Zitat... Bei regelkonformer Wahrnehmung der Überwachungspflicht hätten Zeitnehmer und Sekretär das Spiel
spätestens in der Sekunde des Wiederanpfiffs unterbrechen und die Schiedsrichter auf den Umstand der
fehlerhaften Anzahl von Spielern auf Seiten der Mannschaft des Beteiligten hinweisen müssen. ...
Habe jetzt extra nochmal alles gelesen.
Das ist letztendlich die strittige Passage. Das Spiel wurde ca. "in der Sekunde des Wiederanpfiffs" durch Ausführung des Freiwurfs fortgesetzt, wie ich es aus den Bildern wahrnehme. Somit sehe ich keinen Widerspruch. Einzig bzgl. Wahrscheinlichkeit sehe ich bei 3 Sekunden Restlaufzeit bis zu einer Sekunde "Reaktionszeit" zur Ahndung als juristische Folge auf die Wahrscheinlichkeit. Dies wurde aber nirgends im Urteil erwähnt und evtl. auch von der Revisionsgegnerin (HBL) ins Spiel gebracht. Und so dumm sich das juristisch anhört, dies ist Aufgabe der Revisionsgegnerin (HBL) und nicht des Gerichts. Sprich die HBL hätte dem Umstand ins Feld führen müssen, dass genau diese Zeit auch die Wahrscheinlichkeit entscheidend verringert hätte. Bzgl. Urteilsbgründung sehe ich keinen Anhaltspunkt, dass sie dies Tat (was natürlich täuschen kann).
Daher ist für mich aber auch klar, dass Rheiners Begründung ins Leere läuft, da der Ball eben ca. in dieser genannten Zeit ins Spiel gebracht wurde. Was in der Urteilsbegründung (siehe von Oko ins Spiel gebrachte Fakten ohne Erwähnung im Urteil) dagegen komplett fehlt die Bewertung der Szene "Ballbesitzwechsel", wie es Helge hier schon aus eigenem Verfahrenswissen zum Besten gab. Dies ist eben auch "Teil des Urteils", was wir aber eben nicht kennen und auch nicht nachlesen (und somit überprüfen) können.