Wenn die Hallenuhr nach der ersten unterbrochenen Siebenmeterausfürung (was an sich schon nicht passieren darf in einer profesionellen Liga und in einer solchen Situation) zurückgestelt wurde auf 59:57:00 Minuten (denn Zehntelsekunden werden beim zurücksetzten der Hallenuhr mit Sicherheit nicht eingestellt), dann sind mit Ertönen des Schlussignals die drei Sekunden zur Ausführung des Siebenmeters verstrichen (Regel 14:4: Der 7-m-Wurf ist nach Pfiff des Feldschiedsrichters innerhalb 3 Sekunden als Torwurf auszuführen (13:1a, 15:7, Absatz 3)) und es ist auf Freiwurf für HBW Balingen-Weilstetten zu entscheiden.
Es gibt also nun drei Möglichkeiten:
a) Der Ball verlässt vor Ertönen der Schlussirene die Hand des Werfers und ist bereits vom Torhüter pariert. In diesem Fall ist das Spiel zu Ende.
b) Bei Ertönen des Schlussignals hatte der Ball bereits die Hand des Werfers verlassen, aber das Ergebni des Wurfes (Tor/Parade, etc.) steht noch nicht fest. In diesem Falle müsste gemäß Regel 2:4 ([..] Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindet, ist dieser Wurf ebenfalls zu wiederholen.[...]) der Siebenmeter wiederholt werden.
c) Das Schlussignal ertönt bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat. Dann muss wie oben beschrieben auf Freiwurf für HBW Balingen-Weilstetten entschieden wäre.
Bei der Übertragung meine ich das Schlusssignal vor Wurfausführung gehört zu haben - allerdings muss ich dazu sagen, dass ich noch keine Gelegenheit hatte mir das Spiel und die fragliche Situation erneut anzusehen.
Unabhängig davon was die "richtige" Entscheidung gewesen wäre, stellt sich in Bezug auf den möglichen Einspruch die Frage ob ein spielentscheidender Regelverstoß vorlag. Über den "spielentscheidenden" Charakter der Entscheidung müssen wir wohl kaum diskutieren. Aber ein Regelverstoß? Falls Brauer/Holm darauf beharren, dass sie den Wurf als ausgeführt wahrgenommen haben bevor sie das Schlusssignal wahrgenommen haben, dann wäre es ein Tatsachenentscheidung - selbst wenn diese sich als faktisch falsch entpuppen sollte. Falls sie aber angeben das Schlussignal vor der Ausführung wahrgenommen zu haben, dann wäre dies in Kombination mit der zuvor in Absprache mit den Schidsrichtern erfolgten Anpassung der Spieluhr auf 59:57:00 Minuten in meinen Augen ein klarer Regelverstoß.
Interessant könnte es zudem werden ob im Zweifelsfall das Sportgericht zwei erfahrenen und langjährigen Bundesligaschiedsrichtern eine "Fehlwahrnehmung" abnehmn würde (vergleiche dieses Urteil aus 2015). Daher sollte das Videomaterial unbedingt gründlich ausgewertet werden und im Zweifelsfall ein Einspruchsverfahren eingeleitet werden.