Beiträge von Jerry G.

    Ein Hoch auf Ulrike Stange: sachliche, fachlich anspruchsvolle und recht sympathische Co-Kommentatorin.


    Weiter so Eurosport, hoffentlich auch beim nächsten Spiel U. Stange

    Gestern fand ich A. Althaus als Co-Kommentatorin schon peinlich, aber heute ist es unterirdisch.
    Insbesondere die abfälligen Bemerkungen sind einer Sportlerin nicht würdig.

    Gestern fand ich A. Althaus als Co-Kommentatorin ganz o.k. aber heute eigendlich mehr peinlich.
    Insbesondere die abfälligen Bemerkungen über die Mädels aus Paraguay sind völlig unangebracht.


    "Denn wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen"

    Gestern fand ich A. Althaus als Co-Kommentatorin ganz o.k. aber heute eigendlich mehr peinlich.
    Insbesondere die abfälligen Bemerkungen über die Mädels aus Paraguay sind völlig unangebracht.


    "Denn wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen"

    Hi, ich sage mal Deutschland hat die stärkste Mannschaft seit langem und wenn sich keiner verletzt kommen die ins Halbfinale. Falls Fortuna etwas mitspielt ist sogar Finale drin.

    Gruppe A: Kroatien, Frankreich (auch gut fürs Halbfinale)


    Gruppe B: Brasilien, Russland (nicht mehr so stark wie bei der EM)


    Gruppe C: ? + Norwegen (Mitfavorit, mind. Halbfinale)


    Gruppe D: ? + Rumänien (? wg. Ausfall der beiden Weltklasse-Außen)


    Gruppe E: Ungarn, Spanien


    Gruppe F: Süd-Korea, Deutschland (Mitfavorit)

    Die Vorrunden-Termine der Damen WM 07 live auf Eurosport:


    Eurosport, So, 02.12.07, 16:00 - 17:30, Deutschland - Ukraine


    Eurosport, Mo, 03.12.07, 18:30 - 20:00, Paraguay - Deutschland


    Eurosport, Mo, 03.12.07, 20:30 - 22:00, Ukraine - Südkorea


    Eurosport, Di, 04.12.07, 18:00 - 19:30, Deutschland - Südkorea


    Eurosport, Di, 04.12.07, 19:30 - 20:45, Norwegen - Österreich

    Auf der HP des BHV ist seit heute folgende Meldung zu lesen, weiss jemand warum das so ist.


    "Das Erweiterte Präsidium (EP) des Deutschen Handballbundes (DHB) hat auf seiner Sitzung am 24.11.2007 den Ausbildungskostenersatz (§ 29 Spielordnung) mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Eine Übergangslösung für bereits vorliegende Fälle wurde beschlossen. Sobald der genaue Wortlaut dieser Übergangslösung vorliegt, werde ich sie bekannt geben.
    Ab sofort können Jugendspieler den Verein wechseln, ohne dass der bisherige Verein Anspruch auf Zahlung eines Ausbildungskostenersatzes hat."

    Grund für die Überlegungen könnte folgender Sachverhalt sein:


    Wechselt ein Spieler vor dem 2. Jahr A-Jgd den Verein bekommt er in manchen Verbänden keine Jugendspielberechtigung mehr, weil er bereits 18 ist. Dies war diesen Sommer z.B in Bayern der Grund für Aufregung und sorgte bei einigen SpielerInnen für lange Gesichter. Bleibt er in seinem Verein bekommt er ein Doppelspieltecht mit befristeter Jugendspielberechtigung.


