Oh. Juristenzeugs. ![]()
Die Sportgerichte tun sich mit "spielentscheidend" sehr schwer. Wenn nur irgendwie denkbar ist, dass das Spiel doch noch hätte gewonnen werden können, weil noch soundsoviel Sekunden zu spielen waren, dann wird der Anker geworfen und das Urteil lautet: Der Regelverstoß war nicht spielentscheidend.
In Eurem Fall lohnt sich in jeden Fall die Berufung, auch wenn in zweiter Instanz ebenfalls sicher nur Dep... äh... Laien zu entscheiden haben. Der Clou ist, den Regelverstoß als wirklich und wahrhaftig spielentscheidend darzustellen. Dies müsst Ihr substantiieren. Butter bei die Fische - und zwar reichlich. Bloßes Jammern nützt nichts:
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[...]Der Regelverstoß war letztlich auch spielentscheidend. Der disqualifizierte Spieler Max Mustermann war zwar nur einer von zehn Feldspielern. Er ist jedoch als Torschütze, Spielmacher und Abwehrexperte der entscheidende Spieler der Mannschaft. In der Jugend hat er bis zur Westdeutschen Auswahl gespielt. Letzte Saison war er noch bei Verein Y in der Oberliga aktiv. In der Torschützenliste wurde er trotz einer Verletzungsphase von fünf Spielen auf Platz 9 der Liga geführt. Kein anderer Spieler der Mannschaft verfügt über einen ähnlichen spielerischen Hintergrund. Mit seinen 31 Jahren ist Mustermann auch der erfahrenste Spieler der Mannschaft.
Diese Saison führt der Spieler Mustermann die mannschaftsinterne Torschützenliste mit eine Torschnitt von 8,6 Toren pro Spiel an. Im Hinspiel gegen denselben Gegner wie im hier streitgegenständlichen Spiel warf Mustermann 14 Tore, da die Abwehr ihn nicht in den Griff bekam. In diesem Spiel ging die Abwehr ebenso vor wie im Hinspiel. Verein X hatte wieder kein Mittel, Mustermann zu stoppen.
Als Rückraum Mitte Spieler ist Mustermann nicht zu ersetzen gewesen. Der Ersatzspielmacher sollte in dem Spiel wegen einer noch nicht abgeklungenen Oberschenkelzerrung geschont werden, musste aber bereits nach 3 Minuten eingesetzt werden. Er erzielte im gesamten Spiel einen Treffer und konnte lediglich zwei "assists" Verbuchen. Mustermann hatte vor seiner Disqualifikation bereits zwei Treffer erzielt und ein Kreisanspiel, das zum Tor führte, gemacht. Im Hinspiel hatte Mustermann acht erfolgreiche Kreisanspiele, sechs "assists" für RL und RR sowie drei erfolgreiche Anspiele auf RA bzw. LA.
In der Abwehr war Mustermann ebenfalls nicht zu ersetzen. Die Mannschaft spielt regulär eine 3:2:1 mit Mustermann auf Vorne Mitte. Im Schnitt kassierte die Mannschaft diese Saison 19,7 Tore. Die höchtste Gegentorzahl betrug 23. Im Hinspiel gegen denselben Gegner hatte die Mannschaft lediglich 16 Gegentore hinnehmen müssen. Dieses Spiel waren es 29 Gegentore. Aufgrund des Ausfalls von Mustermann gab der Trainer nach der achten Minute die gewohnte 3:2:1 Deckung auf und stellte auf die ungeliebte 6:0 Abwehr um. Die Absprache zwischen Vorne Mitte und Hinten Mitte hatte nicht im geringsten funktioniert, bei Übergängen gelangen dem Gegner vier Treffer binnen vier Minuten. Bis zur Disqualifikation hatte der Gegner noch nicht einen Treffer erzielt. Aufgrund der Deckungsumstellung bekam der gegnerische Rückraum Mitte ungewohnt viel Raum, erzielte selbst 11 Tore und bereitete 6 weitere Treffer unmittelbar vor. Im Hinspiel hatte sich derselbe Spieler nach zwanzig Minuten mit nur einem Treffer, sechs Fehlwürfen und fünf Offensivfouls gegen Mustermannt entnervt auswechseln lassen und eine Verletzung vorgetäuscht.
Der Ausfall von Mustermann über den Zeitraum von 57 von 60 Minuten war für eine so junge Mannschaft nicht zu kompensieren. Mit dem Führungsspieler Mustermann hätte die Mannschaft ohne Zweifel wie im Hinspiel deutlich gewonnen. Der Regelverstoß war folglich spielentscheidend. Über den Einspruch ist antragsgemäß zu entscheiden. Das Spiel ist nicht zu werten und neu anzusetzen.
Dass es immer noch bequemer ist, den Einspruch abzuweisen, steht auf einem anderen Blatt. ![]()
Wenn Ihr eine Berufungsbegründung braucht: 0180 / rent-a-zeebee ![]()