tlpz
da bin ich grundsätzlich bei dir-
eigentlich möchte jede demo in die stadt- die antragsteller bringen immer das argument, dass sie "wahrgenommen" werden
wollen, das kann man auch verstehen.
da das versammlungsrecht und die meinungsfreiheit sehr hoch eingestuft werden im grundrecht, ist es sehr schwer für ein gericht,
dies zu beschneiden.
die rechnung von 16.000 teilnehmern muss berücksichtigen, dass zb. der veranstalter anders rechnet :
zb. die hälfte der teilnehmer aus einem haushalt (er wird eher 3/4 angeben),
hiesse 8000 zählen in der berechnung weniger , zwar nicht nur die hälfte, aber geh vom oberen rand der 3-4qm aus , also 4000x4qm,
dann 8000 x 3qm, wären zusammen 16.000qm und 24.000 qm....schon bist du bei "nur" 40.000 qm fläche die benötigt wird,
der verranstalter wird das dann sogar noch ein bisschen mehr runterrechnen..
wenn ich das bisher richtig gelesen habe was mir vorlag, dann hat sachsen leider keine anderen grösseren beschränkungen
eingebaut, zb. forderungen an die anfahrwege, zu benutzende verkehrsmittel etc.
dies ist in anderen ländern - unabhängig von corona anders- da wird zb. teilweise sogar ein konzept zur anreise gefordert mit
meldung der teilnehmer am abfahrort, korridore zur anfahrt, vorversammlungsplätze mit parkmöglichkeiten etc.
es ist aber eine zähe sachlage über die da geredet und gestritten wird- verwaltungsvorschriften halt.
i.a.r. werden von den obergerichten gröbere einschränkungen der "versammlung/ demo" nur hingenommen oder auferlegt,
wenn tatsächlich vorher schon grobe verfehlungen gleicher veranstalter/ tungen vorliegen und /oder tatsachen vorliegen,
die erhebliche straftaten mit grosser wahrscheinlichkeit erwarten lassen.
tatsachen heisst dann aber nicht "da gabs schon immer krawall", sondern konkrete anhaltspunkte-manchmal auch durch "whistleblower"-
verräter wollt ich nicht schreiben...