Sorry. Dann eben jeweils ein Beisitzer der Parteien. Und ein unabhängiger Vorsitzender. Trotzdem bezweifle ich die Unabhängigkeit dieses Gremiums. Aus meiner Sicht sollten alle 3 Richter keiner der beteiligten Parteien angehören.
Dieses Lizenzierungsverfahren mit einem Schiedsgericht als abschließender Instanz sowie dem Beschluss über dessen Zusammensetzung wurde von allen Vereinen der HBL akzeptiert. Die drei Richter in diesem Verfahren waren der Vorsitzende Frank Lau (Stade) und die Beisitzer Rainer Cherkeh (Hannover) und Jürgen Punke (Kiel). Eine unmittelbare Abhängigkeit von einer der beiden beteiligten Parteien kann ich da nicht erkennen.
Die Diskussion ob das aktuelle Lizenzierungsverfahren der Weisheit letzter Schluss ist, ist ebenso müßig wie vor ein paar Wochen die Diskussion über den direkten Vergleich und die Tordifferenz in der Meisterfrage. Die HBL hat sich für das Schiedsgericht als letzte Instanz entschieden um in der Vergangenheit aufgetretene langwierige Gerichtsprozesse und aufgestockte Ligen zu verhindern. Der HSV Hamburg ist zudem keinesfalls der erste Verein der die Lizenz nach zweimaliger Verweigerung durch die HBL vor dem Schiedsgericht erfolgreich erstritten hat. In manchen Fällen ist das gut gegangen (Füchse Berlin), während in anderen Fällen der Abstieg nur kurz hinausgezögert wurde (Dessauer HV, DHC Rheinland). Deshlab ist es Unsinn von einer Lex Hamburg zu reden.
Fast man alle im Laufe der letzten Tage und Wochen veröffentlichten Aussagen und Meldungen zusammen so ergibt sich für mich folgendes Bild:
Der HSV Hamburg hat in den nachgereichten Unterlagen für die zweite Instanz des Lizenzierungsverfahrens eine Etatkalkulation präsentiert die zu großen Teilen durch Absichtserklärungen von neuen Sponsoren/Geldgebern gedeckt war. Die neuen Lizenzierungsrichtlinien der HBL wollten gerade diese Absichtserklärungen nicht mehr zulassen, sondern bestanden auf juristisch einwandfreie, unterschriebene Verträge über die Zahlungen.Somit sah die HBL sich im Recht den Lizenzantrag des HSV Hamburg auch in zweiter Instanz abzuweisen. Das Schiedsgericht hingegen ist zu der Auffassung gekommen, dass dem Verein eine Lizenz mit Bedingung hätte erteilt werden müssen, ebendiese im Prinzip vorhandenen Gelder faktisch nachzuweisen. Vergleichbar ist dies z.B mit der Lizenzerteilung für den HC Erlangen. Der Verein konnte zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe keine Hallenstandard-konforme Spielstätte präsentieren gab aber in den Lizenzunterlagen an dies bis zum Saisonbeginn zu erfüllen. Also vergab die HBL die Lizenz mit der Bedingung, dass bis zu einem festgelegten Stichtag diese Spielstätte nachgewiesen werden muss. Daher kann man argumentieren, dass dieselbe Nachbesserungschance auch dem HSV Hamburg in wirtschaftlichen Belangen hätte gewehrt werden müssen - und dieser Argumentation ist wohl auch das Schiedsgericht gefolgt. Dadurch, dass die HBL nicht bereits in zweiter Instanz diese Bedingung formuliert hat, sondern erst das gestrige Schiedsgericht hat der HSV Hamburg natürlich Zeit gewonnen an der Erfüllung der Bedingung zu arbeiten. Aber es war ihr gutes Recht den festgelgten juristischen Rahmen des Lizenzierungsverfahrens voll auszuschöpfen - ähnlich wie damals Berlin, Dormagen und Dessau.
Die HBL wird sich gedanken mache müssen, ob und wie das Lizenzierungsverfahren verbessert werden kann und muss, damit die Entscheidungen der Lizenzierungskomission in Zukunft rechtlich Bestand haben werden.