Beiträge von Arcosh

    Wenn die Nada „Fan-Kontakt“ o.ä. jetzt als Erklärung akzeptiert (obwohl Doping-Experten das für völlig abwegig halten), schafft sie einen Präzedenzfall.

    Wir wissen leider - abseits von unbelegten Aussagen der Sportbild - nicht, welcher "schlüssig dargelegte Weg" der "unverschuldeten Kontamination" von Nikola Portner aufgezeigt wurde.

    Der Hautkontakt mit einem Zuschauer wäre eine delikate Argumentation, denn

    • ja, Studien belegen, dass eine Kontamination per Hautkontakt möglich ist. Aber bei unzähligen Tests von Sportlern rund um die Welt, die bei Wettkämpfen regelmäßig Kontakt mit Zuschauern haben, gibt es quasi keine weiteren Fälle, in denen es auf diese Weise zu positiven Dopingtests gekommen ist.
    • die HBL und die Vereine müssten als Konsequenz zukünftig ihren Spielern bei Wettkämpfen den Kontakt zu Zuschauern untersagen - bis die Dopingkontrollen erfolgt sind.
    • diese Argumentation könnte zum "Freifahrtschein" für anlassbezogenes, einmaliges bzw. seltenes Doping werden, (Wobei hier natürlich die Gesamtheit aller Fakten berücksichtigt wurde)

    Im Grunde genommen ist die Urteilsbegründung seitens der HBL nicht so problemlos mit dem Nationalen Anti-Doping Code (NADC) der NADA in Einklang zu bringen. Dort heißt es in Artikel 2

    Zitat

    Als Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gelten:

    2.1 Vorhandensein einer Verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines*r Athleten*in

    2.1.1 Es ist die persönliche Pflicht der Athleten*innen, dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen. Athleten*innen sind für jede Verbotene Substanz oder ihre Metaboliten oder Marker verantwortlich, die in ihrer Probe gefunden werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewusster Gebrauch aufseiten der Athleten*innen nachgewiesen wird, um einen Verstoß gegen Anti-Dopingbestimmungen gemäß Artikel 2.1 zu begründen.

    [Kommentar zu Artikel 2.1.1: Gemäß diesem Artikel liegt ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen unabhängig vom Verschulden eines*r Athleten*in vor. In mehreren Entscheidungen des CAS wird diese Regel als „Strict Liability“ bezeichnet. Das Verschulden eines*r Athleten*in fließt in die Festlegung der Konsequenzen für einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 10 mit ein. Der CAS hält konsequent an diesem Prinzip fest.]

    Der Artikel 10 ist furchtbar lange, aber auf den ersten Blick gibt es dort nur einen Absatz, der sich mit der Möglichkeit eines Verzichtes auf eine Sperre beschäftigt:

    Zitat

    10.5 Absehen von einer Sperre, wenn Kein Verschulden vorliegt
    Weist ein*e Athlet*in oder eine andere Person im Einzelfall nach, dass ihn*sie Kein Verschulden trifft, so ist von der ansonsten zu verhängenden Sperre abzusehen.


    [Kommentar zu Artikel 10.5: Dieser Artikel und Artikel 10.6.2 finden lediglich auf die Verhängung von Sanktionen Anwendung; sie finden keine Anwendung auf die Feststellung, ob ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt. Sie greifen nur unter besonderen Umständen, z.B. wenn ein*e Athlet*in beweisen kann, dass er*sie trotz gebührender Sorgfalt Opfer eines Sabotageaktes eines*r Konkurrenten*in wurde. Dagegen ist die Annahme von Kein Verschulden in folgenden Fällen ausgeschlossen: (a) bei Vorliegen eines positiven Analyseergebnisses aufgrund einer falschen Etikettierung oder Verunreinigung eines Vitaminpräparats oder eines Nahrungsergänzungsmittels (Athleten*innen sind verantwortlich für das, was sie zu sich nehmen (Artikel 2.1.1), und die Athleten*innen wurden auf die Möglichkeit von Verunreinigungen bei Nahrungsergänzungsmitteln hingewiesen); (b) die Verabreichung einer Verbotenen Substanz durch den*die eigene*n Arzt*Ärztin oder Trainer*in des*der Athleten*in, ohne dass dies dem*der Athleten*in mitgeteilt worden wäre (Athleten*innen sind verantwortlich für die Auswahl ihres medizinischen Personals und dafür, dass sie ihr medizinisches Personal anweisen, ihnen keine Verbotenen Substanzen zu geben); und (c) Sabotage der Speisen und Getränke des*der Athleten*in durch Ehepartner*in, Trainer*innen oder eine andere Person im engeren Umfeld des*der Athleten*in (Athleten*innen sind verantwortlich für das, was sie zu sich nehmen sowie für das Verhalten der Personen, denen sie Zugang zu ihren Speisen und Getränken gewähren). In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls kann jedoch jedes der oben genannten Beispiele zu einer Herabsetzung der Sanktion gemäß Artikel 10.6 aufgrund Kein signifikantes Verschulden führen.

