im normalfall ist der gf dazu verpflichtet, sich geschäfte in der grössenordnung in art-umfang-gestaltung absegnen zu lassen-
dazu gehört auch die rechtliche überprüfung der "vertragsaussagen"-
ich gehe stark davon aus, dass chatton dies auch gemacht hat-
ich denke daher eher, dass sich der überprüfende rechtsanwalt gedanken machen muss...
und das mit der sponsorensuche habe ich anders verstanden-
den groben fehler der recken sehe ich darin, dass sie keine offenlegung ihrer aktivitäten gegenüber papenburg gemacht haben -
was wiederum sicher auch nicht der gf allein entscheidet- und damit papenburg quasi dazu eingeladen haben , den teil des
vertrages nciht einhalten zu müssen, der das sponsoring bzw. den zuschuss zum etat betrifft....