Zitat
Original von SRBHV
Das gilt vielleicht hinterm Deich ---> aber nät bei uns,
also bitte nicht immer die Pauschalhinweise!
Vielleicht ist es inzwischen jedem bewußt, daß in Deutschland jeder sein eigenes Süppchen kocht.
Was bei dem einen richtig ist, ist bei dem anderen schon wieder falsch.
Ralf
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Ich denke, dass auch Mannheim zum Bereich des DHB gehört, oder hat man Mannheim jetzt ausgegliedert?
Die Vorschrift mit der Unterschrift gilt für den Bereich des ganzen DHB verbindlich. Da kann kein Landesverband sein eigenes Süppchen kochen, weil der DHB sagt, das ist so! In Baden wie in Ostfriesland.
Auch bei uns sind die Schiedsrichter hierüber nicht ausreichend informiert und oft genug lassen diese irgendeinen Vereinsvertreter unterschreiben.
Da ich selbst aber im Sportgericht tätig bin, kann ich nur darauf hinweisen, dass dies im Sportgerichtsverfahren durchaus von Bedeutung sein kann.
Und zur Frage, wenn der MVA das nicht blickt: Dann hat der Verein den falschen zum MVA gemacht. Diesen kann der Verein sich nämlich aussuchen. Den der evtl. unterschreibt, wenn der SR sich aussucht, wer unterschreibt, den sucht sich nämlich der SR und nicht der Verein aus. Und der kann sich dann den doofsten aussuchen, damit sich die SR keinen Einspruch fangen? So nicht!
Hans-Christian van Hoorn