Beiträge von Arcosh

    Für die Schiedsrichter wird das nicht einfacher und die Regelverwirrung auf den Rängen und Bänken wird zunehmen. Schon jetzt ist die Regel mit der DQ * Bericht in der Schlussminute recht unklar. Nun stehen die Schiedsrichter ind er erstern BL vor einem fundamentalen Umdenken. Bisher gab es nur 7-m wenn ein klare Torgelegenheit verhindert wurde. In Zukunft gibt es also auch 7-m wenn 30 Sekunden vor Spielende der ballführende Spieler fernab vom Tor hart umgesenst wird. Damit wird die Spielentscheidung zu sehr in den Hände der Schiedsrichter gelegt. Da freue ich mich schon für den obersten Lehrwart des DHB wie er seinen Schäfchen in langen Videositzungen beibringen will, wie diese Regel angewendet warden soll. Aber immherin haben Kretzsche und Co. jetzt bei engen Spielen ausgiebig Gelegenheit die Regel zu diskutieren und der Allgemeinheit näher zu bringen.


    Das ist falsch und auch nicht von der bisherigen Regel abgedeckt. Für die Disqualifikation mit Bericht ist Regel 8:10 relevant. Diese ist in vier Unterpunkte gegliedert von denen hier nur c) und d) zu betrachten sind.

    Zitat

    c) Wenn der Ball in der letzten Spielminute nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, gilt dieses Vergehen als besonders grob unsportlich. Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Pass abfangen, stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben);

    d) Wenn der Ball in der letzten Spielminute im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder Regel 8:6 die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen nicht nur mit Disqualifikation laut Regel 8:5 oder Regel 8:6 zu bestrafen, sondern es muss auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden.


    Falls die geplante Änderung bzw Regelerprobung sich auf 8:10c und 8:10d erstrecken sollte, so wäre bei Vergehen im laufenden Spiel immer noch Voraussetzung für die Anwendung, dass es sich um Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder 8:6 handelt, d.h. Regelwidrigkeiten die auch in den 59:30 Spielminuten zuvor mit einer Disqualifikation zu ahnen wären. Ein hartes, körperbetontes Festmachen des Gegenspielers reicht da im Allgemeinen nicht aus. Bislang habe ich bei Bundesliga-Schiedsrichtern nicht gesehen, dass es Probleme mit der korrekten Umsetzung von Regel 8:10 gibt.

    Neben den drei Aufsteigern sind für mich aufgrund der personellen Umbrüche der TBV Lemgo, der TuS N-Lübbecke sowie die HSG Wetzlar gefährdet. Im Falle eines schwachen Saisonstarts können diese Mannschaften sehr schnell wieder im Tabellenkeller stehen. Zudem müssen Goran Suton und Florain Kehrmann ihre Tauglichkeit als Bundesligatrainer noch unter Beweis stellen. Florian Kehrmann hat letzte Saison in meinen Augen vom frischen Wind nach dem Trainerwechsel profitiert. Nun mus er unter Beweis stellen ob er dem Bundesligalltag gewachsen ist.

    Traditionell gehört auch HBW Balingen-Weilstten zum Kreis der Abstiegsbedrohten und über dem Bergischen HC schwebt die Länge der Szilagyi-Verletzung als Damoklesschwert. Es verspricht im Tabellenkeller wieder eine interessante Saison zu werden. :klatschen:

    @Lothar Frohwein:
    Soweit ist deine Schilderung nachvollziehbar. Aber was steckt nun hinter den vagen Formulierungen in den Eisenacher Pressemitteiliungen vom gestrigen Tag?

    Zitat

    Die Ausnahmegenehmigung für die Saison 2015/2016 wird unter der Voraussetzung erteilt, dass weitere Plätze auch auf der zweiten Längsseite des Spielfeldes entstehen.

    Zitat

    Diese Bestätigung gilt ausschließlich für die Saison 2015/16 und unter dem Vorbehalt, dass die vorgetragenen Umbauarbeiten bis zum ersten Heimspieltag komplett durchgeführt wurden und eine entsprechende Hallenabnahme durch die HBL erfolgt ist. Die vorgestellte Lösung ist ausdrücklich nicht als Lösung für die Spielzeiten ab der Saison 2016/17 und folgende akzeptiert.


    Wenn die Tribüne im Einklang mit dem Wortlaut der LZR und der Hallenstandards steht, dann müsste sie auch über die kommende Saison hinaus akzeptiert werden.

    a) Will der ThSV Eisenach unter Vorspielung falscher Tatsachen den Druck auf die lokale Politik aufrecht erhalten?
    b) Gibt es seitens der HBL Bestrebungen die Hallenstandards zur Saison 2016/17 zu verschärfen bzw. die Formulierungen zur Gestaltung von Längstribünen zu konkretisieren, so dass dann die Eisenacher Zwiscehnlösung nicht mehr ausreichen würde?

