Mir stellt sich die Frage welche Wahrnehmung im Zweifelsfall für das Sportgericht ausschlaggebend ist: Zeitnehmer oder Schiedsrichter.
Der Zeitnehmer hat die Spielzeit im Blick, aber von seinem Platz auf Höhe der Mittelline nur einen eingeschränkten Blickwinkel auf das Geschehen am Torraum und darauf wann der Ball die Torlinie überschritten hat. Die Warnehmung des Zeitnehmers war, dass der Torerfolg erst nach Ende des Spiels erfolgte.
Die Schiedsrichter hingegen haben den Torraum und die Torlinie genau im Blick, und nehmen das Ende der Spielzeit anhand des akustischen Signals wahr. Die erste Reaktion der Schiedsrichter war es das Tor zu geben ehe sie nach Rücksprache mit dem Zeitnehmer ihre Einschätzung revidiert haben.