Beiträge von Arcosh

    Ist doch egal wie unwahrscheinlich das ist. Es kann passieren und es kann auch dreimal passieren. Kraus letzter Verstoß ist doch unter Garantie das Ergebnis dieser Schusseligkeit. Natürlich wusste er nicht 3 Monate vorher das er an dem Tag bei diese Testspiel ist, geschweige denn wusste er noch was er drei Monate vorher angegeben hat und guckt das eben nicht mehr nach. Das ist absolut menschlich ein lächerlicher Vorgang. Konsequenz? 12 Monate + Sperre, wahrscheinlich Vertrag weg, mögliches Karriereende. Völlig unverhältnismäßig.


    Kraus wurde zweimal auf seine Meldeverstöße hngewiesen und wusste welche Konsequenzen ihm im Falle eines weiteren Verstoßes drohen. Da darf man von einem Erwachsenen wohl ein wenig mehr Verantwortungsbewusstsein erwarten.

    Vergleiche die Meldevorschriften mit einer Betriebsanweisung durch den Arbeitgeber. Er fordert von seinen Angestellten z.B. das Anlegen von Sicherheitskleidung um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Sicherheitskleidung wird selbstverständlich bereitgestellt und ist für jeden jederzeit leicht erreichbar. Aber natürlich ist das Anziehen und Tragen eher lästig und unbequem und der Arbeitnehmer drückt sich gerne davor, weil er sich sicher ist die Risiken selber gut einschätzen zu können und ihm eh nichts passieren wird. Der Arbeitgeber bekommt das wiederholt mit und mahnt ihn zweimal schriftlich ab. Spätestens jetzt sollte der Arbeitnehmer doch wohl sein Verhalten überdenken, wenn ihm der Job lieb ist.


    Dass die Sperre ein mögliches Karriereende zur Folge haben könnte liegt in erster Linie nicht am vorgesehenen Strafmaß, sondern an Michael Kraus' Alter. In der Regel ist eine ein- bis zweijährige Sperre nicht das Karriereende. Daher darf dieser Aspekt für die Verhältnismäßigkeit keine Rolle spielen.

    Einige Ergebnisse lassen aufhorchen:

    Zweitliga-Aufsteiger Dormagen wirft die HSG Nordhorn aus dem Pokal, Drittligist TSB Horkheim eliminiert den TV Großwallstadt und Drittligist TV Korschebroich bietet dem TSV Hannover-Burgdorf, Erstligist mit Europapokal-Ambitionen, 55 Minuten lang Paroli.

    Das Problem ist, dass eine verpasste Kontrolle es unmöglich macht eine Aussage darüber zu treffen ob der Sportler gedopt hat oder nicht. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich persönlich im Fall Michael Kraus nicht davon ausgehe, dass er durch seine Meldeverstöße den Konsum von Dopingmitteln verschleiern will, aber genauso würde im Zweifelsfall ein Doper vorgehen. Nach dem Kräfte zehrenden Spitzenspiel ein präparat zur besseren Regeneration einnehmen und den Kontrolleur am nächsten Morgen vergeblich an der Haustür klingeln lassen. Übrigens stehen auf der Verbotsliste nicht nur leistungsfördernde Substanzen sondern auch solche die deren Nachweisbarkeit entgegenwirken. Auch diese Methode zur Vermeidung eines positiven Befundes auf Dopingmittel gilt als Verstoß und führt zu einer Sperre.

    Ich habe zwar keine praktische Erfahrung mit dem Kontroll- und Meldesystem ADAMS, aber die von der NADA aufgestellten Stadards an einen Sportler des nationalen Testpools (NTP) klingen nicht nach einem verfassungwidirge Eingriff in die Persönlichkeitsrechte oder gar einem Verstoß gegen die Menschenwürde:


    Edit: @Paul Jonas:
    Ein Kontrollsystem hat nichts mit einem Generalverdacht zu tun und sollte nicht mit einem solchen gleichgesetzt werden!

    Was wir aber im Falle eines Leistungssportlers haben ist folgendes: Im Gegensatz zum Alkohol im Dienst hat eine Meldepflicht keine Auswirkung auf die berufliche Leistungsfähigkeit, es sei denn ich gehe grundsätzlich davon aus das alle Sportler dopen, was eine Straftat ist und damit die Unterstellung das alle Sportler mit Verbrechern gleichzusetzen sind. Innerhalb des "Dienstes" gibt es medizinische Checks, es gibt Doping-Tests, es gibt Blutbilder usw. usw. und ich denke kein Sportler hat ein Problem diese Sachen während des Trainings oder vor und nach Wettkämpfen zur Verfügung zu stellen.