    Zunächst Glückwunsch an den ThSV Eisenach, dass eine Lösung gefunden werden konnte und ich hoffe, dass die Umsetzung und Abnahme gelingen wird.

    Für die HBL ist dieser Kompromiss ein kaum nachvollziehbares faules Ei. In der Verhandlung vor dem Schiedsgericht sowie in den Mitteilungen und Interviews danach hatte die HBL stets die Gleichbehandlung aller Vereien angeführt und, dass Standards für alle gelten. Entweder erfüllt die neu zu errichtende Tribüne in Eisenach diese Standards und die Halle ist dann konfom mit den gültigen Hallenstandards (und das nicht nur für eine Saison) oder die "Tribüne" erfüllt diese nicht und es darf keine Spielerlaubnis für die 1. Bundesiga in der Werner-Aßmann-Halle geben. Diese Zwischenlösung ist nach der zuvor gezeigten harten Linie kaum darstellbar.

    @daabefuggeler:
    Wobei man der EHF bzw. dem Veranstalter zugute halten muss, dass die Nachfragementalität in diesem Jahr förmlich explodiert ist und mit diesem Ausmaß nicht unbedingt zu rechnen war. In den letzten Jahren hat es gereicht sich z.B. Mitte der ersten Halbzeit beim Halbfinale mit deutscher Beteiligung 5-10 Minuten am Ticketschalter in der Arena anzustellen. Dieses Jahr gab es plötzlich schon Samstagmittag lange Schlangen am Einlass zum Arenagelände, weil alle zum Ticketshop stürmen wollten.

    Ja, die Schlangen an den Ticketschaltern in Köln waren unverhältnismäßig lang und das wollte ich mir auch nicht antun. Ich hatte wohl einfach Glück heute um 10 Uhr über den Direktlink der EHF zum Kölnticket-Shop reinzukommen und meine Karten zu ergattern.

    Gibt's schon irgendwelche Infos bzgl. dem Qualiturnier (Spielort?), an dem ja Österreichs Meister Hard teilnimmt.
    Die Reform der CL irgendwelche Auswirkungen auf EHF-Liga?
    Die Qualiturnierunterlegenen für diesen Bewerb (zumindest der Finalunterlegene?) qualifiziert?


    Der Spielort bzw. das Recht zur Ausrichtung des Turniers wird heute im Rahmen der Gruppenauslosung ebenfalls ausgelost.

    Um 10 Uhr hat die EHF weitere Kartenkontingente fürs Final4 freigeschaltet. Verfügbar sind die Kategorien 2, 3 und 4.

    Zitat

    With over 3,000 people registered in the VELUX EHF FINAL4 2016 Ticket Alarm since it was launched in May, the website and ticket lines are expected to be very busy once tickets go on sale at 10:00 hrs.

    Edit: Um 10:10 Uhr sind bereits keine Karten mehr verfügbar. Da hatte ich wohl Glück zur rechten Zeit am rechten Ort zu sein. :cool:

    Die Durchführungsbestimmungen erlauben es den unterklassigen Vereinen explizit auf die Ausrichtung zu verzichten, nicht aber den Erstligisten. Somit könnte meiner Ansicht nach der Erstligist nur durch Verzicht auf die Teilnahme am Pokalwettbewerb aus seiner Pflicht entweichen - und darauf würde die oben genannte Geldstrafe folgen.

    Die geforderten Mindesteintrittspreise für drei Spiele (davon voraussichtlich zwei Spiele des Heimteams und zwei Spiele mit Beteiligung eines Erstligisten) sind meines Erachtens fair, obwohl mich die Preissteigerung gegenüber den Vorjahren (Mindestpreise für ein Pokalspiel: Sitzplatz: 5,00 € , Stehplatz: 3,00 €, Schüler bis 14 Jahre: 2,00 €) wundert und sicherlich auch zu den Zweifeln am neuen Modus bei den unterklassigen Vereinen beiträgt.

    Was wäre eigentlich passiert, wenn sich auch der BHC geweigert hätte? (okay, als Bundesligist fühlt man sich vll. nen bissel moralisch verpflichtet, sowas dann zu machen, aber könnt ja sein, dass einer keine Lust hat...)