    Die HBL schreibt in ihrer Pressemitteilung:

    Zitat

    [...] Sondern vielmehr, dass eine unverschuldete Kontamination über einen alternativen, vom Athleten schlüssig dargelegten Weg, weitaus überwiegend wahrscheinlich ist. [...]

    Ob "schlüssig dargelegter Weg" von der NADA als "Nachweis" des Unverschuldens akzeptiert wird, ist die offene Frage. In der Vergangenheit wurde diese Hürde sehr hoch angesetzt und aus der PM der HBL geht leider nicht hervor, welche schlüssige Erklärung Nikola Portner vorgetragen hat.

    Zitat

    1.1.1 Teilnehmerzahl

    Die Teilnehmerzahl bei IHF-Klub-Weltmeisterschaften liegt bei mindestens acht (8) Mannschaften. Ein Vertreter jeder Kontinentalföderation, ein Vertreter der Gastgebernation(en) sowie gegebenenfalls der Titelträger sind teilnahmeberechtigt. Je nach Absprache mit dem Gastgeber kann die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften erhöht werden. Die aus dieser Erhöhung resultierenden Änderungen des Wettbewerbsformats und der Spiele werden durch den IHF-Rat beschlossen und den Mannschaften entsprechend mitgeteilt.

    Der neunte Teilnehmer ist also ein Wunsch der ägyptischen Gastgeber.

    Aber generell wird man hier ja seine Erfahrungen aus den anderen Tunieren haben. Ich gehe schlicht davon aus, dass der Besuch der EM mit den Kosten für Ticket, Aufenthalt, Anreise für die meisten ausländischen Fans ein zu hoher Faktor sind um dann nur auf Stress aus zu sein. Die Fankultur der deutschen Nationalmannschaft hat ja eh nicht den Ruf das hier die Ultras unterwegs sind.

    Ich freue mich, dass die EM bislang ein buntes, vielfältiges Fest ist und es weitestgehend friedlich blieb. Allerdings will ich das Turnier nicht vor der K.O.-Phase loben, denn bislang gab es bei den Fans wenig Anlass für Frustration.

    Gemessen an vergangenen Turnieren und dortigen Fan-Ausschreitungen, fällt es mir schwer zu glauben, dass ausgerechnet in Deutschland, das durch die zentrale Lage in Europa für viele Fans per Auto problemlos erreichbar ist, die gewaltbereiten Gruppierungen nicht zugegen sein sollten. Auch deutsche Fußballanhänger haben in der Vergangenheit immer wieder für Negativschlagzeilen gesorgt.

    Wow, acht Minuten Nachspielzeit? Das waren katarische Verhältnisse, die sich bei dem Spielverlauf kaum erklären lassen. Ein bitterer Abschied für Modric.

    VAR:

    Das Tor der DHB-Auswahl wurde gestern annulliert, weil Musiala in den Gegenspieler rutscht, nachdem der Ball gespielt war. Calafiori rutscht nach seiner Vorlage zum Ausgleichstreffer in den Gegenspieler hinein, aber niemand will das mehr kontrollieren?

    Lässt Neuer den Ball rein, dass muss der VAR das vorherige Foul im Schweizer Strafraum überprüfen und Deutschland hätte eine Chance auf einen Elfmeter. Durch die Parade läuft alles weiter ... lustige, neue Fußball-Welt.

    Wenn man den Zweikampf vor dem Tor der deutschen Mannschaft überprüft, dann müsste man auch das Stoßen beim Kopfball von Havertz in der 3. Minute anschauen. Ist leider ein grundlegender Bias des VAR. Bei einem Tor wird jedes Beinhaar auf ein mögliches Abseits hin überprüft. Ähnliche Vergehen, die entscheidend verhindern, dass es zum Tor kommt, werden öfter laufen gelassen.

    Vielleicht hat er seinen Wunsch den Erlangern ja mehr oder weniger rechtzeitig gesagt, und die haben aber abgewunken?!

    Könnte doch auch sein?!

    Wieso sollte Erlangen auch nicht abgewunken haben? Der HCE hat Manuel Zehdner nach Eisenach verliehen, weil der ThSV Bedarf hatte und sich Erlangen durch die Spielpraxis eine positive Entwicklung des Spielers erhofft hat, damit er nach Ende der Leihe den HCE unterstützen kann.

    Gleichzeitig hat sich Manuel Zehnder durch die vorzeitige Vertragsverlängerung im Rahmen der Ausleihe die Sicherheit verschafft, am Ende der Saison 2023/24 nicht mit dem potenziellen Absteiger ThSV Eisenach in der zweiten Liga zu verschwinden, sondern einen Erstligavertrag für zwei weitere Jahre in der Tasche zu haben. Diese Sicherheit des Vertrages bis 2026 geht einher mit der Beschränkung des Arbeitgeberwechsels für diesen Zeitraum. Eine Abwägung, die einem damals 23-jährigen Profisportler klar gewesen sein dürfte. Sonst hätte er vergangenen Sommer direkt um eine Vertragsauflösung in Erlangen bitten können.