    In Deutschland ist Selbstdoping kein Straftatbestand! Strafbar machen sich höchstens Trainer/Betreuer/Ärzte, weil nach §6a des Arzneimittelgesetzes lediglich das Inverkehrbringen, das Verschreiben oder das Anwenden von Arzneimitteln bei anderen zu Dopingzwecken im Sport strafbar ist.

    Ich tippe mal auf sechs Monate unter Anrechnung der vorläufigen Sperre plus Geldstrafe. Galia hat damals mit 20.000 Euro die höchst mögliche Geldstrafe bekommen.


    Ich hoffe der DHB wird klug genug sein im Vorfeld bei der NADA "vorzufühlen" welches Strafmaß ohne Einspruch akzeptiert werden würde. Bei der Farce der rückdatierten Sperre trotz Teilnahme am Spielbetrieb gegen Martin Galia hat die NADA überraschender Weise mitgespielt, aber diesmal geht es um einen deutschen Nationalspieler und die Pressse berichtet bundesweit über den Fall. Mein Gerechtigkeitsempfinden in Bezug auf vergleichbare Vergehen anderer Sportler sieht eine einjährige Sperre als angemessen an, meine Erfahrung mit dem DHB lässt mich allerdings auch eher eine eine sechsmonatige Sperre glauben.

    Der von Paul Jonas monierte Eingriif in die Privatsphäre ist nicht von der Hand zu weisen und in dieser Form wohl in keinem anderen Beruf existent. Aber den Vorwurf die NADA/WADA hätten diesen Eingriff bei der Einführung des Kontrollsystems nicht beachtet halte ich für übertrieben. Der unlösbare Konflikt ist, dass nur unagemeldete Dopingkontrollen auf die sich der Sportler nicht vorbereiten kann eine abschreckende Wirkung haben und Doping während der Trainings- und Vorbereitungsphasen nachweisbar machen. Wer auf unangekündigte Dopingkontrollen verzichten möchte, kann quasi den Antidopingkampf einstellen und die Substanzen freigeben, denn dann werden nur noch ein paar arme Sportler bei Wettkämpfen erwischt, die sich kein systematisches Doping mit fachlicher Unterstützung leisten können.

    @Paul Jonas
    Es stimmt einfch nicht, dass sich Michael Kraus dem Melde- und Kontrollsystem der NADA unterwerfen muss um seinen Beruf auszuüben. Diese strengere Meldepflicht gilt nur für Handballer aus dem Kreis der Nationalmannschaft. Bei den übrigen Bundesligaspielern reicht die Auskunft des Mannschaftsbetreuers über Trainings- und Wettkampfzeiten. (Ausländische Nationalspieler müssen evtl. die Vorgaben ihrer nationalen Antidopingagenturen beachten.)


    Ich könnte mir vorstellen, dass die Akzeptanz der deutschen Sportler für die Antidoping-Maßnahmen wesentlich höher wäre, wenn sie das Gefühl hätten, dass ihre internationalen Kollegen ebenso streng kontrolliert werden. Hierzu müssten die WADA und Weltverbände den Antidopingkampf forcieren und die nationalen Verbände zur Mitarbeit bewegen bzw. zwingen.

    Fakt ist doch aber, dass das derzeitige System weder in der Lage ist, alle Dopingfälle aufzudecken noch Doping zu verhindern. Und dazu wird man doch wohl mal alternativ überlegen müssen, ob, wenn man etwas nicht verhindern kann, es man nicht wenigstens kontrollierbar macht.


    Ich gebe dir Recht, dass man Doping nicht restlos wird verhindern können. Dopingmethoden werden immer weiter verfeinert und neue Dopingsubstanzen entwickelt und die Dopingkontrolleure laufen im Endeffekt nur hinterher. Das ist aber kein Grund den Kampf für einen sauberen Sport aufzugeben. Verkehrskontrollen werden niemals alle Autofahrten unter Alkoholeinfluss aufdecken oder gar verhindern können - und trotzdem sind sie richtig und wichtig. Zumal du weiterhin nicht darlegen kannst wie eine teilweise Freigabe des Dopings verhindern würde, dass weitere illegale Methoden und Mittel eingesetzt würden - erst Recht wenn unangekündigte Kontrollen wegfallen würden.


    Niemand ist gezwungen zum Dopen. Wer dopt, gefährdet sich selbst und das darf er.


