Danke! Ich schüttel halt gerne den Kopf. Früher mit Matte zur Musik, nun eben über die phantasievolle Regelauslegung der Trainerschaft. Apropos phantasievolle Regelauslegung. Kommen wir mal vom Festspielen zum Nicht-Mehr-Festgespielt-Sein:
"Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler*innen in Meisterschaftsspielen eines Spieljahres des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler/ eine Spielerin nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn/ sie ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von sechs Wochen verstrichen ist." (§ 55 I S. 1 SpO DHB)
§ 55 Absatz 1 Satz 1 SpO DHB ist mittlerweile so schön einfach im Gegensatz zu früher, dass es in der ersten Saison eine wahre Freude war. Dann kam der DHB mit einer eigenen wilden Regelauslegung daher und machte alles wieder zunichte. Wir haben innerhalb der Norm eine wunderschöne Struktur: 1. Regel, 2. Ausnahme, 3. Ausnahme von der Ausnahme (zwei Varianten). Wenn wir diese Struktur respektieren, ist die Regel unkompliziert und verständlich. Ich halte es einfach und wir nehmen den Fall von zwei Herrenmannschaften in zwei unterschiedlich hohen Ligen:
1. Regel (freies Spielrecht innerhalb der Altersklasse)
Ich darf innerhalb einer Altersklasse zu Beginn des Spieljahres in beiden Mannschaften meines Vereins am Spielbetrieb teilnehmen. Das ist der Umkehrschluss aus: Mein Spielrecht kann eingeschränkt werden.
2. Ausnahme (eingeschränktes Spielrecht)
Sobald ich in zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft gespielt habe, ist die o.g. Regel ausgesetzt. Mein Spielrecht wird eingeschränkt, nun darf ich vorerst nur noch in der höheren Mannschaft mitwirken.
3. Ausnahme von der Ausnahme (freies Spielrechte wiedererlangt)
Und jetzt wird es für den DHB leider zu kompliziert. Tritt 3. "Ausnahme von der Ausnahme" ein, springen wir zum Anfang zurück und dann geht es wieder von vorne los, nämlich 1. freies Spielrecht, 2. Festspielen und 3. Wiedererlangung des freien Spielrechts. Bei 3a) ist es noch schön einfach:
a) 2 Spiele Pause
Festspielen nur andersherum. Mein Spielrecht ist eingeschränkt, sobald ich aber zwei aufeinanderfolgende Spiele oben aussetze, darf ich wieder frei in beiden Mannschaften mitspielen. Es gilt wieder die Regel (s.o).
b) 6 Wochen Pause
Ich pausiere für sechs Wochen. Unten darf ich währenddessen ohnehin nicht spielen, oben setze ich aus. Und wer das System verstanden hat: Es gilt wieder die Regel (s.o). § 55 I SpO kennt zwei Varianten der Wiedererlangung des freien Spielrechts. Früher hieß es mal Freiwerden. Es gibt kein Freiwerden 1. Grades und 2. Grades. Beide Rechtsfolgen sind dem Wortlaut nach gleich, egal ob 2 Spiele oder 6 Wochen Pause, es gibt keine Unterscheidung. Lest nach!
Es häuften sich dann natürlich die Fälle bei den Sportgerichten, dass ein Spieler sechs Wochen pausierte (Spielrecht also nicht mehr eingeschränkt war), also er in der Zwischenzeit "oben" nicht spielte [Edith: und gleichzeitig "oben" kein Spielbetrieb stattfand] und er dann nach der Pause wieder EIN Spiel "oben" mitwirkte. Kein Problem, innerhalb einer Altersklasse darf ich in der Regel in mehreren Mannschaften spielen. Wenn ich aber die Tatbestände von Regel und Ausnahme durcheinanderwerfe, dann schaue ich zurück und stelle fest: 10. Saisonspiel oben - sechs Wochen Pause [Edith: bei gleichzeitem Ruhen des Spielbetriebs der Mannschaft] - 11. Saisonspiel oben = zwei aufeinanderfolgende Spiele, also festgespielt.
Das würde bedeuten:
a) 2 Spiele Pause, freies Spielrecht, bis ich wieder zwei Spiele in Folge "oben" gespielt habe.
[Edith: Oder 6 Wochen Pause, währender Pause 1 Spiel "oben", dann wieder frei, bis ich wieder zwei Spiele oben mitgewirkt habe]
b) 6 Wochen Pause und kein Spielbetrieb oben, dann freies Spielrecht light, "einen im Sinn", nach EINEM Spiel oben bin ich wieder festgespielt
Bei sauberer Trennung der Tatbestände von 1. Regel und 2. Ausnahme kann ich mich sowohl nach a) und nach b) nach der Pause erst durch zwei Spiele wieder festspielen. Würfele ich die Voraussetzungen von Regel und Ausnahme durcheinander, komme ich zu diesem absurden Ergebnis von zwei unterschiedlichen Rechtsfolgen bei eigentlich gleichen Voraussetzungen. Mit zwei Beispielen versuche ich es mal zu verdeutlichen und bleibe bei Saisonspiel 10 und 11.
Beispiel 1: Alle Spiele von 1 bis 10 gespielt - sechs Wochen Pause - Spiel Nr. 11 gespielt.
Beispiel 2: Allererster Einsatz der Saison in Spiel Nr. 10 - sechs Wochen Pause - Spiel Nr. 11 gespielt.
In Beispiel Nr. 1 ist der Spieler nach der Pause und Spiel 11 [Edith: weiterhin wieder] spielberechtigt für die untere Mannschaft, in Beispiel Nr. 2 ist er nun festgespielt. Auf das Beispiel Nr. 1 findet unsere Ausnahme dem Wortlaut nach keine Anwendung, denn ich zähle die zwei aufeinanderfolgenden Spiele nur bei Spielern, die nicht festgespielt sind, denn wir schränken ja damit die Regel ein und erst einmal ist niemand festgespielt. In dem Beispiel zählen nur Spiele 1 und 2, dann ist der Spieler festgespielt. Spiel Nr. 10 kann nicht relevant sein, denn in Spiel Nr. 10 war der Spieler schon festgespielt, die Ausnahme (eingeschränktes Spielrecht) findet bereits Anwendung. Mit der sechswöchigen Pause kommt die Ausnahme von der Ausnahme, die Wiedererlangung des Spielrechts. Erst jetzt wird neu gezählt.
Bei Beispiel Nr. 2 ist dagegen die Pause irrelevant. Diese wird erst relevant nach Einsetzen der Ausnahme, wenn der Spieler bereits festgespielt ist. Zwei aufeinander folgende Spiele, Spieler ist also festgespielt. War auch schon in der Diskussion, die Regel ist aber eindeutig.
Ich finde gerade leider keine Quelle [Edith: beim DHB], nach reichlich sich widersprechenden Entscheidungen der Spielleitenden Stellen und der Sportgerichte sprach der DHB dann ein Machtwort und schloss sich diesem Rechtsirrtum an. Für eine Quellennachweis wäre ich dankbar! Super unseriös von mir, keinerlei Quelle anzugeben, aber google half gerade mal nicht weiter.
Hier lesen ja allerhand Handballer mit. Vielleicht wird das Chaos alsbald mal wieder korrigiert.