Beiträge von BerndO

    Dany: Nein, dass muss man nicht. Ich hab auch nicht die Richigkeit der Formulierung angezweifelt - schreibe ich ja selber so.

    Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass bezogen auf die Ursprungsfrage, das Einbringen dieses Formulierungsvorschlags wenig hilfreich war. ZBombe wollte damit wohl aufzeigen, in welchen Fällen grundsätzlich wegen Gesundheitsgefährdung zu disqualifizieren ist, und das ist halt nun mal nicht bei jedem Gesichtstreffer der Fall.

    Eine offizielle Regelung der IHF in schriftlicher Form, dass wenn Blut im Spiel ist, zu disqualifizieren ist, kenne ich allerdings auch nicht.

    Zitat

    Original von Zbombe

    Nein. Du musst es ja genau lesen:

    Du musst einen Spieler so stark im Gesicht treffen, dass du seine Gesundheit gefährdest.

    Da steht:

    Zitat

    Der Spieler, Markus Mustermann, TV Haudrauf, wurde gemäß Regel 16:6 b disqualifiziert - Spielstand: 15:15, Spielzeit: 25:23. Er traf seinen Gegenspieler beim Abwehrversuch mit der Hand im Gesicht.

    Ich kann jemanden auch mit der Hand im Gesicht treffen, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Dieser Formulierungsvorschlag reicht als Definition nicht aus.

    Wenn man jetzt in allen Situationen, auf die dieser Formulierungsvorschlag passt, Rot zieht, hat man glaube ich am Spielende viel (zumindest mehr als vorher) zu schreiben. Aber es wird sicherlich niemand jeden Gesichtstreffer mit Rot bestrafen wollen.

    Entscheidendes Kriterium ist doch hier die Gesundheitsgefährdung (und bei einem Gesichtstreffer sicher auch die Intensität), und die ist sicherlich gegeben, wenn es durch den Treffer zu einer blutenden Verletzung findet.

    Däne: Willst du darauf hinaus, dass ein Angriffsspieler (zu dem wird Abwehrspieler B ja mit Ballannahme) den "eigenen" Torraum betritt und der Fall in den von dir zitierten Regeln nicht abgedeckt ist?

    Ich erinnere mich dunkel, dass eine ähnliche Diskussion bereits irgendwo mal geführt wurde.

    Ich denke, der Regelgeber hat diesen Fall wohl mit 6:1 zusammen mit 6:3 abgedeckt gesehen:

    6:1 verbietet es dem Feldspieler _den_ Torraum (also den gegnerischen oder auch den eigenen) zu betreten, und 6:3 regelt die Ausnahmen, wann dies ungeahndet bleibt: Betreten _nach_ Spielen des Balles bzw. Betreten _ohne_ Ball ohne eigenen Vorteil bzw. gegnerischen Nachteil.

    EDIT: das heisst Betreten vor Spielen des Balles ist in jedem Fall zu ahnden.

    6:2 alleine, da würde ich dir zustimmen, deckt den Fall nicht wirklich ab.

    EDIT: Über absichtlich oder nicht mache ich mir in diesen Situationen keine Gedanken, das ist mehr oder weniger ein Automatismus: mit Ball in der Hand im Torraum - Pfiff

    Irgendwie will mir das echt nicht einleuchten, warum man hier mit aller Gewalt einen Wechselfehler sehen will. Man muss doch auch im Hinterkopf behalten, was der Regelgeber mit der Regelung bezgl. Wechselfehler beabsichtigt. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie sich die fehlbare Mannschaft hierdurch einen Vorteil verschafft, der durch die Wechselfehler-Regelung verhindert werden soll. Warum wohl hat man z.B. die Anweisung gegeben, dass Spieler auch ausserhalb des Auswchselraums nach Trinkflasche, Handtuch oder Harztopf greifen dürfen?

    Zumal der Einwand von Dany bzgl. Team-Time-Out berechtigt ist. Hier betreten/verlassen Spieler nach Gewährung des TTO die Spielfläche und keiner kommt auf die Idee hier einen Wechselfehler zu konstruieren, wenn nach Ablauf des TTO ein Wechsel stattgefunden hat und einer der beiden (oder beide) die Seitenlinie ausserhalb des Auswechselraumes überschritten haben.

    Zitat

    Original von Zbombe
    Und bei uns im Verband ist zu 99% der neutrale Zeitnehmer technischer delegierter.

    Das ist ja mal abenteuerlich: Ein technischer Delegierter und ein (neutral oder nicht) Zeitnehmer sind niemals ein und dieselbe Person.

    Achja: In BaWü gibt es bis zur BWOL (mithin auch in der darunter angesiedelten Württembergliga) KEINE neutralen Z/S (es sei denn es handelt sich um Ausnahmefälle, weil mal was vorgefallen ist)

    Wenn der Siegtreffer in den letzten 7 Sekunden fallen würde, hätte die unterlegene Mannschaft durch die Wiederholung der 7 Sekunden am Beginn der HZ durchaus einen Nachteil gehabt, denn eigentlich wäre die Spielzeit beim Siegtreffer schon zu Ende gewesen.

    Nichtsdestotrotz würde es auch mich nicht überraschen, wenn hier in der Tat dem Vorgang zu Beginn der 2. HZ keine spielentscheidende Bedeutung zugemessen würde.

    Es geht ja auch nicht darum, dass die wiederholten 7 Sekunden irgendeinen Einfluss auf den Spielverlauf haben weil irgendetwas entscheidendes passiert ist. Vielmehr besteht doch die Gefahr, dass in den letzten 7 Sekunden etwas Spielentscheidendes passiert und das Spiel eigentlich schon hätte zu Ende sein müssen.

