Beiträge von Hans-Chrisitian

    Also da läuft wohl einiges verkehrt:


    Wenn das Sportgericht entscheidet es liegt kein Fall von SR-Beleidigung vor, dann gilt natürlich auch die Mindestsperre nicht.


    Entscheidet aber das Sportgericht es liegt zwar eine SR-Beleidigung vor, die aber nicht so schlimm war, kann auch das Sportgericht nicht unter die Mindestsperre!


    So ist dies zu lesen.

    Wer etwas länger SR ist, wird sich erinnern:


    Früher durften die Mannschaften nicht in schwarz spielen, die SR mußten schwarz tragen.


    Die Regeländerung hat dazu geführt, dass die Mannschaften nun schwarz tragen dürfen. Falls der SR aber keine Möglichkeit hat, soll er das Schwarze tragen dürfen. Dann müssen die Mannschaften ein anderes Trikot tragen.


    Diese Regeländerung ist aber schon von 1997 (?). Da hat sich seitdem nichts geändert. Und es macht m. E. auch nur so Sinn.


    Übrigens (zu T.N.T.): Es kamen nicht mehr SR mit bunten Trikots, sondern es gab Vereine, die ihre Mannschaften in schwarz auflaufen lassen wollten!

    Die Handballregeln geben hier keine abschließende Auskunft. Die offiziellen Anweisungen an die Schiedsrichter besagen jedoch, dass vorher zu pfeifen gewesen wäre.


    Ein Schiedsrichterbeobachter hätte den Schiedsrichtern dies zwar als Fehler angekreidet, aber ob ein Einspruch wegen einer solchen Situation Erfolg hätte, ist fraglich.


    Insoweit kann man zwar sagen, die Schiedsrichter haben falsch entschieden, jedoch ist dies nicht amtlich entgültig!


    Hans-Christian

    Hier hieß früher mal die Anweisung, dass die klare Torgelegenheit abgewartet werden soll, bevor Time-out gegeben wird. Danach wäre die Entscheidung korrekt gewesen.


    Diese Anweisung ist aber geändert. Ist der Torwart/die Torhüterin verletzt, soll das Time-out gegeben werden, sobald klar ist wer in Ballbesitz ist. Danach ist diese Entscheidung also nicht mehr korrekt.


    Aber ich denke, dass diese Auslegung sicher noch nicht überall bekannt ist.


    Gruß
    Hans-Christian van Hoorn

    Zitat

    Original von isi


    Gibt es da irgendwo mal nen Bild von den Karten?


    Ein Bild hab ich nicht, aber die sehen denen von b+d sehr ähnlich und sind auch genauso dick.


    Das einzige, woran man sich gewöhnen muss, dass die Zahlen waagerecht und nicht senkrecht sind.


    Gruß
    Hans-Christian

    Das ist sicherlich richtig, aber wie soll man es hier allen recht machen. Es gibt da sicherlich keine richtig saubere Lösung.


    Ich sehe da eigentlich noch ein viel schwerwiegenderes Problem. Wenn nämlich die Spiele tatsächlich nach dem letzten Spieltag stattfinden, ist es doch gar nicht unwahrscheinlich, dass der ein oder andere Gegner so ein Spiel gar nicht mehr richtig ernst nimmt, weil für diese Mannschaften ohnehin alles gelaufen ist. Als Konsequenz holt die evtl. vom Abstieg bedrohte Mannschaft noch den einen oder anderen überraschenden Punkt und rettet sich noch.


    Gruß
    Hans-Christian van Hoorn

    § 5 Abs. 10 der Rechtsordnung des DHB besagt:


    Zitat

    "Werden Sperren gegen Spieler aufgehoben, kann der betreffende Verein bei der spielleitenden Stelle innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Urteils die Neuansetzung der Spiele, die ohne dem später entsperrten Spieler verloren wurden oder unentschieden ausgegangen sind, beantragen. Dieser Anspruch besteht nur für Spiele der Mannschaft, bei welcher der Sperrfall eingetreten war. Gegen die Neuansetzung der Spiele steht dem Verein der gegnerischen Mannschaft kein Einspruchsrecht zu."


