Beiträge von Arcosh


    Ein interessanter Einblick. Der Erfolg des HSV Hamburg vor dem Schiedsgericht hat zur Konsequenz, dass eine direkte Lizenzverweigerung in Zukunft unmöglich erscheint, die Klage von Balingen/Saarlouis wird zu einer zeitlichen Vorverlegung des gesamten Verfahrens führen und unterm Strich hält das mehrfach verbesserte Lizenzierungsverfahren der HBL keinen rechtlichen Überprüfungen stand. :nein:

    P.S.: Die Klage von Balingen/Saarlouis kann weitreichende Folgen über den Handball hinaus haben, da in diversen deutschen Sportligen das Lizenzierungsverfahren bei Ende der Spielrunde noch nicht abgeschlossen ist.


    Meine persönliche Laienmeinung:
    Die Vereine haben ein Recht darauf am Ende des Spieljahres (30.06.) zu wissen in welcher Liga sie in der kommenden Spielzeit antreten werden, Der hingegen völlig variable Zeitpunkt des letzten Spieltages erscheint mir willkürlich und für die Planungssicherheit der Vereine auch nicht notwendig.

    Schade, dass Balingen bloß eine nichtssagendende Vier-Sätze-Mitteilung liefert.

    Aus der Ferne sehe ich als einzigen Ansatzpunkt für die einstweilige Verfügung, dass die HBL in ihrer Pressemitteilung vom 03. Juni 2013 nach der Lizenzverweigerung in zweiter Instanz gegen den HSV Hamburg bereits den Ligaverbleib für Balingen und Saarlouis bekannt gegeben hatte - anstatt erst die Einspruchsfrist des HSV fürs Schiedsgerichtsverfahren abzuwarten. Sollte dies zutreffen, wäre dies ein Fiasko für die HBL.


    P.S.: Saarlouis vermeldet:

    Zitat

    [...] DIe 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund hat am Montagnachmittag beschlossen: „Dem Antratgsgegner (HBL) wird aufgegeben, den Antragsteller (HG Saarlouis) vorläufig für die Spielzeit 2014/15 für den Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga zuzulassen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro erhoben.“ [...]


    Heißt das "vorläufig" es kann sich auch wieder ändern?


    Gute Frage. Sollte das ordentliche Gericht in der Hauptverhandlung (wann immer die sein soll) zum Ergebnis kommen, dass der Lizenzierungsprozess rund um den HSV Hamburg korrekt war, dann müsste ja Balingen während er laufenden Saison aus dem Wettbewerb genommen werden. Wahrscheinlicher erscheint mir, dass sich HBL und HBW per Vergleich darauf einigen, dass Balingen mitspielen darf und es zu keinem richterlichen Urteilsspruch in dieser Angelegenheit kommen wird.


    Die Argumentation von Balingen und Saarlouis in diesem Verfahren würde mich interessieren, da in meinen Augen die HBL sich bislang strikt an den vereinbarten Ablauf des Lizenzierungsverfahrens gehalten hat.

    Hat er doch gar nicht gefordert. In den Lizenzierungsvereinbarungen wird Stillschweigen zu den Lizenzauflagen vereinbart, ausgenommen sind solche die aus dem Schiedsgericht kommen. Nur die möchte er öffentlich gemacht haben und m. M. n. haben auch die anderen Vereine das Recht zu wissen, ob die Hamburger jetzt wirklich dauerhaft keine Bankbürgschaft liefern müssen oder wieviel Zeit ihnen zur Beschaffung einer solchen eingeräumt wird.


    Ich nehme an du beziehst dich dabei auf §14, Absatz 6 der Lizenzierungsrichtinien

    Zitat

    Der Ligaverband und die Handball-Bundesliga GmbH gewährleisten, dass alle während des Lizenzierungsverfahrens vom Lizenzbewerber erhaltenen Informationen streng vertraulich behandelt und weder direkt noch indirekt Dritten offen gelegt werden, es sei denn, eine Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, in Verbindung mit schiedsgerichtlichen bzw. gerichtlichen Verfahren oder zur Beurteilung der Lizenzbewerbung erforderlich. Sämtliche am Lizenzierungsverfahren Beteiligte, auch von der Handball-Bundesliga GmbH bzw. vom Ligaverband beauftragte Dritte, unterzeichnen eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung.


    Meiner Auffassung nach besagt dieser Absatz nur, dass die HBL gegenüber dem Schiedsgericht die eingereichten Unterlagen offenlegt, aber nicht, dass aus dem Schiedsgericht resultierende Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.


