Frauen-Handball - TuS Metzingen leitet nach dem abgelehnten Bundesliga-Aufstieg weitere gerichtliche Schritte ein
»Unsachlich und unverschämt« VON GABRIELA THOMA
REUTLINGEN. Kaum war das achtseitige Begründungsschreiben des Bundessportgerichts des Deutschen Handball-Bundes (DHB) eingegangen, regte sich bei der TuS Metzingen der Widerstand. Die Ablehnung des Einspruchs gegen die Aberkennung des Aufstiegs in die Handball-Bundesliga der Frauen rief die TuS auf den Plan. Nach eingehender Lektüre der sehr spät vom Verbandsgericht an den Klub übermittelten Ausführungen war dann aber vollends klar: Der sportlich in die Erste Liga aufgestiegene Handball-Verein aus dem Ermstal geht in die zweite Instanz und zieht vors Bundesgericht des DHB.
»Ich hätte kein Problem gehabt, das Urteil sogar anzuerkennen, wenn die Begründung schlüssig und rechtlich einwandfrei gewesen wäre«, erläutert Andreas Baumgärtner den Entschluss. In hundertprozentiger Übereinstimmung mit dem Gesamtvorstand der TuS Metzingen scheut der Leiter der Abteilung Handball-Bundesliga nach eigener Aussage keine Mühe, für seine Meinung einzustehen. »Ich bin der festen Überzeugung, dass uns großes Unrecht angetan wurde«, sagt er.
»Teils ist die Urteilsbegründung unsachlich und unverschämt«, wählt Baumgärtner bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz sogar drastische Formulierungen, um seine Entschlossenheit zu unterstreichen. »Es ist künftig zwingend notwendig, dass wir einen Richter haben, der objektiv ist und sachlich urteilt.« Unterstützt werde man bei diesem finanziell nicht billigen Marsch durch die gerichtlichen Instanzen von einem Sponsor.
Baumgärtner, Filialleiter der Kreissparkasse Metzingen, räumt auch mit der hinter vorgehaltener Hand geäußerten Vermutung auf, dass man eigentlich gar nicht die Absicht hatte aufzusteigen und nach einem Riesenfehler jetzt gleich den nächsten mache. »Quatsch«, sagt Baumgärtner, »wir wollten unbedingt aufsteigen, und in der Ersten Liga zu sein, ist heute noch unser Ziel. Außerdem sind wir überzeugt, dass wir in dem strittigen Fall der Einsatzberechtigung der Spielerin Anna-Lena Artschwager nicht die Hauptschuld tragen.«
Bekräftigt, beraten und vertreten in ihrer Meinung werden die Metzinger vom Vereinssport-Juristen Peter Krause. Der Reutlinger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sportrecht ist nach wie vor schwer empört über das »Possenspiel, wie der Handball-Verband Fair-play handhabt«. Wie bereits berichtet, bezieht sich Krause in seiner Argumentation hauptsächlich auf die im Sport geltende Spielregel der Rechtssicherheit, wonach sich jedes Ligasystem ab einem bestimmten Zeitpunkt auf einen Endstand verlassen können muss. »Es darf nicht willkürlich sein, wie lange ein Verband Verstöße gegen eine Spielberechtigung sanktionieren kann«. Laut Krause hätte der Verband allein aufgrund des richtigen Passes früher wissen müssen, dass die im Januar mit dem unkorrekten Geburtsjahr der TuS-Jugendspielerin Anna-Lena Artschwager ausgefüllten Spielberichtsbögen - einmal wurde der Teenager sogar zu einer 87-jährigen Frau gemacht - wirklich falsch waren. Passiert sei das ohnehin alles nur, weil die Daten nicht mehr wie früher per Hand auf die Spielberichtsbögen übertragen werden, sondern auf Anweisung des Verbandes elektronisch. Doch so oder so, aufgrund des Reglements hätten trotzdem immer die Schiedsrichter vor einer Partie die Daten auf Fehler überprüfen müssen. Dies sei offensichtlich im Fall Artschwager nicht ausreichend geschehen.
Sobald die Schiedsrichter aber die Spielberichtsbögen unterschrieben hätten, sei dies wie eine Tatsachen-Entscheidung zu bewerten, die nicht einfach wieder aufzuheben sei und schon gar nicht erst nach Monaten wie im Fall der TuS. Krause: »Der Verband und seine Spielleitende Stelle haben bis heute die Spielberichtsbögen nie angeschaut. Sie haben sie - wie im Internet nachzusehen - bis heute noch nicht einmal korrigiert, also eindeutig auch nie kontrolliert.«
Außerdem habe der Verband mit der überaus schnellen Neuansetzung der Play-offs Fakten geschaffen, damit in ein schwebendes Verfahren vorentscheidend eingegriffen und somit der TuS Metzingen wirtschaftliche und planerische Nachteile bereitet. Aufgrund dessen hätte das Verbandssportgericht gar nicht unabhängig entscheiden können.
»Das grobe Versagen des Verbandes, der einen finanziell hoch dekorierten Profi-Spielbetrieb zu organisieren hat«, wird laut Krause dann durch Sätze kaschiert, dass eine genaue Daten-Überprüfung aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit der Verantwortlichen nicht möglich sei. Andererseits aber wird den ehrenamtlich tätigen TuS-Funktionären »krasses Versagen« vorgeworfen. Krause: »Ich gehe davon aus, dass die TuS weiterhin als formaler Aufsteiger gilt, und dass wir in der zweiten gerichtlichen Instanz nach staatlichen Rechtsgrundsätzen behandelt werden.« (GEA)