    Deshalb hat vermutlich der DHB reagiert mit folgendem Schreiben:


    http://www.bhv-online.de/forum…/pdf/DHB-Schreiben-07.pdf
    http://www.bhv-online.de/forum/upload/pdf/Info-BHV-07.pdf


    "Anwendung §§ 37, 38 SpO Saison 2007/2008


    Liebe Sportfreunde,


    mit Schreiben vom 06.08.2007 habe ich die Ansicht der Mitglieder der Rechts- und Satzungskommission zu der Anwendung der §§ 37, 38 SpO dargelegt. An dieser Auffassung halten die Mitglieder der Rechts- und Satzungskommission ausdrücklich fest.
    Allein aus übergeordneten sportlichen Gesichtspunkten sollte es für das Spieljahr 2007/2008 ausnahmsweise noch bei der bisher nicht bundeseinheitlich praktizierten Handhabung verbleiben, dass Spieler, die am Stichtag oder erst später 18 Jahre alt geworden sind, nach dem Stichtag 01.01.2007 nicht einer älteren Altersklasse angehören und deshalb erst am Stichtag 01.01.2008 „Erwachsene“ im Sinne der SpO werden. Sie dürfen somit bis zum Ende des Spieljahres 2007/2008 in der A-Jugend eingesetzt werden.
    Dies gilt für die jüngeren Altersklassen ab E-Jugend bis B-Jugend entsprechend.
    Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der jetzt geltenden Spielordnung alle Spieler, die zwischen dem 01.01.08 und dem 30.06.08 das 18. Lebensjahr vollenden, ihr Jugendspielrecht auch dann mit Ablauf des 30.06.08 verlieren, wenn sie den Verein nicht wechseln. Dies ist auf die Altersklassen der E-Jugend bis B-Jugend analog anzuwenden.
    Sofern ab 01.07.2008 die bisher praktizierte Regelung fortgesetzt werden soll, müsste die Spielordnung angepasst werden.
    Die Mitglieder der Rechts- und Satzungskommission werden vorsorglich entsprechend alternativ Vorschläge formulieren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Deutscher Handballbund"


    Ich finde es erstmal gut, das der DHB regelnd eingreift. Allerdings etwas spät, denn vermutlich werden wg. der o.g. Problematik einige SpielerInnen nochmal den Verein gewechselt haben. Mitte Oktober, als alle Ligen begonnen haben kommt dann das Schreiben des DHB.


    Um dieser o.g. Problematik aus dem Weg zu gehen sollte eine bundeseinheitliche, gerechte und natürlich den internationalen Erfordernissen angemessene Regelung geschaffen werden.


    Also schaun mer mal!!!

    @ Saasemer:


    Wenn der Spieleram 1.8.1989 Geburtstag hat, dann ist er nach dem Sichtag 01.01. , z.B. am 02.01., noch nicht in der nächsten Altersklasse, somit ist er meiner Meinung in der Saison 06/07 1. Jahr A-Jugend und in der Saison 07/08, 2. Jahr A-Jugend.


    Ein Vereinswechsel von Verein A zu B müsste dann spätestens zum 31.12.2007 erfolgen, damit der Spieler einen Erwachsenenpass mit befristeten Jugendspielrecht bekommen kann.


    Im Internet habe ich eine Jugendbroschüre des BHV gefunden. In dieser schreibt ein Hr. Höhn unter Punkt 5:


    "b) Das bedeutet, dass ein Spieler der nach dem Stichtag 1.1.2006 (oder später) Geburtstag und das Schwellenalter gem. § 38 So erreicht, in die nächst höhere Altersklasse am Stichtag 01.01.2007 wechselt und somit bis zum Ende des Spieljahres 2006/2007 in der bisherigen Altersklasse spielberechtigt ist."


    Dies würde meine o.g. Auslegung unterstützen. Allerdings findet man diese Handreichung derzeit nicht auf der HP des BHV da sie offensichtlich überarbeitet wird.

    Hallo Leute, ich habe eine etwas schwierige Frage und hoffe auf diesem Weg Auskuft zu bekommen.


    - Kann für einen 18-jährigen Spieler, der zwischenzeitlich wg. eines Vereinswechsel nur ein Erw.-Pass hatte, bei einem erneuten Vereinswechsel wieder eine Jugendspielberechtigung beantragt werden.


    - Ich habe gehört, dass dies nicht möglich sei, obwohl er vom Alter her noch eine Saison A-Jgd spielen dürfte.


    - In der Spielordnung des DHB finde ich diese Situation nicht ausdrücklich. Unter §19 steht "auf Antrag wird durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren."


    :pillepalle: :wall:

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