ZitatOriginal von Keyser Soze
Das Neuverschuldungsverbot ist durchgegangen:
Quelle: http://www.handball-world.com/news-index.php…1&auswahl=26311Nur vom ursprünglich geplanten Abbau der Altlasten les ich da nichts. [Blockierte Grafik: http://wuerziworld.de/Smilies/mx/mx2.gif]
Offensichtlich hat sich die HBL doch zum Schuldenabbau bzw. Aufbau von Eigenkapital durchringen können. Laut neuen Lizenzierungsrichtlinien ist ein Schuldenabbau in Zukunft Vorraussetzung für den Erhalt der Lizenz.
Zitat§5 Finanzielle Kriterien (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit)
7. Das Eigenkapital des Bewerbers soll mindestens 1/12 des Personalaufwandes gem. § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB betragen. Für die Beurteilung gelten die Regelungen im Anhang V.
Sofern das zum 31. Dezember 2010 ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital negativ ist, darf sich dieses in den Folgejahren nicht verschlechtern. Bewerber, die ein Eigenkapital in Höhe von 1/12 des Personalaufwandes noch nicht erreicht haben, müssen den am 31. Dezember 2011 bestehenden Differenzbetrag jährlich um 20 % dieses Basisbetrages reduzieren und das entsprechende Eigenkapital aufbauen.
Beim Querlesen der euen Richtlinien fällt zudem auf, dass auch die Zwangsabsteiger aufgrund einer Insolvenz in Zukunft zusätzlich bestraft werden:
Zitat§10 Folgen bei Insolvenz
4. Sofern ein Zwangsabstieg wegen Insolvenz in die 2. Bundesliga vorliegt, werden dem Verein in der unmittelbar folgenden Spielzeit 8 Pluspunkte abgezogen.
5. Sofern ein Zwangsabstieg wegen Insolvenz in die 3. Liga vorliegt, kann der Verein in der darauffolgenden Saison nicht in die 2. Bundesliga aufsteigen, auch nicht als Mitglied einer Spielgemeinschaft.