    Als Bundesligist sollte man sich nicht nur moralisch verpflichtet fühlen, sondern der organisatorische und finanzielle Aufwand sollte für einen Erstligist nun überhaupt keine Ausrede sein. Unabhängig davon regeln die Durchführungsbestimmungen des DHB-Pokal sowie die Rechtsordnung des DHB alles weitere. Sofern es keine grundlegende Änderung gegenüber den DfBs der Saison 2014/15 geben wird, gilt wahrscheinlich:

    Zitat

    A Allgemeine Bestimmungen

    2. Alle Bundesligavereine der Saison 2013/2014 und die Vereine, die von ihrem Landesverband für die 1. Pokalmeisterschaftsrunde gemeldet werden, sind verpflichtet, an der Pokalmeisterschaft teilzunehmen, zu den ausgelosten und angesetzten Spielen anzutreten sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der HBL und den anderen Vereinen zu erfüllen. Vereine, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden gemäß § 25 Ziff. 1 und Ziff. 19 RO mit einer Geldbuße belegt.


    § 25 Ziff. 1 der DHB-Rechtsordnung sieht für "schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft" eine Geldstrafe von 5,00€ - 1.500,00€ vor und § 25 Ziff. 19 belegt den "Verzicht auf die Teilnahme an der Deutschen Pokalmeisterschaft" mit einer Strafe in Höhe von 800,00€ - 2.500,00€.

    Darüber hinaus sollte es in den neuen DfBs hoffentlich eine Regelung über die sportliche Qualifikation für die nächste Runde geben, sofern sich kein Ausrichter für das First Four finden sollte. Inzwischen haben wir ja gelernt, dass es für jede kaum vorstellbare Knstellation eine juristisch einwandfreie Regelung geben muss ... und selbst dann würde sich noch jemand finden, der Durchdührungsbestimmungen für eine kartellrechtlich zu beanstandende wettbewerbswidriger Behinderung hält ...

    GWD - PM:


    GWD Minden kennt also die Urteilsbegründung und ausführliche Darstellung der Entscheidungsgründe noch gar nicht, aber reimt sich auf Basis der mündlichen Verhandlung und eines evtl. kurzen Kommentars zur Urteilsverkündung die für sie einzig denkbare Erklärung zusammen. Die Eisenacher PM nach dem Schiedsgerichturteil war auch sehr offensiv formuliert, ehe die Vereinsführung in den folgenden Tagen schrittweise zurückrudern musste.

    Wogegen klagt denn GWD? Dagegen dass sie abgestiegen sind oder dass die Durchführungsbestimmungen gültig waren?
    Ersteres kann man erst nach dem letzten Spieltag. Zweiteres kann man mit Bekanntgabe der geänderten Durchführungsbestimmungen. GWD kat konkludent die Durchführungsbestimmungen akzeptiert indem sie nach deren Einführung eben nicht gerügt haben.


    Das ist auch in meinen Augen der entscheidende Punkt. Die Durchführungsbestimmungen galten seit ihrem Beschluss für alle Vereine und somit hätte jeder frühzeitig dagegen vorgehen können .. nicht erst als der ungeplante Abstieg feststand.

    Auf jeden Fall eine Entschiedung im Sinne des Sports!


    Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht wird GWD Minden ebensowenig nützen wie es der HBL im umgekehrten Falle genutzt hätte, denn die Saison wird am 1. Juli mit GWD Minden als Zweitligisten beginnen.

    Viele Vereine jammern, aber war denn die erste Pokalrunde im alten Modus wirklich attraktiver? Die Europapokalteilnehmer und somit großen Namen aus der ersten Liga waren überhaupt nicht dabei und die Chance als Drittligist ein Heimspiel gegen einen der wenigen verbleibenden namhfaten Erstligisten zu erhalten war überschaubar. Letzte Saison standen 19 Erstligisten, 10 Zweitligisten und 3 Drittligisten in der 2. Runde des DHB-Pokals und auch in der 2. Runde konnte keine unterklassige Mannschaft einen Erstligisten aus dem Pokal werfen. Die Chancen unterklassiger Vereine das Achtelfinale zu erreichen waren also genauso gering wie im neuen Modus, aber jetzt haben die Zweitligisten zumindest die Gewissheit in eigener Halle einen Erstligisten zu empfangen und bei einem Erfolg ins Achtelfinale des DHB-Pokals einzuziehen. Für die Drittligisten ist der neue Modus natürlich eine Verschlechterung, aber die Zweitligisten sind meiner Meinung nach die Profiteure der Reform.

    An den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich fast nichts geändert. 10% Abgabe an die HBL, Fahrtkosten für die Gäste in Höhe von 1€ pro Kilometer, Aufteilung des Umsatzes zu gleichen Teilen, etc. waren seit Jahren schon so geregelt. Der Ausrichter muss nun zwar drei Mannschaften die Fahrtkosten erstatten, aber mit den höheren Eintrittspreisen für drei Spiele sollte dies zu kompensieren sein. Viele unterklassige Vereine zahlen weit höhere Beträge um zur Saisoneröffnung einen Erstligisten zu sich in die Halle einzuladen. Nun bekommen die Zweitligisten ein attraktives Handballturnier zum Saisonauftakt geboten und anstatt dies als Chance zu betrachten, wird sich quer durch die Republik zuerst beklagt.

