Beiträge von Guybrush

    Hallo,


    seit dem 01.07.2006 gibt es ja eine neue Regelung in der SPO des DHB (§29). Demnach steht dem abgebenden Verein pro Monat der Vereinszugehörigkeit ab dem 14. Lebensjahr des Spielers 25,- EURO zu. Früher war es so, das der Spieler eine Sperre von 6 Monate bekam wenn die Ausbildungsvergütung nicht gezahlt wurde und danach war nichts mehr offen. Nun ist es so das der übernehmende Verein zur Zahlung verpflichtet wird!!! Im schlimmsten Fall kann der abgebende Verein den aufnehmenden Verein vor Gericht auf die Zahlung verklagen…….


    Nun mal zu meinem Fall:
    Spielklasse Region (Achtung nicht Regional): Spieler 1 kommt aus der Jugend und will den Verein wechseln weil er nicht mit dem Trainer der 1. Herren zurecht kommt bzw. es ihm dort nicht gefällt und will sich Verein B anschließen. (Eine Spielklasse tiefer). Spieler 1 spielt seit dem 14. Lbj. Im Verein A und ist nun 19 Jahre alt. Summe der Ausbildungsvergütung 1500,- EURO. Was kommt nun? B will nicht zahlen weil sie keinen Handlungsbedarf sehen, da die 1500,- EURO auch besser angelegt werden können (ist ja schließlich kein Leistungssport sondern Breitensport). A könnte jetzt klagen…aber was passiert wenn B dann immer noch nicht zahlt? Ist der Spieler 1 nicht in seinen Grundrechten eingeschränkt? Verstößt dieser §29 SPO nicht gegen die Grundrecht? Mann kann sich dann ja keinen beliebigen Verein mehr aussuchen, sondern nur noch Finanzkräftige oder ist gezwungen bis zum 21. Lbj. im alten Verein zu bleiben……


    Kennt ihr ähnliche Sachverhalte oder evtl. schon Entscheidungen bzw. Rechtssprechungen????

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