Zitat
Original von wolfklaue
... das habe ich aus dem anderen thema übernommen. ist das noch aktuell und kann ich mich danach richten? In Regel 8:5-6 steht, nach meinem Ermessen zumindest, nichts über die Verhinderung eines formellen Wurfes, was zur direkten Disqualifikation führt.
Hier die Ausführungen der IHF vom November 2005 und Oktober 2007 (beim DHB bisher nicht veröffentlicht) zum Thema.
Dazu meint Dieter Rudat (ehemaliger DHB-SR-Lehrwart):
"Dieser RSK-Kommentar [Anm.: November 2005] erscheint in sich widersprüchlich. Zunächst wird bemerkenswert deutlich gesagt, dass eine progressive Regelwidrigkeit, die während 59 Minuten mit einer Verwarnung oder einer Hinausstellung geahndet wird, auch in der letzten Minute nicht zu einer Disqualifikation führen kann. Dabei wird allerdings die Einschränkung gemacht, dass es sich um Vergehen handelt, die geschehen, während der Ball im Spiel ist.
Wenn der Ball nicht im Spiel ist, d. h. wenn z. B. auf einen formellen Wurf entschieden wurde, soll aber jetzt ein Unterschied insofern gemacht werden, als dass die regelwidrige Verhinderung oder Behinderung dieses Wurfes die über 59 Minuten zu einer Verwarnung oder Hinausstellung führt, nunmehr in der 60. Spielminute mit einer Disqualifikation geahndet werden muss, woraus resultiert, dass gegen diesen Spieler dann eine Folgestrafe ausgesprochen werden kann, die über das Spielende hinaus ihre Wirkung entfaltet.
Dies ist nach meiner Auffassung eine Interpretation, die weit über das hinausgeht, was zu einem Regelwerk interpretiert werden darf. Hier handelt es sich um eine gravierende Regeländerung, die auch gegen die bisherigen Grundprinzipien der Spielleitung gerichtet ist, wonach die Schiedsrichter gleichartige Vergehen über die 60 Minuten Spielzeit immer auch mit den gleichen Strafen zu belegen haben.
Offenbar hat es hierzu eine Reihe von Rückfragen durch die Schiedsrichter gegeben, deswegen hat der DHB-Schiedsrichter-Lehrwart dazu ergänzende Erläuterungen versandt, die sich im Prinzip an das anlehnen, was die IHF-RSK vorgegeben hat. Letztlich bleibt auch dem DHB zunächst nichts Anderes übrig, wenn man nicht von den IHF-RSK-Vorgaben bewusst abweichen will."
Und eine Änderung der Tatbestände mit Folgewirkung hat das DHB-Präsidium 2005 abgelehnt:
"... Das Erweiterte Präsidium hält es weder aus Gründen des Fairplay noch aus sonstigen Erwägungen für sachgerecht, Sonderregelungen für die letzte Spielminute einzuführen.
Das jetzige Regelwerk bietet hinreichende Möglichkeiten, um Sanktionen auszusprechen, wenn eine klare Torgelegenheit verhindert wird. Der Schiedsrichter kann auf sieben Meter erkennen und dem
fehlbaren Spieler die rote Karte zeigen.
Sofern der angreifenden Mannschaft die Chance genommen wird, zu einer Torwurfsituation zu kommen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung, denn auch insoweit bietet das Regelwerk einen
hinreichenden Handlungsspielraum.
Die von der Regelkommission ins Auge gefasste Änderung führt insbesondere im Hinblick auf die Tordifferenz zu willkürlichen Ergebnissen, die unter dem Gesichtspunkt des Fairplay eine Änderung
der Rechtsordnung unter keinen Umständen rechtfertigen. ..."