Das Dokument ist als interner Vermerk aufgebaut, also ohne Briefkopf und insofern auch meiner Kenntnis nach nicht nach außen gegeben worden, zumindest nicht dafür bestimmt gewesen. Einzig die Angabe eines Aktenzeichens macht es als Dokument des BMI erkennbar. So mein Kenntnisstand. Das Dokument ist offenbar die Fortschreibung einer Fassung vom 25.04. in der Version 2.0.1. Hätte es für K4 keine Zuständigkeit gegeben, hätte man das mit Vorlage der ersten Version anweisen können. Ist das erfolgt? Die Begründung, warum der Verfasser "...diese Informationen ohne vorherige Konsultation anderer zuständiger Stellen direkt versendet ..." hat, wird von ihm auch dargestellt. Wer dieses Papier denn nun an die Öffentlichkeit verteilt hat, dürfte schwer nachzuvollziehen sein. Dazu müsste man den Verteilerkreis des Verfassers kennen und dann prüfen ob von den Adressaten ggf. das Leck war oder ob ggf. auch schon direkt Externe adressiert waren. Den Autor muss man weder zum Märtyrer machen noch zum Staatsfeind #1. Interessant wäre eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den festgestellten Defiziten des Krisenmanagements.
P.S.: Das Dokument ist überschrieben mit "Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen" mit dem Untertitel "Auswertung der bisherigen Bewältigungsstrategie und Handlungsempfehlungen". Der Tenor bei dem, was ich jetzt von den 93Seiten nur kurz überflogen habe, ist durchaus sachlich und konstruktiv. Also erst mal in Ruhe lesen.
Das Papier an sich kenne ich noch nicht, aber darum geht es auch noch gar nicht, sondern mir erst mal darum, ob Fehlverhalten des Mitarbeiters vorliegt oder nicht.
In der Welt steht es jedenfalls anders: Auszug:
Als „nicht akzeptabel und mit den allgemeinen Pflichten im öffentlichen Dienst nicht vereinbar“ kritisiert das Ministerium, dass der Mann das mehrseitige Dokument unter Nutzung des Briefkopfs des Ministeriums und dienstlicher Kommunikationskanäle verbreitet habe.
Durch innerdienstliche Maßnahmen sei inzwischen sichergestellt worden, dass der Verfasser des Schreibens nicht weiter den unzutreffenden Eindruck erwecken könne, er handele für oder im Namen des Ministeriums, hieß es in der Stellungnahme. Nach einem Bericht des „Spiegels“ wurde der Mann von seinen Dienstpflichten entbunden. Er habe das gut 80 Seiten umfassende Papier intern und extern an einen großen Verteiler verschickt.