Man kann sich übrigens die Frage stellen, warum überhaupt der DHB das Ganze aufarbeiten solll und nicht eine unbeteiligte dritte Partei bzw. warum eine beteiligte Partei die Gruppe an Personen aussucht, die unvoreingenommen aufarbeiten soll.
Die Beauftragung einer mit unabhängigen Experten besetzte Kommision ist vermutlich genau deshalb ausgewählt worden um nicht in den Strukturen agieren zu müssen. Offensichtlich ist der Ansatz nicht vollständig durchdacht gewesen, wenn es nun im Konflikt mit der Satzung steht (Die aber auch angepasst werden kann...) . Wenn ich das Urteil des OLG richtig lesen, dann scheint diese aber einen fragwürdigen Auftrag/Fokus zu haben. Das Befragungen durchgeführt werden hatte ich nicht im Sinne einer verdeckten Ermittlung verstanden - das wäre Aufgabe des Staates mit Staatsanwaltschaft/Polizei - sondern zur Informationssammlung. Es sollte doch viel mehr um die Umstände und Strukturen gehen und das tritt nun vollkommen in den Hintergrund auf Grund der Situation des Beschuldigten. Das dieser nicht einverstanden mit der Situation ist vollkommen legitim und es ist sein Recht eine Klärung zu fordern aber wie von einigen hier schon geschrieben: Das eine ist eine Rechtsauffassung, dass andere Aufklärung/Aufarbeitung. Das letzte setzt ein Problembewusstsein und Aufklärungswille vorraus.