    Wenn das Sportgericht die Sperre aufhebt, besteht also keine Chance die Neuansetzung des Spieles anzufechten und zum Termin des Spieles schon gar nicht. Gegen Spielpläne (dazu gehört auch der Termin für die Ansetzung eines Wiederholungsspiels) sind Einsprüche nicht zulässig.


    Und so sicher ist auch nicht, dass das Spiel nicht nach dem letzten Spieltag ausgetragen werden kann. Wenn die Spielserie abgeschlossen ist und das Urteil wird gefällt, dann kann man wohl schlecht den letzten Spieltag wiederholen lassen!


    Schwaniwolli: Du gehst vom falschen Sachverhalt aus! Das Sportgericht hat schon entschieden, dass die Sperre aufgehoben wird und es geht nicht um das Spiel in dem der Spieler ausgeschlossen wurde, sondern um die Spiele in denen der Spieler zu unrecht nicht mitwirken durfte!


    Gruß
    Hans-Christian van Hoorn

    handball-fan:
    Stellt Euch vor der Außenspieler springt ein, freier Wurf aufs Tor, allerdings steht der Abwehrspieler im Kreis, verkürzt den Winkel aber nicht und hat keinerlei Kontakt zum Angriffsspieler - sorry, aber von mir bekommt er dafür KEINEN 7m!!




    Ich glaube, Du hast die Ausgangssituation nicht richt gelesen:


    Dort heißt es:


    Dem Angreifer wurde ein freier Wurf unmöglich gemacht. Du schilderst aber einen anderen Sachverhalt. Bei Deinem Sachverhalt gibt's natürlich keinen 7m!


    Gruß
    Hans-Christian van Hoorn


    Nicht ganz alles klar. Es gibt hier wieder abweichende Regelungen in den Landesverbänden.


    So muß man sich in Niedersachsen in den höheren Klassen auch dann einigen, wenn ein neutraler SR anwesend ist, der einem um nicht mehr als zwei Klassen niedrigerem Kader angehört.


    Und ich denke auch da gibt es in anderen Landesverbänden wiederum andere Regelungen.


    ...und tschüß


    Hans-Christian van Hoorn

    Zitat

    Original von T.N.T.
    Wo stehts denn beim DHB, dass der MV unterschreiben muss, und wo ist dort verzeichnet, dass diese Regelung nicht in jedem Mitgliedsverband geändert werden kann?


    Hallo,


    ich hatte oben schon geschrieben, dass dies in § 81 Abs. 7 der DHB Spielordnung steht. Dass dies verbindlich ist, steht in § 88 Abs. 1 SpO DHB. Nirgendwo steht, dass die Landesverbände abweichende Regelungen treffen können. Die Regelung in Sachsen steht also im Widerspruch zum DHB-Recht und müsste im Zweifelsfall vor einem Sportgericht zu kippen sein.


    Wie ich ebenfalls bereits geschildert habe, unterschreiben bei uns auch meistens nicht die MVA. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dann, wenn nicht der MVA unterschrieben hat, bei automatischen Sperren ein Einspruch vielleicht doch noch Erfolg haben könnte, weil die Eintragung dem Verein nicht korrekt bekannt gemacht worden ist und damit der Verein nicht die Möglichkeit hatte die Voraussetzung für den Einspruch zu erfüllen. Sicherlich hat man keine Chance, wenn sich der Schiedsrichter z. B. augerechnet den Abteilungsleiter schnappt. Aber wenn er sich den Zeitnehmer schnappt, vielleicht einen gerade 16-jährigen, der zwar perfekt die Uhr bedienen und auch sonst als ZN pfiffig, aber sonst nichts mit der Handballabteilung zu tun hat, dann müsste sich ein Sportgericht schon überlegen, wie dies zu werten ist.


