Für die Schiedsrichter wird das nicht einfacher und die Regelverwirrung auf den Rängen und Bänken wird zunehmen. Schon jetzt ist die Regel mit der DQ * Bericht in der Schlussminute recht unklar. Nun stehen die Schiedsrichter ind er erstern BL vor einem fundamentalen Umdenken. Bisher gab es nur 7-m wenn ein klare Torgelegenheit verhindert wurde. In Zukunft gibt es also auch 7-m wenn 30 Sekunden vor Spielende der ballführende Spieler fernab vom Tor hart umgesenst wird. Damit wird die Spielentscheidung zu sehr in den Hände der Schiedsrichter gelegt. Da freue ich mich schon für den obersten Lehrwart des DHB wie er seinen Schäfchen in langen Videositzungen beibringen will, wie diese Regel angewendet warden soll. Aber immherin haben Kretzsche und Co. jetzt bei engen Spielen ausgiebig Gelegenheit die Regel zu diskutieren und der Allgemeinheit näher zu bringen.
Das ist falsch und auch nicht von der bisherigen Regel abgedeckt. Für die Disqualifikation mit Bericht ist Regel 8:10 relevant. Diese ist in vier Unterpunkte gegliedert von denen hier nur c) und d) zu betrachten sind.
Zitatc) Wenn der Ball in der letzten Spielminute nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, gilt dieses Vergehen als besonders grob unsportlich. Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Pass abfangen, stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben);
d) Wenn der Ball in der letzten Spielminute im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder Regel 8:6 die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen nicht nur mit Disqualifikation laut Regel 8:5 oder Regel 8:6 zu bestrafen, sondern es muss auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden.
Falls die geplante Änderung bzw Regelerprobung sich auf 8:10c und 8:10d erstrecken sollte, so wäre bei Vergehen im laufenden Spiel immer noch Voraussetzung für die Anwendung, dass es sich um Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder 8:6 handelt, d.h. Regelwidrigkeiten die auch in den 59:30 Spielminuten zuvor mit einer Disqualifikation zu ahnen wären. Ein hartes, körperbetontes Festmachen des Gegenspielers reicht da im Allgemeinen nicht aus. Bislang habe ich bei Bundesliga-Schiedsrichtern nicht gesehen, dass es Probleme mit der korrekten Umsetzung von Regel 8:10 gibt.