Zitat
Original von sunny-1
Nach den hier vorliegenden Berichten 2 Tore. Vorfall in der 45. Minute bei 19:21. Ausgleich in der 47. Minuten zum 21:21. Bedeutet wohl, dass in diesen 2 Minuten der Grundstock zum Sieg mit einem Tor gelegt wurde. Und das in einer Regelwiedrigen Überzahl.
Wenn die benachteiligte Mannschaft mit einem Tor verliert und in der Zeit der Benachteiligung 2 Tore aufgeholt werden, dann war auch dann die Benachteiligung rein rechnerisch Spielentscheidend.
Meiner Meinung nach macht man es sich mit derart simplen Rechnungen aber zu einfach.
Da ich das Spiel nicht gesehen habe und den genauen Spielverlauf nicht kenne, sind die folgenden Denkanstöße rein hypothetisch:
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[*]Was wäre wenn die benachteiligte Mannschaft in diesen zwei Minuten kein Tor erzielt hat, weil sie z.B. viermal im Tempogegenstoß frei am gegnerischen Torwart gescheitert ist. Sie hätte dann durchaus die Chance gehabt, trotz der nicht vorhandene Überzahl in Führung zu bleiben bzw. diese sogar auszubauen.
[*] Was wäre, wenn die benachteiligte Mannschaft in den vorangegangen Überzahlsituationen nie einen Vorteil aus der Überzahl ziehen konnte, d.h. nie mehr Tore als der Gegner geworfen hat? Es kommt oft genug vor, dass eine Mannschaft eine Überzahlsituation nicht effektiv nutzen kann. [/list=1]
Kann man dann aus dem tatsächlichen Spielverlauf Rückschlüsse auf einen möglichen Spielverlauf bei gegebener Strafe ziehen? Dein Ansatz würde ja vorraussetzen, dass das Spiel ab der 47. Minute genauso verlaufen wäre, wie wenn die Strafzeit nicht zurückgenommen worden wäre.