Ich hätte eine Frage zum Fall Portner.
Habe gerade folgenden Bericht gelesen: https://www.handball.net/news/dopingfal…t-von-sperre-ab
Darin steht: "In einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung der Wohnung von Nikola Portner konnten keine Nachweise gefunden werden, die Rückschlüsse auf den Konsum von Methamphetamin zugelassen haben."
Wie kann es sein, dass ein Verbands-Gericht eine Hausdurchsuchung veranlasst. Ich dachte bis jetzt, dass dies nur der Staat darf?
An die Rechts-Theoretiker hier hätte ich dann noch eine zweite Frage: Wieso gilt in solchen Dopingfällen nicht von Anfang an die Unschuldsvermutung? Warum musste Portner quasi seine Unschuld "beweisen", was er u.U. ja noch einmal direkt kann. Hier in dem Fall hatte er wohl Glück, weil erst die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte und die Detail schon recht schnell veröffentlicht wurde, so dass wahrscheinlich eine Mehrheit an Zuschauern entsetzt gewesen wäre, wenn er gesperrt worden wäre.
P.S.: ich verfolge zwar Handball im Allgemeinen, aber die Bundesliga und den SCM nicht im Besonderen.