ronaldo...
ich könnte mir sogar vorstellen, dass eine derarige klausel oder ähnliches vorliegt.....
allein-
die auch von dir angenommene einigung basiert darauf, dass die parteien sich bewusst sind, dass solche klausel
eigentlich nicht mehr durchzusetzen sind.
sporthallen der öffentlichen hand einem bestimmten teil der öffentlichkeit vorzuenthalten ist nicht möglich-
ausser es liegen ausserordentliche gründe vor....sicherlich ist dies nicht auf sportkonkurrenten anzuwenden
im prinzip hat sowetwas nur eine anwendung, wenn zwei auf einmal die gleiche veranstaltung machen wollen-
dann kann sich sicher einer das vorrecht sichern....
und alles andere wie catering-grundkosten-ausstattung etc. muss ja gerade von vielen veranstaltungen leben-
wenn diese veranstaltung einen freien platz findet und gebucht ist, kann sich da niemand gegen wehren.
die verhandlungsposition den wettbewerb klein zu halten hat wohl jeder verein für sich-
aber wenn die öffentliche hand oder mit öffentlichen mitteln soetwas gebaut wird, darf dies kein argument
sein - "öffentlich" heisst ja schliesslich auch, dass etwas der breiten masse zugute kommt, nicht nur als
zuschauer sondern auch als "darsteller" - gerade dafür wird es gefördert.
es gibt sicher unterschiede, wenn zb. der verein in der betreibergesellschaft vertreten ist-
aber auch da muss man deutlcih sagen : jede veranstaltung mehr bringt ja auch der eigenen kasse geld-
und es wäre sehr kleinkariert gedacht, wenn die hsg aus diesen gründen hüttenberg steine in den weg legen würde...
auf politischer ebene kann weder ein bürgermeister noch ein landrat etc.sich solche einen fauxpas leisten-
er ist letztlich für die bürger da und wird dies im zweifelsfall auch durchsetzen...