ZitatOriginal von Steinar
Die Auslegung spricht aber nur von einem Zusammenstoß und das ist beim Klammern erfüllt. Das ist nur eine konsequente Umsetzung des Auslegungstextes.
Ich verstehe den Zusatz aber anders:
Zitat
Zusatz: Umklammert der Torwart (beim Gegenstoß/klare Torgelegenheit) den Angreifer, so ist dies ebenfalls mit einer Disqualifiaktion zu ahnden).
Hier ist nirgends von einem Zusammenstoß geschrieben und beim klammern muss auch kein Zusammenstoß vorausgegangen sein. Ich sehe das eher so: Angreifer A läuft Gegenstoß, fängt den Ball und versucht Torwart B auszuspielen. Dieser klammert A.
Nach dem beschriebenen Zusatz ist hier der Torwart zu disqualifizieren. Das finde ich völlig ungerechtfertigt.