    @Celje 2002
    Ich bin am Handball im Allgemeinen und dem VfL Gummersbach im Speziellen interessiert, aber in keinster Funktion direkt mit dem Verein verbandelt. Daher nehme ich mir das Recht heraus in einem Handballforum vereinsübergreifend meine Sicht der Dinge zu schildern. Zumal ich z.B. die abenteuerliche Lizenzerteilung für den VfL Gummersbach im Jahre 2011 hier mehrfach kritisch betrachtet habe. Das Lizenzierungsverfahren wird durch die Entscheidung des Schiedsgerichtes nicht ausgehebelt, es wird lediglich angeschwächt dadurch, dass in Zukunft statt des direkten Lizenzentzuges immer wenigstens die Fristverlängerung per Bedingung gewährt werden muss. Da dies in diesem Thread bereits ausführlich beschrieben wurde, habe ich mich auf die in meinen Augen unsinnige Darstellung zum Schaden durch die Nichtteilnahme am EHF-Pokal konzentriert.

    "Ich habe großes Verständnis für die Empörung der Vereine, die davon unmittelbar betroffen sind", fügte Ziegenbein mit Blick auf Clubs wie Balingen, Melsungen oder Saarlouis weiter. Der Kieler weiter: "Der HSV gewinnt gegenüber anderen Vereinen einen zeitlichen Vorteil. Zudem ist das Stillschweigen über die Details der Lizenzauflagen nicht hinnehmbar."


    Bei der Kritik am gewonnen Zeitvorteil für den HSV stimme ich Herrn Ziegenbein zu. Aber während der THW Kiel meines Wissens keinerlei Angaben dazu gemacht hat ob die eigene Lizenz für die Sasion 2014/15 eventuell an Auflagen gekoppelt ist, verlangt er, dass ein Konkurrent seine Etatplanung und Geschäftszahlen teilweise offenlegt. :verbot:


    Es wurde gefragt nach Reaktionen der anderen Bundesligisten. Steffen Stiebler in der BILD vom 27.Juni:" Dieses Urteil ist eine Katastrophe. Damit steht fest, daß wir alle EHF-Cup-Hoffnungen begraben können.


    Der SC Magdeburg reiht sich ein in die Reihe der vermeintlichen Opfer dieser Posse, weil sie sich Hoffnungen gemacht hatten als Tebllensiebter mit irgendeiner Wischiwaschi-Wildcard in den EHF-Pokal zu rutschen? :nein:

    @SG 1977:
    Darum geht es doch in der Bedingung. Kann der HSV Hamburg bis zum 1. Juli nachweisen, dass die Verbindlichkeiten der laufenden Saison sowie die Etatplanungen für die nächste Spielzeit gedeckt sind dann erhalten sie die Lizenz. In diesem Falle wären alle ausstehenden Rechnungen - wenn auch verspätet - bezahlt. Ich will in keinster Weise die Geschäftspraktiken des HSV Hamburg und von Andreas Rudolph loben und ich hätte gehofft, dass ein Neubeginn ohne ihn umgesetzt werden würde. Aber ich gestehe ihnen zu alle zulässigen Schritte auszuschöpfen, um den Verein zu retten.

    Nicht nur Balingen. Saarlouis schließt sich an. Hoffentlich haben die Beiden Erfolg.


    Wenn der HSV Hamburg die in den HBL-Regularien allen Vereinen zugestanden rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpft wird er von zahlreichen Usern hier dafür zerissen und es ist von fehlendem Ehrgefühl u.ä. die Rede. Aber wenn sportliche Absteiger plötzlich entgegen der Regeln eine Entscheidung vor einem ordentlichen Gericht erzwingen wollen, dann werden sie dafür gefeiert. Hauptsache die Feindbilder werden gepflegt.

    Ich hoffe inständig, dass das Gericht die Klage mangels Zuständigkeit abweisen wird.

    Sorry. Dann eben jeweils ein Beisitzer der Parteien. Und ein unabhängiger Vorsitzender. Trotzdem bezweifle ich die Unabhängigkeit dieses Gremiums. Aus meiner Sicht sollten alle 3 Richter keiner der beteiligten Parteien angehören.


    Dieses Lizenzierungsverfahren mit einem Schiedsgericht als abschließender Instanz sowie dem Beschluss über dessen Zusammensetzung wurde von allen Vereinen der HBL akzeptiert. Die drei Richter in diesem Verfahren waren der Vorsitzende Frank Lau (Stade) und die Beisitzer Rainer Cherkeh (Hannover) und Jürgen Punke (Kiel). Eine unmittelbare Abhängigkeit von einer der beiden beteiligten Parteien kann ich da nicht erkennen.

