"gummiball"
ich glaube nicht daran, dass nach den "anforderungen" die gestellt wurden und werden, eine zurückstufung einzig und allein
auf die aussage einer einzelnen person in dem persönlichen "beurteilungsgespräch" begründet werden kann.
sowas hätte mittlerweile vor gericht keine grosse chance durchzugehen.
es wird sogar ausdrücklich erwähnt, dass nicht automatisch beide sr negativ belangt werden können.
entweder der "prüfer" lässt sich bestimmte passagen gegenzeichnen, erlaubnis fürs aufnehmen des gesprächs oder
ähnliches. allein dies : der prüfer hat immer recht, das ist längst nicht mehr wie früher.
im strafrecht / füherscheinrecht hat in den letzten jahres gleiches stattgefunden bei der prüfung der charakterlichen eignung
wegen punkten-allohol- drogen. dort sind allein die vorher zulässigen voraussetzungen dafür, dass man einen test machen muss,
deutlich zurückgefahren worden.