Knifflig, falls aus dem Spielbericht nicht eindeutig hervorgeht, dass die "Disqualifikation" nach der Spielzeit erfolgte.
§ 5 RO DHB Verfahren und einheitliches Strafmaß für Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen im Wettkampfbereich
(1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller wegen einer Tätlichkeit ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder verhält er sich grob unsportlich im Sinne von Abs. 5 d) ist er vorläufig für zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf.
(3) Die Spielleitende Stelle prüft anhand des Schiedsrichterberichts, eines Berichts der Spielaufsicht /des Technischen Delegierten und gegebenenfalls der Stellungnahme des Betroffenen oder des betroffenen Vereins den Sachverhalt.
Problem: Löst die Schiedsrichterbeleidigung + Disqualifikation die Sperre aus oder der (ggf. fehlerhafte) Eintrag?
Vergisst der Schieri es, den Pass einzuziehen, wäre ein Spieler dennoch gesperrt. Vergisst der Schieri den Eintrag und unterschreiben beide Trainer, wäre es Essig mit der Sperre. Das spricht m.E. dafür, dass der Eintrag entscheidet und daher Einspruch erhoben werden müsste. (Dafür ist ein Einspruch da!)
§ 19 RO DHB Einsprüche
(4) Gegen einen Ausschluss oder gegen eine Disqualifikation in den Fällen der Regel 16:6 b), c) , d) oder e) der Internationalen Hallenhandball-Regeln ist der Einspruch zulässig.
Meine Rechtsauffassung:
Steht im Spielbericht eine Disqualifikation drin und dass die Beleidigung nach dem Spiel erfolgte - keine Sperre, da erkennbar falsch.
Ist fehlerhaft eine "normale" Disqualifikation eingetragen - Sperre.
Diskussion eröffnet. 