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Einfacher: Dem TW ist es nur erlaubt bei Recht zum Ballbesitz seiner Mannschaft den Torraum zu verlassen. Und alle wüssten woran sie sind.
Es ist doch immer auch die Frage, was ich regeln will, was dann tatsächlich in den Regeln drinsteht und was ich dann versehentlich verboten habe, was gar nicht geregelt werden sollte. Nur mal als Beispiel: Die erleuchteten Reformer haben sich für Niedersachsen gedacht, dass in den Minis eine offenen Manndeckung gespielt werden muss, in der E-Jugend ebenfalls, mit der Möglichkeit, sich nach und nach Richtung eigenes Tor in Vorbereitung der Raumdeckung zu orientieren (Entwicklung: ganzes Feld, halbes Feld, sinkende Manndeckung), um dann in der D-Jugend Manndeckung oder offensive Raumdeckung spielen zu müssen. In die Regeln reingeschrieben haben sie dann was ganz anderes, in der E-Jugend ist eine offene Manndeckung über das gesamte Feld Pflicht, Halbfelddeckung oder sinkende Manndeckung verboten...
Wenn der Gegner einen Langpass vergurkt, weil dieser vom Kreisläufer geblockt wird und der Ball in der anderen Spielfeldhälfte in Tornähe Richtung Seitenauslinie trudelt... hat die Mannschaft des Torwarts dann Recht zum Ballbesitz? Oder der Langpass viel zu lang ist, die erste Welle abgebrochen wird und der Keeper durch Herauslaufen den Gegenstoßpass in den abgebrochenen Gegenstoß spielen könnte?
Die Regel besagt nun, dass am Torwart, der den Torraum verlässt um den Langpass abzufangen, kein Stürmerfoul begangen werden kann. Sobald diese Situation vorbei ist, die erste Welle den Ball und Blickrichtung nach vorne hat, wird der Keeper wieder wie ein Feldspieler zu behandeln sein. Der Spielraum für einen Missbrauch oder eine Regelungslücke ist so viel geringer, als wenn ich dem Keeper weitreichende Beschränkungen auferlege.
Steinar: Da verstehe ich die Kommentierung anders:
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Dies gilt auch, wenn ein Torwart den Torraum verlässt um den für den Gegenspieler gedachten Ball abzufangen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass dabei keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht.