Aus den Lizenzierungsrichtlinien (Anhang II, Seite 78):
Zitat
Das vorrangige Kriterium für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Liquiditätssituation des Lizenzbewerbers. Ferner wird auch die Vermögenslage und deren voraussichtliche Entwicklung (Eigenkapital als Risikopuffer und Haftungsfunktion) berücksichtigt.
- Ist die Liquidität positiv, die Vermögenslage negativ, kann eine Lizenzerteilung nur unter einer Auflage erteilt werden.
- Ist die Liquiditätslage negativ, die Vermögenslage jedoch positiv, so kann eine Lizenzerteilung nur unter einer Bedingung erfolgen, die sofort erfüllt werden muss.
- Wenn sowohl die Liquidität slage als auch die Vermögenslage negativ sind, kann keine Lizenz erteilt werden.
Bei den bislang genannten Zahlen zu ausstehenden Rechnungen (Spielergehälter, Hallenmiete, etc.) sowie dem im April bereits fast erfolgten Insolvenzantrag seitens Holger Liekefett ist ohne die Unterstützung von Andreas Rudolph eine positive Bewertung der Liquidität quasi auszuschließen und die Lizenz wäre an eine entsprechende Bedingung geknüpft. (Das würde dem HSV Hamburg einige Wochen Zeitgewinn einbringen.) Entscheidend wird die Frage zur Vermögenslage sein. Auch dabei dürfte Andreas Rudolph der Knackpunkt werden. Hat er seine persönlichen, jährlichen Etatzuschüsse dem Verein geschenkt oder lediglich als Kredit gewährt? Welche Fälligkeitsfristen wurden in letzterem Fall für die Rückzahlung vereinbart? (Sofern keine sofortige Rückzahlung notwendig ist und somit eine Lizenz für die kommende Spielzeit erteilt würde, bliebe dem HSV der Weg eine neue Spielbetriebsgesellschaft zur Saison 2015/16 zu gründen, um so zu versuchen den Schuldenberg der jetzigen abzuwerfen.)