auch als Unsportlichkeit auffassen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum diese Frage hier im Forum erwähnenswert sein sollte.
Der Ton, die Mimik und Gestik kommen halt in so einem Forum nur schwer rüber.
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Tragt es doch einfach ein, wie gehört und überlasst den Rest der spielleitenden Stelle.
Die DQ jedenfalls ist mit 16:6b) Gesundheitsgefährung zu begründen, da diese das erste Vergehen darstellt. Umwandeln kann man da nix.
Aber sollte nach DQ und Mannschaftszeitstrafe wirklich noch eine Beleidigung (in diesem Fall war das wohl eher keine) fallen, so wird diese halt eingetragen und garantiert auch noch entsprechend bestraft. Der einzige Unterschied ist dann, dass es keine automatische Sperre gibt (daher ja bei SR-Beleidigung/Bedrohung auch in eingen LVs der Passeinzug), sondern erst die spielleitende Stelle aktiv werden muss. -
Richtig, das Tor hätte nicht zurück genommen werden dürfen.
Es hätte weitergehen müssen mit dem der Situation (bei Unterbrechung durch die SR) entsprechenden Wurf, also FW für A.
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Kleine, aber nicht unwesentliche Korrektur:
Entscheidend ist ob der Anwurf angepfiffen ist (nicht die Ausführung).
Nach dem Anpfiff kann/darf ein Tor nicht mehr zurück genommen werden, davor schon...
Eine Ausnahme dieser Regel gilt dann, wenn die SR ein Signal von Z/S überhören, dann ein Tor fällt und die SR rst auf das Signal aufmerksam werden, nachdem bereits wieder angepfiffen worden ist - soweit die Theorie
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Wenn der Anwurf bereits ausgeführt war, darf das Tor nicht mehr zurück genommen werden (Regel 9:2).
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Weder Angreifer noch Abwehrspieler dürfen den im Kreis rollenden Ball berühren -> d.h. es muss auf jeden Fall Freiwurf bzw. Abwurf geben.
Regel 6:5
aber auch hier sollte der Vorteilsgedanke nicht vernachlässigt werden und unnötige Pfiffe vermieden werden, d.h. kommt z.B. der Abpraller nach Berührung durch einen im Kreis stehenden Angreifer zu einem Abwehrspieler, so sollte man durch den Pfiff nicht eine evtl. vorhandene Gegenstoßgelegenheit unterbinden. -
Vielleicht gab es noch eine Auszeit?

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Die spielleitende Stelle entscheidet über Einsprüche??? Ganz was neues...
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Der Festspielparagraph zieht nur bei mehreren Mannschaften in _derselben_ Altersklasse => sie sind nicht festgespielt und können es auch niemals sein...
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Zitat
Original von Zbombe
Eine nachträgliche Sperre bei einer Roten Karte erfolgt nur in höheren Ligen. Dort kann man sogar für eine 2 Minutenstrafe wegen Taktischem Foul bestraft werden.Oh, bitte...

Versuch doch bitte solche Aussagen mit gültigen Quellen zu belegen, wenn Du sowas hier postest.