    Aber ich wollte hiermit nicht all die Schiedsrichter verunsichern. Wenn die Anweisung lautet "irgenein Vereinsvertreter" dann kann man keinem Schiedsrichter einen Strick daraus drehen, wenn z. B. der Zeitnehmer unterschreibt.


    Hans-Christian van Hoorn

    Also bewusst falsch war die Eintragung nicht. Das nach dem Spiel war auch nicht so wild, dass man den Spieler bestrafen mußte. Es waren halt zwei Brüder, der eine war eingetragen und er andere spielte. Vorher war dem Offiziellen einfach von einem Spieler gesagt worden, der X ist auch da (X=Familienname) und der hat den falschen eingetragen. Dass das aufgeflogen ist lag letztlich nur daran, dass einer der Schiedsrichter sich nach dem Spiel daran erinnert hat, dass der Spieler, der gespielt hat auch Schiedsrichter war und er dies in der Diskussion nach dem Spiel erwähnt hat.


    Es geht hier einzig und allein darum, dass der Spieler eben nicht teilnahmeberechtigt war. Regelverstoss der Schiedsrichter oder nicht? Schließlich wäre der Spieler zu disqualifizieren gewesen.


    Zeitnehmer und Sekretär waren übrigens nicht neutral. Aber der Zeitnehmer vom betreffenden Verein sieht den Spielbericht während des Spiels eigentlich auch so gut wie gar nicht.


    Ich denke, dass auch Mannheim zum Bereich des DHB gehört, oder hat man Mannheim jetzt ausgegliedert?


    Die Vorschrift mit der Unterschrift gilt für den Bereich des ganzen DHB verbindlich. Da kann kein Landesverband sein eigenes Süppchen kochen, weil der DHB sagt, das ist so! In Baden wie in Ostfriesland.


    Auch bei uns sind die Schiedsrichter hierüber nicht ausreichend informiert und oft genug lassen diese irgendeinen Vereinsvertreter unterschreiben.


    Da ich selbst aber im Sportgericht tätig bin, kann ich nur darauf hinweisen, dass dies im Sportgerichtsverfahren durchaus von Bedeutung sein kann.


    Und zur Frage, wenn der MVA das nicht blickt: Dann hat der Verein den falschen zum MVA gemacht. Diesen kann der Verein sich nämlich aussuchen. Den der evtl. unterschreibt, wenn der SR sich aussucht, wer unterschreibt, den sucht sich nämlich der SR und nicht der Verein aus. Und der kann sich dann den doofsten aussuchen, damit sich die SR keinen Einspruch fangen? So nicht!


    Hans-Christian van Hoorn

    Zitat

    Original von jhl
    . Das habe ich auch nie bestritten, der junge Spieler hat das auch eingesehen und die zusätzlich Geldstrafe "abgearbeitet".


    Geldstrafe für einen Jugendspieler, ja wo bin ich den hier?


    § 7 Abs. 2 RO DHB:


    Geldstrafen und Geldbußen sind gegen Jugendliche als Spieler nicht zu verhängen.


    Ich find das schon kurios wie auch spielleitende Stellen manchmal das Recht mit Füßen treten!

    Ich denke, allen Vereinen sollte die Durchführungsbestimmungen für ihren Bereich vorliegen. Dort ist meistens geregelt.


    Dass dies nicht bundesweit einheitlich geregelt ist, liegt an den Bestimmungen selbst. Dort heißt es in § 43 Abs. 3 SpO DHB:


    Die Verbände ... können für ihren Bereich abweichende Bestimmungen erlassen.


    Die (Landes-)Verbände haben dies sicherlich zum Teil auch getan. Im HV Niedersachen gilt z. B. die Tordifferenz. Aber auch dort sagt der Verband wiederum: Bezirke und Kreise können für Ihren Bereich abweisende Bestimmungen erlassen. Diese müssen in den Durchführungsbestimmungen enthalten sein.


    Bei uns galt vor einigen Jahren sogar, dass bei Punktgleichheit von Jugendmannschaften immer ein Entscheidungsspiel anzusetzen ist!


