@Handballer2105:
Ich sehe nicht, weshalb die Trainer die Möglichkeit bekommen sollten den Videobeweis einzufordern. Der Schiedsrichter steht direkt neben dem Tor und kann einschätzen ob er den Ball klar vor oder hinter der Linie gesehen hat oder ob er sich anhand der Kamerabilder vergewissern will. Der Trainer kann aus fünfzehn bis zwanzig Metern Entfernung und durch sämtliche Spieler hindurch wohl kaum ernsthaft beurteilen, ob der Ball nun knapp auf oder hinter der Linie war und ob ein Videbeweis angebracht ist.
Man sollte dieses technische Hilfsmittel als Unterstüzung für die Schiedsrichter sehen und ihnen die notwendige Kompetenz zutrauen selber zu entscheiden wann sie es einsetzen wollen. (Im Eishockey wird es übrigens genauso gehandhabt. Auch dort entscheiden allein die Schiedsrichter.) Andernfalls verkommt dieses Hilfsment zum Instrument für taktische Spielchen seitens der Trainer. Denn wer würde nichtmal gerne den Lauf des Gegners unterbrechen? (Die Gefahr den Videobeweis im weiteren Spielverlauf tatsächlich noch einmal zu brauchen geht gegen Null!)