    Werden die Einnahmen dieses Turnieres eigentlich durch 4 geteilt ? ... oder bekommt die der Veranstalter - und den anreisenden Teams werden nur die Reisekosten erstattet ? ?(


    Als der TV Emsdetten ankündigte auf sein Heimrecht verzichten zu wollen veröffentlichte die Emsdettener Volkszeitung folgende Kostenrechnung:

    Zitat

    Kostenrechnung: 10 Prozent des Gesamtumsatzes des Turniers gehen an den Verband. Von den restlichen Einnahmen kann der Turnierveranstalter abziehen: Schiri-, Sekretär- und Zeitnehmerkosten, VV-Gebühr. Zudem erhält jeder Gastverein Fahrkosten in Höhe von 1 Euro pro Kilometer für die Strecke von seinem Heimatort bis zum Austragungsort und zurück. Die danach verbleibenden Einnahmen werden durch die vier teilnehmenden Teams geteilt.


    @HeinzBecker:
    Es bietet sich an Zweitage-Tickets für das Turnier zu verkaufen um wirtschaftlich vom sportlichen Abschneiden des Gastgebers unabhängig zu sein.

    Handball-World.com reduziert den Verhandlungsablauf auf vier wesentliche Fragen:

    • Ist das Präsidiums der HBL für die Änderung der Abstiegsregelung zuständig gewesen?
    • Wann und wie hat das Präsidium den entsprechenden Beschluss gefasst hat
    • Wann und wie wurde dieser Beschluss an die Vereine kommuniziert
    • Hätte die Handball-Bundesliga eine vorsorgliche Regelung treffen müssen für den Fall der Abweichung von der gewünschten Stärke von achtzehn Vereinen, um für alle Mitglieder Gewissheit hinsichtlich des Verfahrens in der Abstiegsfrage zu schaffen.


    Ich hatte hier bereits dargelegt, wieso das HBL-Präsidum gemäß §22, 3. der HBL-Satzung meiner Meinung nach berchtigt war in diesem dringlichen Fall eine Entscheidung zu treffen und die Abstiegsregelung zu überarbeiten.

    Die folgenden beiden Fragen zum zeitlichen Ablauf sind nur anhand der Aussagen in der Verhandlung bzw. Sitzungprotokollen o.ä. zu beantworten und daher macht jegliche Spekulation über den Ausgang des Verfahrens wenig Sinn. Unabhängig von der juristischen Beurteilung müssen sich HBL bzw. die Vereine fragen lassen weshalb auf der Mitgliedersammlung die Abstiegsregelung zwar erörtert wurde, es aber keine verbindliche Abstimmung oder einen Beschluss durch die Vereine gab. Das war fahrlässig - zumal es eigentlich keinen Zweifel daran geben kann, dass die Mehrheit der Vereine (inklusive GWD Minden) eine Rückkehr zur Sollstärke mit achtzehn Vereinen in der 1. Bundesliga angestrebt hat und vier Absteiger in der Sasion 2014/15 der logische Weg dahin sind.


    P.S.: Der in den letzten Jahren fast schon inflatiionär genutzte Verweis auf das Kartellrecht und wettbewerbswidrigen Behinderung in Prozesen gegen die HBL mag ein juristisch cleverer Winkelzug sein, aber widerspricht allen Grundsätzen eines strukturierten Ligenbetriebes der anderen Bedingungen unterliegt als der freie Markt in der Wirtschaft.

    Natürlich stand Rothenburg in den Unterlagen. Ab Mai 2016 wollten wir da spielen, oko. Ist doch nicht so schwer, oder? Aber 2-3 Spiele ist nunmal was anderes als 17.


    Es würde mich sehr überraschen, wenn Eisenach wirklich vorgehabt hätte den Umbau Anfang Mai zu beginnen und im zu erwartenden Abstiegskampf ausgerechnet für die letzten Heimspiele den oft beschworenen enormen Heimvorteil in der Werner-Aßmann-Halle aufzugeben. Normalerweise wäre in Absprache mit der HBL der Spielplan so gestaltet worden, dass Eisenach die Saison mit einem Auswärtsspiel beendet hätte und evtl das letzte Heimspiel auf einen Spieltermin unter der Woche vorgezogen worden wäre, damit am 26.05. in Eisenach die Bagger hätten anrollen können.