    Aber wie gesagt, dass kann von Kreis zu Kreis verschieden sein.

    Wo steht denn, dass ich Freiwurf für den Torwart nur geben kann, wenn der Angreifer absichtlich oder fahrlässig eine Regelwidrigkeit begeht?


    Wenn der Torwart sich dem Angreifer in den Weg stellt und der Angreifer rennt den stehenden Torwart an, dann ist auf Freiwurf für den Torwart zu entscheiden. Es steht nirgendwo in den Regeln, dass hier zwischen Torwart (im Feld), Abwehrspieler oder Angreifer zu unterscheiden ist. Die Regeln gelten für alle.


    Das die Entscheidung gegen den Angreifer unpopulär ist und häufig nicht gefällt wird ist etwas anderes, aber regelwidrig!

    Durchzählen, schön und gut, natürlich richtig.


    Was aber, wenn, wie bei uns geschehen, nach Spielschluss festgestellt, ein anderer Spieler (offensichtlich versehentlich) als der eingesetzte in dem Spielbericht eingetragen war.


    Erst nach Spielschluss fiel dieser Spieler auf. Die Schiedsrichter wollten seinen "Kommentar" zur SR-Leistung im Spielbericht vermerken und stellten fest, der Spieler steht gar nicht im Spielbericht, da steht ein anderer Spieler drin?


    Der Spieler hätte ja während des Spiels disqualifiziert werden müssen. Regelverstoß? Neuansetzung bei korrektem Einspruch?

    Zitat

    Original von Lasse


    Andere Länder, andere Vorschriften: Bei uns ist es nicht nötig, überhaupt eine Schulung als Z/N zu haben, geschweige denn, irgendeinen Ausweis.


    Irrtum Lasse, soweit ich weiß gehört Burgdorf bzw. Hannover zu Niedersachsen und der HV Niedersachsen verlangt sehr wohl von seinen Z/S den Nachweis eines Lehrgangs in Form eines Ausweises oder eben den Schirischein. In Bezirken und Kreisen mag dies jedoch anders sein.

    Was mich an der Sache wundert, ist, dass der Zeitnehmer des Heimvereins den Spielbericht unterschrieben hat. Hat hier nicht Mannschaftsverantwortliche unterschrieben, dürfte die Möglichkeit des Einspruchs noch gegeben sein. Die Eintragungen im Spielbericht sind dem Verein nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Nach § 81 Ziffer 7 der Spielordnung des DHB haben die Mannschaftsverantwortlichen die Kenntnisnahme unterschriftlich zu bestätigen.


    Hat nun aber der Zeitnehmer unterschrieben, kann sich der Verein darauf berufen, dass der Zeitnehmer von der tragweite der Eintragung keine Kenntnis haben musste. Damit ist die Eintragung einer Person bekannt gegeben worden, die nicht befugt ist, für den Verein diese Eintragung zur Kenntnis zu nehmen. Damit gilt die Eintragung dem Verein als nicht bekannt gegeben.


    Merke: Der Mannschaftsverantwortlich muss sich der tragweite der Entscheidung bewußt sein und der Schiedsrichter muss wissen, dass der Mannschaftsverantwortliche zu unterschreiben hat. Alles andere ist Murks!

    Dass Vorteil und damit Tor gilt, sollte m. E. schon klar sein.


    Aber mit einer progressiven Bestrafung kann ich mich nicht anfreunden. Wenn der Torwart den Ball mit dem Fuss wegschießt, dass dieser in Unterschenkehöhe übers Feld zischt, kann ich da keine Gefährdung erkennen. Zumal der Torwart hier sicherlich nicht das Ziel gehabt hat, den Ball auf einen anderen zuzuschießen und damit jemanden zu gefährden, sondern den Ball nur aus der Gefahrenzone bringen will.


    Die Tatsache den Gegenspieler unbeabsichtigt mit dem Ball zu gefährden, ist nicht progressiv zu bestrafen. Eine Unsportlichkeit kann ich nicht erkennen. Daher würde ich nicht bestrafen.

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