    Das Urteil bei einem Einspruch in so einer Sache würde mich dann doch durchaus interessieren.

    Gespielt ist gespielt würde ich sagen. Uhr auf 00:07 vorlaufen lassen und weiter geht's. Da kann man den Kollegen nur wünschen, dass es am Ende nicht Spitz auf Knopf stand und 7 Sekunden zuviel evtl. ausschlaggebend waren.

    wenn sie es schon falsch machen, dann doch bitte "richtig" falsch. Wenn das Spiel mit FW für den Angreifer weitergeht, wie wollen die SR denn dann argumentieren, dass es kein TTO gibt?

    Die Spielfortsetzung in diesem Fall (nicht gewährtes TTO) hätte kosequenterweise Abwurf sein müssen, ansonsten hätte man das TTO ja gewähren müssen.

    Wir hatten letztens den Fall, dass 15 Sekunden vor Schluss (der gegnerische TW hatte sein Tor verlassen), bei einem direkten Wurfversuch aus der eigenen Hälfte auf das leere Tor der MV der ballbesitzenden Mannschaft die grüne Karte gelegt hat, während der Ball noch in der Luft war. Der Ball ging am Tor vorbei, also hatte er alles richtig gemacht, denn das TTO mussten wir gewähren. (Sie hätten aber dennoch noch fast ihren Ein-Tore-Vorsprung verspielt)

    EDIT: 3 Stimmen ;)

    Hallo,

    habe mal die einschlägigen Ausführungen aus dem Handball-SR hier reingestellt, und mal alle in meinen Augen zu diesem konkreten Fall wichtigen Passagen fett hervorgehoben.

    Für mich ergibt sich daraus sehr wohl wenn die SR wieder angepfiffen haben, dass es sich zwingend um einen Wechselfehler handelt (wenn den Z/S pfeifen)

    Zbombe: Es kann nicht der einwechselnde Spieler bestraft werden er muss es. Eine Strafe für den Auswechselnden käme einem Regelverstoß gleich.

    Das ist der erste Bodenkontakt (gleichzeitiger Kontakt mit beiden Füssen zählt als einer) nach der Ballannahme im Sprung, wenn der Ball von einem Mitspieler (oder auch Gegenspieler ;) ) zugespielt wurde, d.h. nicht aus dem eigenen Anprellen

    Seppi: Dann hätte er definitiv nachgetragen werden können. Eine Quelle für "Deine" Regelung dürft auch nur schwer aufzutreiben sein, denn die gibt es meines Wissens nicht.
    Mich nervt dann immer nur die Rumschmiererei auf dem Bogen, wenn der Spieler erst eingetragen, dann gestrichen, und wenn er dann doch endlich da ist, wieder eingetragen wird und der Bogen eigentlich schon voll ist.

    Schwaniwolli: Führt denn der Einsatz eines 15. Spielers gemäß dem damaligen Urteil jetzt automatisch zum Spielverlust oder erst dann wenn Einspruch eingelegt wird?

    Zitat

    Original von Seppi
    Was aber, wenn jetzt der Spielbericht schon voll ist, Spieler XY nicht nachgetragen werden kann, weil der MV glaubte, er könnte die Zeile eines gestrichenen Spielers zum Nachtragen nutzen.

    Jetzt komme ich doch noch mal ins Grübeln:
    Wie/Warum/wann wurde denn der ursprüngliche Spieler gestrichen?
    Nach Spielbeginn gibt es keine Streichung mehr, und wenn es vor Spielbeginn war (weil er z.B. doch noch nicht rechtzeitig erschienen ist), dann ist ein Nachtragen durchaus noch möglich

    Däne:
    Wenn Du mit "von der Bank kommt" meinst, dass er als Offizieller bereits eingetragen war, gebe ich Dir recht, dann wird er aber auch als Spieler nicht mehr nachgetragen.

    DQ ist nicht möglich, da Spieler nicht eingetragen.

    Da er als 15. Spieler agiert könnte es sogar sein, dass er als nicht spielberechtigt angesehen wird und es damit automatisch zum Spielverlust kommt.
    Ich erinnere mich da an einen Fall aus dem Hessischen: Link

    Dann wäre auch die Frage nach dem Einspruch hinfällig

    Nicht ganz - völlig richtig wäre eigentlich gewesen:

    Korrektur - Abwurf nach Anpfiff

    da der Ball durch das Fangen in der Luft unter Kontrolle gebracht wurde und zu diesem Zeitpunkt der Torraum noch nicht verlassen wurde

    Siehe auch Frage 210 aus dem IHF-Katalog:

    210 Torwart B16 springt in seinem Torraum ab, um einen weiten Bogenpass zum Linksaußen A7 abzufangen. Er fängt den Ball in der Luft und landet mit Ball mit einem Fuß im Torraum, mit dem anderen im Spielfeld. Aus dieser Position spielt er den Ball weiter zu B3. Richtige Entscheidung?
    a) 7-Meter-Wurf gegen B
    b) Weiterspielen lassen
    c) Freiwurf gegen B
    d) Korrektur und Abwurf B nach Anpfiff

    Richtig nach 5:3, 5:6 ist hier lediglich d) - es macht keinen Unterschied, dass in der Frage der TW mit einem Fuss noch innerhalb des Torraums ist, da der Torraum ja bereits als verlassen gilt, wenn lediglich ein Körperteil im Feld den Boden berührt.

    D.h. für die allgemeine Frage vom Glücksschweinchen, dass sie zwar mit Ball unter Kontrolle nicht aus dem Torraum raus darf, und tut sie es aber doch, dass dies keinen FW für den Gegner nach sich zieht, solange der Abwurf (der ja auszuführen ist, wenn der TW den Ball im Torraum unter Kontrolle gebracht hat) noch nicht angepfiffen worden ist.