Die aber normalerweise in den Versicherungsbedingungen so etwas nicht abdeckt. Aber möglicherweise haben wir da auch unterschiedliche Produkte, weshalb das bei Dir zutreffend ist oder man kann es mit einer erhöhten Prämie abschließen, keine Ahnung. Aber wie oft ist das bisher vorgekommen, dass dieses Risiko entsprechend abgesichert werden muss?
Andere (rhetorische) Frage: Wenn, wie es Dessau sich vorstellt, das Verfahren früher abgeschlossen worden wäre (was ja wohl die Vereine so gezogen haben 🧐), hätten die Spieler dann keinen Urlaubsanspruch gehabt bzw. die Urlaube schon gebucht gehabt?
Ich nehme exemplarisch diesen Beitrag bzgl. Urlaub und Reiserücktrittsversicherung:
Urlaub - Einem AG muss nach meinem Wissen einem Arbeitnehmer 10 Tage Urlaub nach Wunsch des AN anbieten, sprich 10 Tage darf sich ein AN frei aussuchen. Wann soll das ein Verein gewährleisten, wenn nicht NACH dem letzten Spieltag? Daher laufen für mich alle "klugen Vorschläge", solche juristischen Probleme in Zukunft einzuplanen, komplett ins Leere, da sie nicht realistisch mit dem Arbeitsgesetz vereinbar wären.
Reisrücktrittsversicherung - Ich kenne auch keine Versicherung, die so etwas abdeckt! Und wer soll auch hier die Kosten dafür bezahlen? Die HBL, der Arbeitgeber? Schließlich kommt daher das Problem und nicht von der Arbeit der Spieler.
Das wird ein nahezu nicht lösbares Problem. Einzig über kürzere Fristen, veränderte juristische Wege, etc. (hier könnte man aber auch schnell gegen höheres Recht verstoßen) könnte die zeitliche Komponente verkürzt werden und/oder per Art "gentlemens Agreement" (sofern keine sportlichen Folgen drohen) von Einsprüchen abzusehen.