    Die Diskussion ob das aktuelle Lizenzierungsverfahren der Weisheit letzter Schluss ist, ist ebenso müßig wie vor ein paar Wochen die Diskussion über den direkten Vergleich und die Tordifferenz in der Meisterfrage. Die HBL hat sich für das Schiedsgericht als letzte Instanz entschieden um in der Vergangenheit aufgetretene langwierige Gerichtsprozesse und aufgestockte Ligen zu verhindern. Der HSV Hamburg ist zudem keinesfalls der erste Verein der die Lizenz nach zweimaliger Verweigerung durch die HBL vor dem Schiedsgericht erfolgreich erstritten hat. In manchen Fällen ist das gut gegangen (Füchse Berlin), während in anderen Fällen der Abstieg nur kurz hinausgezögert wurde (Dessauer HV, DHC Rheinland). Deshlab ist es Unsinn von einer Lex Hamburg zu reden.

    Fast man alle im Laufe der letzten Tage und Wochen veröffentlichten Aussagen und Meldungen zusammen so ergibt sich für mich folgendes Bild:
    Der HSV Hamburg hat in den nachgereichten Unterlagen für die zweite Instanz des Lizenzierungsverfahrens eine Etatkalkulation präsentiert die zu großen Teilen durch Absichtserklärungen von neuen Sponsoren/Geldgebern gedeckt war. Die neuen Lizenzierungsrichtlinien der HBL wollten gerade diese Absichtserklärungen nicht mehr zulassen, sondern bestanden auf juristisch einwandfreie, unterschriebene Verträge über die Zahlungen.Somit sah die HBL sich im Recht den Lizenzantrag des HSV Hamburg auch in zweiter Instanz abzuweisen. Das Schiedsgericht hingegen ist zu der Auffassung gekommen, dass dem Verein eine Lizenz mit Bedingung hätte erteilt werden müssen, ebendiese im Prinzip vorhandenen Gelder faktisch nachzuweisen. Vergleichbar ist dies z.B mit der Lizenzerteilung für den HC Erlangen. Der Verein konnte zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe keine Hallenstandard-konforme Spielstätte präsentieren gab aber in den Lizenzunterlagen an dies bis zum Saisonbeginn zu erfüllen. Also vergab die HBL die Lizenz mit der Bedingung, dass bis zu einem festgelegten Stichtag diese Spielstätte nachgewiesen werden muss. Daher kann man argumentieren, dass dieselbe Nachbesserungschance auch dem HSV Hamburg in wirtschaftlichen Belangen hätte gewehrt werden müssen - und dieser Argumentation ist wohl auch das Schiedsgericht gefolgt. Dadurch, dass die HBL nicht bereits in zweiter Instanz diese Bedingung formuliert hat, sondern erst das gestrige Schiedsgericht hat der HSV Hamburg natürlich Zeit gewonnen an der Erfüllung der Bedingung zu arbeiten. Aber es war ihr gutes Recht den festgelgten juristischen Rahmen des Lizenzierungsverfahrens voll auszuschöpfen - ähnlich wie damals Berlin, Dormagen und Dessau.

    Die HBL wird sich gedanken mache müssen, ob und wie das Lizenzierungsverfahren verbessert werden kann und muss, damit die Entscheidungen der Lizenzierungskomission in Zukunft rechtlich Bestand haben werden.

    @wmk:
    Meine Sichtweise (ohne juristischen Background) ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt der HSV Hamburg die Lizenz für die Spielzeit 2014/15 erteilt bekommen hat. Die Bedingung ist lediglich eine auflösende Bedingung, die zum Lizenzentzug führt sofern der HSV Hamburg bis zum Stichtermin am 01.07. um 17 Uhr die Erfüllung dieser nicht nachweisen kann. Da zu diesem Zeitpunkt die Saison 2014/15 bereits begonnen hat greift §12 der HBL-Lizenzierungsrichtlinien


    Unklar ist für mich ob Absatz 5 für den Fall des Lizenzentzugs tatsächlich einen Lizenzantrag für die kommende Spielzeit kategorisch ausschließt und somit der Abstieg in die 3. Liga (oder niedriger) feststünde. Das stünde nicht im Verhältnis zum Insolvenzfall. Im Falle einer Insolvenz steht der Verein ebefalls als Absteiger aus der 1. Bundesliga fest, hat aber die Möglichkeit einen Lizenzantrag für die 2. Bundesliga zu stellen, obwohl durch die Insolvenz eigentlich auch die Voraussetzungen für einen Lizenzentzug erfüllt wäre.


    P.S.: Die Frist bis zum 01.07. erscheint willkürlich. Eine Ein-Wochen-Frist bis zum 02.07. wäre üblich, eine Frist bis zum 30.06. aufgrund des Spieljahrendes sinnvoll gewesen.

