es könnte sein, dass bei kauf von mehreren tickets und danach angekündigtem neu-verkauf in abgespeckter form,
käufern ab einer bestimmten stückzahl dadurch kein nachteil entstehen darf und deswegen ein kontingent
bei denen bleiben muss-
heisst : wer 1-2 karten kauft, rückabwicklung
wer 3-8 karten kauft, rückabwicklung bis auf 2 karten
wer 9-15 karten kauft, rückabwicklung bis auf 4 karten
vlt. will man damit vorbeugen, dass schadensersatzansprüche gestellt werden weil jemand bei komplettneuverteilung jemand
der vorher 1 karte hatte wieder eine bekommen kann und gleichzeitig jemadn der vorher 10 karte hatte dann keine bekommen könnte.
das muss nicht so sein, könnte aber so sein- eu recht machts möglich, obergerichtliche entscheidungen in deutschland
haben in ähnlichen fällen (genau vergleichbar kenne ich keine) vergleichsweise entschieden.
danach könnte man trotzdem selbst die rückabwicklung dennoch verlangen, wenn zb. dadurch der partner nicht mitkönnte wäre das
ja auch ganz normal denkbar (wenn nciht einer von beiden froh drüber ist.......
..).