@Uwe aus LD
Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden im Kommentar genannten Fällen a) und b) ist ob der Torhüter in Ballbesitz gelangt oder nicht.
Wenn der Torwart den Ball nicht erreichen kann, dann darf er gemäß der neuen Regelauslegung nicht mehr versuchen den gegnerischen Spieler dadurch zu stoppen, dass er ein Stürmerfoul provoziert ("auflaufen lassen"). Dieses Vorgehen soll zur Disqualifikation des Torhüters führen. (Obwohl das natürlich in krassem Gegensatz zu den allgemeinen Handballregeln steht, nach denen der Torwart ausserhalb des Torraumes "den Spielregeln für die im Feld spielenden Spieler" unterliegt (5:3). Es ist fragwürdig, ob ein Kommentar zu einer Regel eine andere Regel außer Kraft setzen kann.)
Allerdings verstehe ich nicht, wieso Hans Thomas in seiner Email schreibt:
Zitat
Wenn der Torwart bei einem gegnerischen Gegenstoß seinen Torraum verlässt und es zu einem Zusammenstoß mit dem Gegner kommt, ist der Torwart IMMER der verantwortliche "Übeltäter", egal ob er sich nach vorne bewegt oder still steht, und somit mit D zu bestrafen.
Wenn der Torwart in Ballbesitz gelangt und anschließend der Gegenstoßspieler in den stehenden Torwart hineinläuft oder aber beispielsweise durch eine Richtungsänderung aktiv den Zusammenstoß verursacht, dann wird dies nicht von den beiden im Kommentar zu Regel 8:5 aufgeführten Fälle abgedeckt, in denen der Torwart zu disqualifizieren ist. Dem entsprechend sehe ich in den beiden von mir aufgeführten Situationen keinen Grund den Torwart zu bestrafen. Die regelkonforme Spielfortsetzung wäre meiner Meinung nach ein Freiwurf für den Torwart und eventuell eine progressive Bestrafung des Gegenstoßspielers.