    Würde der Doper nur sich selbst schaden könnte ich diesem Ansatz folgen. Neben der Gesundheit des Sportlers selbst stehen aber auch gesellschaftliche und finanzielle Fragen an. Neben Ruhm und Ehre als Antrieb für Sportler spielen im Profisport finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Um Spitzenleistungen zu erreichen verbringt der Profisportler einen Großteil des Tages mit Training und Wettkämpfen und muss sicherstellen, dass er trotzdem seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Von Platzierungen bei Meisterschaften hängen u.a. Siegprämien, Sponsorengelder oder die Förderung durch Verbände und die Deutschen Sporthilfe ab. Eine Niederlage gegen gedopte Konkurrenten hat also Folgen für den sauberen Sportler. In einem System des von dir vorgeschlagenen erlaubten kontrollierten Dopings wäre im Endeffekt jeder Teilnehmer genötigt zu dopen und somit seine Gesundheit zu gefährden, wenn er seinen Sport als Profi ausüben will. Zudem darf man den gesellschaftlichen Aspekt nicht ausser Acht lassen. Erfolgreiche Sportler dienen vielen jungen Menschen als Vorbild dem sie nacheifern wollen.

    Auf der IHF-Homepage findet sich inzwischen das überarbeitete Reglement für IHF-Wettbewerbe (Rückdatiert auf den 30.05.2014)

    Der Punkt 2.3 wurde nun angepasst:

    Zitat

    Um an IHF-Weltmeisterschaften teilzunehmen, ist ein gewisses Leistungsniveau der qualifizierten Mannschaft erforderlich. Ist die Wettbewerbsfähigkeit der qualifizierten Mannschaft bedenklich und der Unterschied im Leistungsniveau zwischen dem betroffenen Land und den anderen für die WM qualifizierten Mannschaften zu hoch, behält sich der IHF-Rat das Recht vor, diesen Platz einem Land zuzusprechen, das die entsprechenden Anforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit erfüllt, um das Produkt „IHF-Weltmeisterschaft“ zu festigen und zu schützen. In solchen Fällen ist eine gründliche Untersuchung aller Aspekte erforderlich, die sowohl von den jeweiligen IHF-Kommissionen (VOK, TMK) als auch von Medien- und Marketing-Experten durchgeführt wird, um den Einfluss auf die Medienpräsenz und die Marketingmöglichkeiten zu erdeutlichen. Die aktuelle Leistung wird, genau wie das IHF-Ranking und die Leistung bei früheren IHF-Veranstaltungen, bei der Bewertung des Leistungsniveaus der jeweiligen Mannschaft ebenso berücksichtigt. Aus diesem Grund werden die IHF-Organe am Ende der jeweiligen Weltmeisterschaft Leistungsberichte von allen teilnehmenden Mannschaften erstellen.


    Wer einem solchen Reglement zustimmt muss jeglichen Bezug zum Sport verloren haben. :wall: Die IHF versucht nicht einmal mehr zu verschleiern, dass sie die Vermarktung ihres "Produktes" über den sportlichen Wettbewerb stellt. Sie formuliert diese Regelung auch noch so weichgespült, dass im Endeffekt jede beliebige Mannschaft ein- oder ausgeladen werden kann. Da fehlt nur noch im nächsten Schritt die Abschaffung der sportlichen Qualifikation zugunsten einer Auswahl der Mannschaften durch die Medien- und Marketing-Experten. Muss in Zukunft beispielsweise Chile trotz sportlicher Qualfikation um die Telnahme zittern, falls plötzlich zwei wichtige europäische TV-Märkte die sportliche Qualifikation verpassen? Die IHF-Regularien legen nicht einmal fest wann eine solche Entscheidung getroffen werden muss. Verbände und oder die Spieler investieren Zeit und Geld in die Vorbereitung und Durchführung der Qualifikationsturniere und Weltmeisterschaften und sind schlussendlich der Gnade des IHF Councils ausgeliefert.

    Es ist an der Zeit die Mitglieder des IHF-Councils (inklusive Manfred Prause) mit dieser Farce zu konfrontieren! Die Anzahl der Qualifikationsplätze wird bereits auf Basis der sportlichen Leistungsfähigkeit der Kontinentalverbände vergeben und sicherlich könnte man über eine Abschaffung des festen Startplatzes für den Kontinentalverband Ozeanien zugunsten eines geteilten Startplatzes mit einem anderen Verband diskutieren, aber die nun gewählte "Lösung" sollte von den Nationalverbänden nicht kommentarlos hingenommen werden!