Beiträge von Arcosh

    Ich finde vor allem das sich das wie eine Liste liest, die man so schon vor der Saison hätte erstellen können. Naja, ist nicht so als wenn sich irgendjemand erinnert wer in den letzten Jahren in diesem Team war bis hin zum Punkt ob und wie lange es so eine Wahl schon gibt.


    Selbstverständlich tauchen auf einer Nominiertenliste für das Allstar-Team viele bekannte Namen auf - die sind ja nicht ohne Grund so populär. Aber auf der aktuellen Liste finde ich viele Namen, die bei einer Befragung vor Saisonbeginn hier in der Handballecke wohl eher nicht bei den Top5 auf ihrer Position genannt worden wären. VOn daher ist es eine durchaus interessante und vielseitige Kandidatenliste.

    Ich bin gespannt ob die EHF im Nachhinein die Einzelergebnis des Online-Votings, der Medienvertreter und der Expertenrunde publizieren wird. Beim Online-Voting erwarte ich die üblichen Verdächtigen als Gewinner.

    Ich sehe eher die Füchse auf Platz 3 als den SCM. Leider. :(

    Falls die Füchse Platz 3 erreichen und der THW wird Vierter kann ich mir sehr gut vorstellend das 2 Wildcards nach Deutschland gehen.
    Der THW ist einfach zu wichtig im Bezug auf Erfolge, Zuschauer und Sponsoren. Die Berliner als Hauptstadtclub dürfte auch gern gesehen
    werden in der CL.


    Nicht zu vergessen, dass der Antrag für die Vergabe einer Wild card nur vom nationalen Verband , d.h. dem DHB, an die EHF gestellt werden kann. Würde der DHB-Vizepräsident Leistungssport, Bob Hanning, im Fall der Fälle dann im entsprechenden Antragsformular die Drittplatzierten Füchse Berlin oder den Viertplatzierten THW Kiel eintragen ...

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es ausreichen sollte den Schiedsrichtern die Hoheit über die Nutzung des Videobeweises zu geben, d.h. sie allein entscheiden wann sie ihn nutzen wollen. Das funktioniert beispielsweise im Eishockey sehr gut, weil die Schiedsrichter es sich angewöhnt haben in strittigen Situationen lieber einmal zuviel als zuwenig die technische Unterstützung durch den Videobeweis zu nutzen. Im EHF Champions-League Halbfinale hat es letzte Saison wunderbar funktioniert. Abseits des Ballgeschehens und außerhalb des Sichtfeldes der Schiedsrichter hatte Igor Vori eine Tätlichkeit begangen. Als die Schiedsrichter den am Boden liegen Spieler und die Aufregung auf der Kielce-Bank sahen haben sie von sich aus auf die Möglichkeit des Videobeweises zurückgegriffen und so nachträglich die richtige Entscheidung treffen können.

    Will man unbedingt den Trainern eine zusätzliche Einflussnahmemöglichkeit geben, dann meiner Meinung nach nur unter Einsatz eines Team Timeout. Der Trainer legt die grüne Karte, kann sich in der Auszeit mit seinen Spielern besprechen und die Schiedsrichter bitten währenddessen die fragliche Situation zu begutachten. (Der einzige Haken ist noch, dass derzeit die Auszeit nur bei eigenem Ballbesitz beantragt werden kann. Aber das ließe sich sicherlich darauf ausweiten, dass die Auszeit auch genommen werden kann, wenn sich der Ball nicht im Spiel befindet.) Der notwendige Einsatz eines Team Timeout wäre in meinen Augen eine angemessene Hürde um unnötige Videobweise zu vermeiden es aber gleichzeitig in wirklich wichtigen Situationen den Trainern doch zu ermöglichen darauf zurückzugreifen.

    Die entscheidendere Frage ist welche Spielsituationen man für eine Videoüberprüfung überhaupt zulässt.

    • Ob der Ball im Tor war wird durch die Torlinienkamera abgedeckt.
    • Technische Regelfehler des Angreifers beim Torerfolg (Abgestanden, Schrittfehler, ....)
    • Progressive Bestrafungen bei denen die Schiedsrichter eine Rote oder Blaue Karte geben wollen


    Ich würde allerdings nicht anfangen die Überprüfung von vermeintlichen Offensiven Fouls, Siebenmeterentscheidungen, o.ä. zuzulassen.

    Das mit dem Klassenerhalt der Youngsters wird schon eng werden. Aus eigener Kraft kann man die Klasse
    nicht mehr halten. Altjührden hat einen Punkt mehr, wir haben das bessere Torverhältnis. Am Ende könnte das sogar den Ausschlag geben.


    Bei Punktgleichheit am Ende der Saison ist nicht die Tordifferenz sondern der direkte Verleich entscheidend - und den hat Magdeburg gegenüber Altjührden ohnehin gewonnen.

    Handball-SR:

    Entscheidend ist übrigens die Zeitmessung der Schiedsrichter!


    Regelbezug?