    Ich glaub, das kann die Nada gar nicht akzeptieren, dass Portner zu Saisonbeginn schon wieder spielt. Vor allem dann nicht, wenn seine Erklärung im Wesentlich aus „Kontakt zu Fans“ beruht.

    Ich gehe momentan davon aus, dass Portner vom DHB eine sechsmonatige Sperre erhält - beginnend am Tag der Bekanntgabe der positiven A-Probe (10.04.2024) oder alternativ dem Tag seines letzten Spiels (07.04.2023). Er würde dann die ersten fünf Bundesliga-Spieltage, die ersten vier Champions-League-Spieltage sowie die IHF Vereins-Weltmeisterschaft verpassen und könnte im Oktober wieder ins Mannschaftstraining einsteigen.

    Bei weniger als sechs Monaten würde ich ein "Nachspiel" seitens der NADA erwarten.

    Am Ende wird es wieder auf die "alten Bekannten" hinauslaufen bei den Upgrades. Die Frage ist dann nur noch, wem erweist die EHF die Gnade und teilt die Wildcard zu?

    Wenn es die "alten Bekannten" werden, dann wird die EHF wohl ohne Wild card auskommen und kann entsprechend 7 Upgrades verteilen.

    Falls die EHF gerne Ferdericia HK in der Gruppenphase spielen lassen möchte (wegen Erfolgen der dänischen Vereine, namhaftem Trainer, etc.), dann gehe ich davon aus, dass sie eine Wild card benötigen würden.

    Die offizielle Liste der Teilnehmer und Upgrade-Bewerber ist veröffentlicht worden:

    Velenje und Sävehof haben sich entgegen meiner Vermutung erst gar nicht beworben, dafür hat aber Presov den Hut in den Ring geworfen.

    Nachdem was hierzu bekanntgegeben wurde, ist dies bei Portner doch durch die Haaranalyse auch nachgewiesen worden.

    Wann und wo wurde offiziell etwas zu einer Haarprobe oder deren Ergebnis bekannt gegeben? Bislang habe ich diesbezüglich hier nur Mutmaßungen gelesen. Die Formulierung in der Stellungnahme des SC Magdeburg ("Nach aktuellem Kenntnisstand resp. weitergehenden Untersuchungen ist überdies ausgeschlossen, dass in den Wochen und Monaten vor dem relevanten Dopingtest jemals eine "normale" Konsummenge von Methamphetamin in Nikola Portners Körper gelangt ist.") lässt dies nur erahnen.

    Mit einer Argumentation "Berührung mit Fremden" hat er gegen die NADA / WADA und beim CAS keine Chance.

    Das wäre als Präzedenzfall so ein Türöffner, den man sich im Anti-Doping-Fall nicht erlauben dürfte.

    Zumal man in diesem Szenario ja für den Beweis der Unschuld auch nachweisen müsste, dass eine von ihm berührte Person eine gewisse Menge des Stoffes selbst im Körper gehabt hat.

    Den Präzedenzfall für eine unbewusste Aufnahme des Dopingmittels über die Haut gibt es bereits mit der deutschen Gewichtheberin Vicky Schlittig. Der CAS hat sie freigesprochen, nur die Sportverbände wollen das Urteil nicht akzeptieren. (Natürlich ist jeder Fall individuell und sie konnte u.a. nachweisen, dass es keine dauerhafte Einnahme gab und typische Abbauprodukte im Körper nicht nachweisbar waren.) Der Fall von Vicky Schlittig zeigt aber auch, wie lange sich ein solcher Rechtsstreit hinziehen kann.

    Wenn wie im Artikel nahegelegt, die Stellungnahme im Kern auf der These "die Übertragung kann beim Abklatschen mit Fans erfolgt sein" sowie Stellungnahmen von ihm nahestehenden Personen beruhen sollte, dann würde es mich schon sehr wundern, wenn die NADA eine sechsmonatige Sperre akzeptieren würde. Denn beides sind sehr beliebige Argumente. Martin Galia oder Geoffroy Krantz hatten bei ihren Dopingfällen einen plausiblen und vor allem ganz konkreten Ablauf geschildert, der zu den positiven Befunden geführt haben könnte.

    Aber wir wissen auch nicht, ob die Sportbild ausreichend Einblick in die umfangreiche Stellungnahme hatte.

    Das dürfte für jeden Verein sehr individuell sein, wie hoch die Kosten für ein Heimspiel sind (Hallenmiete, Personal, etc.) und wie groß der Zuschauerzuspruch ist, um einen Gewinn zu erzielen, der die Reisekosten zum Auswärtsspiel deckt (oder bestenfalls übersteigt).