Paragraph 17 Rechtsordnung) (Blaue Karte

  • 4.)
    § 17 Abs. 1 Rechtsordnung
    erhält folgenden Wortlaut:


    (1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller
    a. auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besondersgefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion
    (Regel 8:6 Internationale Handballregeln (IHR)) oder

    b. auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10 (IHR)


    disqualifiziert und ihm anschließend die Blaue Karte gezeigt erfolgt im Spielbericht
    der Hinweis auf die Einstufung des Verhaltens nach Regel 8:6 bzw. 8:10 (IHF)
    ,
    ist er

    vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel (der Mannschaft,
    in der er fehlbar wurde) des laufenden Spieljahres gesperrt, ohne dass es eines besonderen
    Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf.
    Die automatische Sperre nach diesem
    Absatz ist eine ausschließlich mannschafts- und spielbezogene
    Sperre, die nicht für
    die Teilnahme am sonstigen Spielbetrieb gilt.




    Frage 1 Gibt es jetzt keinen Eintrag mit Regelbezug mehr im Spielbericht?
    Frage 2 War es wirklich schon immer so dass die Sperre nur für die eine Mannschaft galt?

Anzeige