    Regel 18 sieht vor, dass der Zeitnehmer "die Hauptverantwortung für die Spielzeit" hat. Die Zeitmessung soll durch den Zeitnehmer entweder über die öffentliche Zeitmessanlage oder notfalls per Tisch- oder Handstoppuhr erfolgen und dessen Signal das Spiel beenden. Den Schiedsrichtern obliegt lediglich die "Kontrolle der Spielzeit" (Regel 17:9). In dem Moment wo sie das Kampfgericht (wie in Balingen geschehen) auffordern eine Zeitkorrektur vorzunehmen, erkennen sie meiner Ansicht nach die dann eingestellt Spielzeit als korrekt an.

    @Rheinland-SR:
    Mag sein, dass es klare Anweisungen an die Schiedsrichter gibt, aber diese können nicht über den Internationalen Handballregeln stehen und falls ein Sportgericht zu der Ansicht gelangt, dass diese Anweisung regelteschnisch falsch ist, ...


    P.S.:
    Ich will mich gar nicht festlegen, ob die Wiederholung des Siebenmeters regelkonform war, weil mir dazu klare Aussagen der Beteiligten und Fakten zur Hallenuhr etc. fehlen, aber ich sehe zumindest einige Ungereimtheiten (u.a. im Regelwerk), die ich gerne im einem Einspruchsverfahren geklärt sähe

    Dass dies der Schlusspfiff war sagt nur Gummiball. Er kann ja auch aus einem anderen Grund gepfiffen haben (falsche Position der Feldspieler, Uhrzeit nicht angelaufen ...)


    Das ist der Punkt an dem wir alle nur spekulieren können, weil es bislang wohl keine veröffentlichten Äußerungen seitens Brauer/Holm gibt und im Zweifelsfall müsste genau dies in einem Einspruchsverfahren geklärt werden.

    Wenn ihr einfach mal auf die Uhr guckt, seht ihr auch, dass die drei Sekunden Spielzeit vor dem Wurf rum waren.


    Also hat der Werfer den Wurf nicht innerhalb von drei Sekunden ausgeführt und es wäre auf Freiwurf für HBW Balingen-Weilstetten zu entscheiden gewesen.

    @Rheinland-SR:
    Mit dem Verweis auf 15:7 machst du dir es etwas zu einfach, den 15:5 sagt "Nach dem Anpfiff eines Wurfes muss der Werfer den Ball innerhalb von drei Sekunden spielen"

    Hat der Lemgoer innerhalb von drei Sekunden geworfen?


    P.S.:
    Balingen Torhüter Mrkva widerspricht der These von einer Absprache zwischen Werfer und Schiedsrichter:

    Zitat

    Was Mrkva besonders sauer aufstieß, war, dass die SchiedsrichterHornke und ihn nicht darauf hinwiesen, dass sie die drei verbleibenden Sekunden herunterlaufen lassen und nach der Sirene zum Showdown antreten sollten. "Dann hätten wir das wie Männer geregelt. Ich finde, dass wir verarscht worden sind", so Mrkva weiter.

    Quelle: Schwarzwald Bote

    Glaub mitdenken ist nicht deine Stärke. Wenn die Zeit um ist steht die Zeit tatsächlich auf 60:00. Falls der Pfiff bei 59:59 kam eben auf 59:59. So schwer ist es doch gar nicht zu verstehen. :D


    Dann stellt sich aber die Frage ob ein verfrühter Spielabpfiff durch den Schiedsrichter bei 59:59 Minuten nicht ein spielentscheidender Regelverstoß wäre, oder? Einfach so nach Lust und Laune in die Trillerpfeife pusten darf er schließlich nicht.

    Füchse Berlin - TSV Hannover-Burgdorf
    TBV Lemgo - SC Magdeburg
    GWD Minden - MT Melsungen
    Frisch Auf Göppingen - THW Kiel
    TVB 1898 Stuttgart - VfL Gummersbach
    HSC 2000 Coburg - HSG Wetzlar
    Bergischer HC 06 - HBW Balingen-Weilstetten
    SC DHfK Leipzig - SG Flensburg-Handewitt
    HC Erlangen - Rhein-Neckar Löwen

    @Alter Sack:
    Es ist aber doch nicht Aufgabe der Schiedsrichter mit dem Sibenemeterschützen abzusprechen, ob er die Restspiezeit runterlaufen lassen soll oder nicht. (Zumal das bei einer Restspielzeit von 3 Sekunden eigentlich eh nicht möglich sein sollte). Allein der Siebenmeterschütze trifft die Entscheidung wann er nach dem Pfiff des Schiedsrichters wirft und die Schiedsrichter haben lediglich zu beurteilen ob die Wurfausführung regelkonform ist.

    Was wäre denn wenn sich Schiedsrichter, Zeitnehmer und Werfer vorher "absprechen" würden, die Zeit runterlaufen zu lassen, dann pfeift der Schiedsrichter an und der Werfer führt entgegen der Absprache sofort aus und wirft am verdutzten Torhüter vorbei ins Tor? In der Praxis ist es in Ordnung, wenn die Schiedsrichter den Werfer auf eine Restspielzeit von weniger als 3 Sekunden hinweisen, aber Absprachen über die Wurfausführung sind fehl am Platz.