    HSV-Anwalt Thomas Summerer äußert sich zu einem Ansatzpunkt der Klage des HSV:

    Zitat

    HSV-Anwalt Thomas Summerer sieht allerdings gute Argumente für sein Anliegen: "Der HBL ist ein Kapitalfehler unterlaufen. Wenn einem Verein Geld fehlt, erfolgt die Lizenzerteilung unter Auflagen oder Bedingungen. Eine Lizenzverweigerung kann nur das letzte Mittel sein." Ein Sportverband habe auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Clubs und müsse ihnen Lösungswege aufzeigen. Dies habe die Liga versäumt. Dem hält HBL-Geschäftsführer Holger Kaiser entgegen, dass man den HSV mehrmals auf die Anforderungen der neuen Lizenzierungsrichtlinien hingewiesen habe. Fehle es einem Club an Liquidität und sei das Vermögen negativ, werde die Lizenz nicht erteilt.

    Quelle: Abendblatt


    Klingt ein wenig dürftig. Die Lizenzierungsrichtlinien sind in diesem Punkt eindeutig formuliert bezüglich Auflagen, Bedingungen und Lizenzverweigerung und über mangelnde Unterstützung seitens der HBL (Stichwort Fürsorgepflicht) kann sich der HSV Hamburg wohl kaum beschweren. Ich bin gespannt ob der Anwalt noch besssere Argumente im Koffer hat.

    @Handiman:
    Zunächst einmal zeigen die Alternativvorschläge, dass selbst eine Fahrtstrecken optimierte Einteilung immer noch Fahrtstreckenunterschiede um einen Faktor drei ergibt, die schlicht aus den Ballungsräumen in Deutschland resultieren. Der Vorschlag dieses einzelne wettbewerbsverzerrende Element durch einen Fahrtkostenausgleich zu nivellieren greift in meinen Augen zu kurz. Die Mehrkosten für 7000 km (als Extremfall zwischen den Vereinen mit den kürzesten und den weitesten Fahrten) bewegt sich finanziell im niedrigen viersteliigen Bereich. Gleichzeitig dürften sich die Preisunterschiede bei den Busunternehmen aufgrund unterschiedlicher Lohn- und Gewerbekosten in Deutschland auf einem vergleichbaren Niveau bewegen. In der Oststaffel müssen evtl. mehr Reisekilometer zurückgelegt werden, aber dafür ist in der Südstaffel beispielsweise der Grundpreis für die Busmiete höher. Weitere Unterschiede ließen sich zwischen Vereinen in Großstädten und Vereinen in ländlicheren Gegenden aufzeigen. Wäre ein Höchstmaß an "Wettbewerbsgleichheit" das Ziel, so führt dies nur über ein umfassendes Lizenzverfahren und nicht indem einzelne Aspekte des Spielbetriebs von darin benachteiligten Vereinen herausgepickt werden.

    Natürlich ist es grenzwertig, dass sich die EHF rauspicken darf, was sie will. Aber es ist sinnvoll, wenn sich die Teams für das Turnier qualifizieren, die qualitativ nun einmal die besten sind. Wenn ich mir angucke, dass sich letztes Jahr Mannschaften wie Plock, Szeged, Skopje oder Montpellier in der Qualifikation selber rauskegeln mussten, dann kann man doch nur den Kopf schütteln. Die Entscheidung ist zwar kontrovers aber richtig.


    Das Abschneiden der französischen Mannschaften in der Champions-League rechtfertigt in keinster Weise diesen Schritt! Der franzözsische Meister US Dunkerque hat vergangene Saison die Gruppenphase mit 3 Pünktchen aus zehn Spielen abgeschlossen. Der FC Porto, der in derselben Gruppe gespielt hat und nun einmal mehr in die Qualifikation muss, hat gegen die Franzosen einen Heimsieg und auswärts ein Unentschieden erreicht und die Gruppe vor Dunkerque abgeschlossen. Velenje beispielsweise hat dreimal in Folge die K.O.-Runde der Champions-League erreicht. HCM Constanta stand ebenso im Final Four des EHF-Pokals wie Montpellier AHB, aber während der Drittplatzierte (!) der LNH durch die EHF für die Gruppenphase gesetzt wird, muss der rumänische Meister in die Qualifikation. Wohlgemerkt: Rumänien belegt Platz 13 des offiziellen Nationenrankings! (Das lässt es - trotz der internen wettbewerbsspezifischen Rankings - auch fragliche erscheinen wieso der schwedische Meister für die Gruppenphase gesetzt wird, aber die Meister der in den letzten drei Jahren auf Vereinsebene erfolgreicheren Verbände Rumänien und Weißrussland in die Qualifikation geschickt werden.)


    Ehrlich gesagt warte ich nur auf die Pressemitteilung, dass die EHF einen ähnlichen lukrativen Vertrag mit beIN Sport/Al Jazeera abgeschlossen hat wie kürzlich die IHF. Das würde die jüngste Farce erklären.