Hm. Der Mann hat also einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der HSVH beschäftigt soweit mir bekannt ist mehr als fünf Arbeitnehmer, was bedeutet, dass das KSchG gilt. Eine Kündigung des Arbeitsvertrags bedarf also eines Grundes. Verhaltensbedingt scheidet nach den öffentlichen Äußerungen der GF definitiv aus, Gründe in der Person des Arbeitnehmers dito. Betriebsbedingt kanns auch nicht sein, die Arbeit fällt ja weiterhin an. Irgendwie sehe ich keinen Ansatzpunkt für eine wirksame Kündigung des Arbeitsvertrags - oder übersehe ich da was wichtiges?
Oder ist das wie im Fall von Schwalb mal wieder Arbeitsrecht nach Art des Hauses?
lustig auch "Hintergrund hierfür ist die für beide Seiten derzeitige unglückliche Vertragsregelung." - was genau ist an einem unbefristeteten Arbeitsvertrag mit vermutlich vernünftigem Gehalt für den Trainer denn "unglücklich"?
Ich denke, es geht in erster Linie darum, dass niemand anderes diesen Schleudersitz-Job für die Rückrunde annehmen will.
Also bleibt denen nichts anderes übrig, als mit Häusler in die Rückrunde zu gehen. Da in der Welthandballhauptstadt aber in regelmäßigen Abständen ja die sportlichen Leiter gewechselt werden, ist es natürlich vorausschauend clever, dem "neuen" Cheftrainer einen deutlich kürzeren Vertrag zu geben. Wer soll sonst ab Sommer die anfallende horrende Abfindung bezahlen - wenn er dann wieder entlassen wird, weil er die CL-Plätze nicht erreicht hat....