Unabhängig ist es schon mal gar nicht. Nach meiner Kenntnis 2 Vertreter HSVH, 2 Vertreter HBL und einen unabhängigen? Vorsitzenden. Also aus meiner Sicht Mauschelgremium.
Falsch:
Zitat
Das Schiedsgericht setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen, die alle die Befähigung zur Ausübung des staatlichen Richteramtes haben müssen. Jede Partei benennt einen Beisitzer, der Vorsitzende und für dessen Verhinderungsfall sein Vertreter sind von den Parteien bis zum 01.12. des jeweiligen Spieljahres einvernehmlich zu benennen, gelingt eine Einigung nicht, so wird auf Antrag einer der Parteien der Vorsitzende des Schiedsgerichtes durch den Präsidenten des Landgerichtes Dortmund bzw. im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter bestimmt. Diese Bestimmung soll bis zum 31.01. des laufenden Spieljahres erfolgen. Der Vorsitzende soll Erfahrung in der Sportgerichtsbarkeit aufweisen und dem Hallenhandball nahe stehen.
Ist §13 2 der HBL-Satzung.