Ein Arbeitgeber kann dir verbieten, ein Hobby auszuüben, wenn es er der Arbeit schädigt
Beispiel Hobby Fußballer der sich beim Spiel das Bein bricht jnd dadurch nicht mehr arbeiten kann und ausfällt.
Das Beispiel passt überhaupt nicht. Du kannst auch über die Teppichkante stolpern und dir das Bein brechen. Darf man dann keine Teppiche in der Wohnung haben? Das es in bestimmten Verträgen Einschränkungen geben kann, Fußballern z. B. bestimmter Wintersport nicht gestattet wird, hört man ja ab und zu. Aber in der Regel geht es da auch um jede Menge Geld, vielleicht auch noch um bestimmte Versicherungen. Das sind Sonderfälle. Allgemeingültig für ganz normale Arbeitnehmer, ist sowas nicht.
Im Fall der RNL, besteht doch überhaupt kein arbeitsrechtliches Problem. Sie haben doch kein Training geschwänzt. Es ist eher eine Frage der Moral oder Berufsauffassung. Dumm gelaufen eben. Nach einem Sieg gegen den TVB, hätte die HE jetzt gefühlt ca. 1.000 Beiträge weniger gehabt.