Stimmt, die Frege nach dem Verband kann entscheidend dafür sein, ob unsere Informationen auch bei euch zutreffen. Bei uns in Württemberg gibt es grundsätzlich vier Möglichkeiten, Spieler aus zwei Vereinen zusammenzuführen.
1. Gastspielrecht
Ist wie Zeisig geschrieben hat möglich, wenn ein Verein in einer Altersklasse keine Mannschaft meldet. Die Zahl der Spieler ist nicht begrenzt und die dürfen auch in der nächsthöheren Altersklasse des Erstvereins spielen. Also z.B. als Gastspieler bei Verein B in der C-Jugend und zugleich bei Verein A in der B-Jugend.
2. Zweifachspielrecht
Ist möglich, wenn die ensprechende Jugend des Zweitvereins in einer höheren Spielklasse spielt als diejenige des Erstvereins. Wird allerdings erst ab 01.07. jeden Jahres erteilt. Ein Zweifachspieler kann also nicht an Qualispielen des Zweitvereins teilnehmen. Damit entfällt diese Lösung, wenn beide Vereine nur eine halbe Mannschaft stellen können - außer man geht von vorne herein in die letzte Liga.
3. Einjährige Spielgemeinschaft
Für eine bestimmte Altersklasse wird eine Spielgemeinschaft vereinbart, die von vorne herein nur auf eine Saison angelegt ist. Ist allerdings nur auf Bezirksebene möglich, also nicht für den Verbandsspielbetrieb, falls deine Teams so stark wären. Außerdem gibt es eine zahlenmäßige Begenzung. Bei uns ist das, so glaube ich, nur bei maximal zwei Mannschaften eines Vereins möglich. Die Mannschaft tritt unter neuem Namen an und bekommt auch eine eigene Vereinsnummer im System. Eine Verlängerung bzw. Neuauflage in der folgenden Saison ist möglich.
4. Jugendspielgemeinschaft
Ist nur für den kompletten Jugendspielbetrieb möglich, entweder männlich, weiblich oder beides. Es geht auch eine JSG im männlichen Bereich und eine andere JSG (also mit anderem Partner) bei den Mädels.
Eine JSG ist auf Dauer angelegt, auch wenn sie natürlich wieder aufgelöst werden kann. Sie eignet sich eher weniger, um einen temporären Missstand zu beheben, sondern ist im Grunde als gemeinsames Projekt mit mehrjähriger Perspektive zu verstehen.
Die Gründung einer JSG ist formal keine große Sache. Gemeinsamer Antrag der Vereinsvorstände, eine einfache Satzung, die notwendigen Ansprechpartner und vor allem die Absprache, wer wie die laufenden Kosten trägt.
Fallstricke bzw. Konfliktpotenzial gibt es eigentlich nur, wenn die Strukturen und sportlichen Ziele der beiden (oder auch mehr) Vereine deutliche Unterschiede aufweisen - etwa bei der Entlohnung der ÜL, der Abrechnung von Fahrtkosten und bei der Frage, welche Teams in welcher Spielklasse später von der Ausbildung der Jugendspieler profitieren etc. Je nachdem, wie weit deine Vereine geografisch auseinanderliegen, kann die Wahl der Trainingsorte für Ärger bzw. einen umfangreichen Fahrbetrieb sorgen. Die meisten Spielgemeinschaften, die ich kenne, organisieren das Training in den untersten Altersklassen (Minis, F-Jugend, teilweise auch E-Jugend) aus gutem Grund in mehreren Gruppen am jeweiligen Heimatort.
Das früher häufigste Hindernis bei der Gründung einer JSG, der gesunde Lokalpatriotismus und über Jahrzehnte gepflegte Rivalitäten, spielt im Jugendbereich meist keine große Rolle mehr. Trotzdem ist aus meiner Erfahrung elementar wichtig, dass ihr so einer Spielgemeinschaft auch Leben einhaucht, indem ihr eine gemeinsame Identität schafft. Neue Trikots, gemeinsame Unternehmungen, gegenseitige Einladung zu den üblichen Vereinsfesten, organiserte Besuche bei den Spielen der jeweiligen Aktivenmannschaften, solche Dinge.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. Für die formalen Fragen kannst du dich sicher an deinen Verband wenden. Die müssten mittlerweile große Erfahrung auf diesem Gebiet haben und können dir vor allem sagen, ob es bei euch abweichende Regelungen gibt.