tob
du verwechselst da was...
dieser vergleich ist im bereich des zivilrechtes geschlossen......zwei parteien die
sich einigen können wie sie wollen-wenn beide zustimmen...genauso wie du dich mit deinem
nachbarn einigen kannst, daß er zb sein auto vor deiner garage parkt...
diskutiert wird im rechtsbereich ein vergleich, der zw. gericht-staatsanwalt und beschuldigtem
getroffen wird, eine absprache....hat aber mit dieser sache nichts gemeinsam.....
und ja- du wirst teilweise sicher im dunkeln gelassen- aber: einiges geht dich mit verlaub auch
nicht unbedingt etwas an. dafür müsstest du dann gesellschafter beim tbv oder dergleichen sein, um
gewisse auskünfte zu erlangen.
sicherlich zahlst du eintritt etc., aber dadurch erwirbst du nciht das recht, alles zu erfahren
was du möchtest - und dies ist im geschäftsbereich nun mal so...
letztlich erfährst du auch vom vorstand der deutschen bank nciht alle interna zb. im fall kirch,
obwohl du dort evtl. ein konto hast..
man will damit sicher auch personen schützen vor zu viel öffentlichkeit - in diesem fall evtl.
zu deiner unzufriedenheit , wenn aber zb. dein kind im edeka ein kaugummi für 50 cent ohne
zu bezahlen eingesteckt hat, profitierst du davon dass dies nciht morgen mit foto in der
bildzeitung steht..
und die führung des tbv hat gewisse pflichten- dazu gehörte die anzeige...
dann hat sie die pflicht möglichst viel von dem entstandenen schaden wieder
hereinzuholen- dies wird sie durch einen vergleich i.a.r. besser schaffen als
durch ein langwieriges öffentliches verfahren im zivilbereich - daß da infos
für die öffentlichkeit auf der strecke bleiben, ist vom gesetzgeber sicherlich
auch zum schutz der personen gewollt- ob es einem gefällt oder nicht...
und warum jemand einem vergleich zustimmt ist letztlich egal, jeder muss für
sich entscheiden , v.zerbe für sich und der tbv ist nur seinen gremien
(gesellschaftern) gegenüber zur rechenschaft verpflichtet. das ist und bleibt
absolut i.o. und ob es dabei um den schutz der persönlichkeit geht oder den
schnöden mammon oder eine evtl. geringere strafe ist total egal- hauptsache
beide parteien stimmen zu.
was oder wann die staatsanwaltschaft/ gericht weiteres unternimmt - ob einstellung gegen
auflage -strafbefehl oder öffentliche verhandlung ist von den zivilsachen unabhängig...
gewaltenteilung und auch unabhängig sind da die schlagwörter......
es bleibt für alle zu hoffen, daß das thema wie auch immer doch kurzfristig angegangen
wird und dann mal ruhe einkehren wird.....
ob du dann alle infos hast die du eigentlich haben möchtest....bezweifel ich....