ich gehe davon aus, dass die ehf inständig hofft, dass kein streitfall zustande kommt-
wenn ich die regeln richtig interpretiere, sind sie nur sattelfest, wenn sie bei beginn des wettbewerbs feststehen.
änderungen wöhrend dem wettbewerb sind angreifbar-
analog dazu haben deutsche gerichte dies ja auch bei aufstieg-abstieg schon so entschieden, dass dann die regularien nicht
einfach geändert werden können, sondern sich an den grundlagen des wettbewerbs zu richten haben.
sollte eine von den "ist nicht möglich" lösungen infrage kommen, sehe ich gute chancen, auch vor den "handballgerichten"
dagegen anzugehen.
ob sich da eine von den parteien aufs glatteis begeben möchte ?
da wirds eher ein kompromiss.
strittig ist schon, ob ein verschulden von flense vorliegt, wenn die deutsche behörde die einreise aufgrund corona verweigert-
das gleiche gilt für visumspflichtige reisen in andere länder- zb. russland . oftmals visum verweigert, aber deswegen hatte nicht automatisch
das russische team verloren. da gibts genug konfliktpotential.
ich geh da von einer sehr "eloquenten" lösung im einzelfall aus.