... aber ich könnte mir vorstellen, dass zu einem späteren Zeitpunkt als Auflage eine Bankbürgschaft nachgereicht werden muß. Die großzügige Fristverlängerung haben sie dadurch praktisch schon.
Diese Vorstellung mag aus deinem rechtschaffenen Denken resultieren. Hier wird sie nicht zur Anwendung kommen, weil sie nicht zielführend ist. Schon von Anfang an erklärtes Ziel aller Beteiligter war es, den HSV in der Liga zu halten, wie auch immer. Da spielt es keine Rolle, ob die Patronaterklärungen weich, hart oder bankabgesichert sind, denn sie haben ohnehin nur Feigenblattfunktion. Die Hoffnung die dahinter steht, ist, dass sich der Verein irgendwann einmal rappelt, ähnlich wie es dem VfL gelungen zu sein scheint, der sich vor wenigen Jahren auch mit 3 Mio eingesammeltem "Spielgeld" aus der Patsche zog. Mit Redlichkeit und Gerechtigkeit hatte das damals nichts zu tun und auch heute nicht.
Die HBL steckte in einem Zielkonflikt, weil sie wohl schon gerne finanzgesunde Mitglieder hätte und sich deshalb ein reformiertes Lizenzvergabeverfahren gab; es ist aber ein verdammter Betriebsunfall, dass ausgerechnet beim hoffierten HSV im Allmachtsglauben eigener Unverletzbarkeit und Bohmannscher telefonisch gegebener Absicherung ("same procedure") persönliche Ränkespielchen ausgetragen wurden und dieser Verein blind als erster in die gar nicht für ihn gedachte Falle tappte. Nun ja, das Schiedsgericht hat's am Ende geheilt und irgendwie die Form wahren können. Der HSV bekam eine weitere Fristverlängerung und Aufweichung der Anforderungen zugesichert und kann so noch einmal davon kommen.
Und das reformierte Lizenzierungsverfahren wird dann halt bei nächster Gelegenheit exekutiert. Es sei denn...