Die Regelkenntnis hier ist erstaunlich. ![]()
Rechtsordnung
ZitatRegelwidrigkeiten außerhalb der Spielzeit
16:14 Unsportliches Verhalten, grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit seitens eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen im Bereich der Wettkampfstätte, aber außerhalb der Spielzeit, ist wie folgt zu ahnden:
Vor dem Spiel:
(...)
Nach dem Spiel:
c) schriftliche Meldung.
IHF Regeln
Zitat§ 17 Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte.
(1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller wegen einer Tätlichkeit ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder wird er wegen einer groben Unsportlichkeit im Sinne von Abs. 5 Buchst. d) disqualifiziert, ist er vorläufig für zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.
Wo keine Disqualifikation, da auch keine automatische Sperre. Und kein Passeinzug. Da gibt es auch keine abweichenden Durchführungsbestimmungen. Jedenfalls nicht innerhalb des Geltungsbereichs der RO DHB.