    Natürlich ein aus VfL-Sicht günstiger Gegner, aber zumindet im zweiten Durchgang war bei Hannover-Burgdorf durchaus der Wille zu erkennen dem VfL Gummersbach Paroli zu bieten und das Spiel noch umzubiegen. Aber der VfL war gestern zum Einen konzentriert und abgeklärt genug und zum Anderen hatten sie in zwei, drei Schlüsselsituation in der zweiten Halbzeit des Glück auf ihrer Seite.

    hoelle-sued....

    vlt. liest du mal nach, weshalb es mathematisch dann keine !! 3 sekunden sind, wenn es angepfiffen wird...
    dir das zu erklären, scheint ja nach deinen "schaum vorm mund" aussagen hier eh nicht möglich.


    Die Zeit darf erst mit dem Pfiff des Schiedsrichters wieder laufen. Wie viele Sekunden liegen dann deiner Meinung zwischen dem Anpfiff des Siebenmeters bei 59:57:00 Minuten und dem Schlusssignal bei 60:00:00 Minuten? Bedenke, dass der Werfer gemäß des Regelwortlauts "innerhalb von drei Sekunden" ausgeführt werden muss.

    Wenn die Hallenuhr nach der ersten unterbrochenen Siebenmeterausfürung (was an sich schon nicht passieren darf in einer profesionellen Liga und in einer solchen Situation) zurückgestelt wurde auf 59:57:00 Minuten (denn Zehntelsekunden werden beim zurücksetzten der Hallenuhr mit Sicherheit nicht eingestellt), dann sind mit Ertönen des Schlussignals die drei Sekunden zur Ausführung des Siebenmeters verstrichen (Regel 14:4: Der 7-m-Wurf ist nach Pfiff des Feldschiedsrichters innerhalb 3 Sekunden als Torwurf auszuführen (13:1a, 15:7, Absatz 3)) und es ist auf Freiwurf für HBW Balingen-Weilstetten zu entscheiden.

    Es gibt also nun drei Möglichkeiten:
    a) Der Ball verlässt vor Ertönen der Schlussirene die Hand des Werfers und ist bereits vom Torhüter pariert. In diesem Fall ist das Spiel zu Ende.
    b) Bei Ertönen des Schlussignals hatte der Ball bereits die Hand des Werfers verlassen, aber das Ergebni des Wurfes (Tor/Parade, etc.) steht noch nicht fest. In diesem Falle müsste gemäß Regel 2:4 ([..] Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindet, ist dieser Wurf ebenfalls zu wiederholen.[...]) der Siebenmeter wiederholt werden.
    c) Das Schlussignal ertönt bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat. Dann muss wie oben beschrieben auf Freiwurf für HBW Balingen-Weilstetten entschieden wäre.

    Bei der Übertragung meine ich das Schlusssignal vor Wurfausführung gehört zu haben - allerdings muss ich dazu sagen, dass ich noch keine Gelegenheit hatte mir das Spiel und die fragliche Situation erneut anzusehen.


    Unabhängig davon was die "richtige" Entscheidung gewesen wäre, stellt sich in Bezug auf den möglichen Einspruch die Frage ob ein spielentscheidender Regelverstoß vorlag. Über den "spielentscheidenden" Charakter der Entscheidung müssen wir wohl kaum diskutieren. Aber ein Regelverstoß? Falls Brauer/Holm darauf beharren, dass sie den Wurf als ausgeführt wahrgenommen haben bevor sie das Schlusssignal wahrgenommen haben, dann wäre es ein Tatsachenentscheidung - selbst wenn diese sich als faktisch falsch entpuppen sollte. Falls sie aber angeben das Schlussignal vor der Ausführung wahrgenommen zu haben, dann wäre dies in Kombination mit der zuvor in Absprache mit den Schidsrichtern erfolgten Anpassung der Spieluhr auf 59:57:00 Minuten in meinen Augen ein klarer Regelverstoß.

    Interessant könnte es zudem werden ob im Zweifelsfall das Sportgericht zwei erfahrenen und langjährigen Bundesligaschiedsrichtern eine "Fehlwahrnehmung" abnehmn würde (vergleiche dieses Urteil aus 2015). Daher sollte das Videomaterial unbedingt gründlich ausgewertet werden und im Zweifelsfall ein Einspruchsverfahren eingeleitet werden.

    Ich frage mich ohnehin weshalb bei einer Tatsachenentscheidung überhaupt Einspruch eingelegt wird..das erscheint mir recht sinnfrei..da könnte ja auch Berlin wegen des klar abgestandenen 28:28 Einspruch einlegen..aber das war eben auch eine Tatsachenentscheidung


    Denn Unterschied zwischen dem Vermerk im Spielprotokoll (notwenidge Voraussetzung) und dem tatsächlichen Einlegen eines Einspruchs wirst vielleicht selbst du irgendwann lernen ... aber dann lässt es sich nicht so schön sinnlose Einzeiler raushauen.