Zu 1. Juli tritt die geänderte Spielordnung in Kraft. Sehr unglücklich die folgende Änderung:
§ 37 Altersklassen
(1) Im Spielbetrieb werden unterschieden:
a) Männer- und Frauenmannschaften (Erwachsenenmannschaften),
b) Jungen- und Mädchenmannschaften (Jugendmannschaften).
(2) In Erwachsenenmannschaften spielen Männer und Frauen, die 18 Jahre und älter sind. Die Landesverbände können in ihrem Bereich zusätzliche Bestimmungen für die Lebensaltersstufen ab 30 Jahren erlassen.
(3) Im Jugendbereich gelten folgende Altersklassen:
a) A-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 17. oder das 18. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
b) B-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 15. oder das 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
c) C-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 13. oder das 14. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
d) D-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 11. oder das 12. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
e) E-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 9. oder das 10. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
f) F-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 7. oder das 8. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.
Vorher:
Zitat
§ 37 Abs. 2
Dabei gelten folgende Altersklassen:
c) Jugend B 14 bis 16 Jahre
d) Jugend C 12 bis 14 Jahre
e) Jugend D 10 bis 12 Jahre
f) Jugend E 8 bis 10 Jahre
Meine Spielerin Trudchen ist dieses Jahr 14 geworden. Nach der alten Fassung war sie damit sowohl C- als auch B-Jugendliche (siehe c und d). Folglich hätte sie kommende Saison C und A spielen dürfen. Eine B haben wir nicht gemeldet. Neue Regel: Trudchen darf kommende Saison überhaupt nicht in der A spielen. (Korrigiert mich, falls ich das falsch verstanden habe.) Alle meine 14 jährigen können nicht wie geplant in der A-Jugend eingesetzt werden.
Ich könnte 
Und das Doppelspielrecht für sechzehnjährige Mädchen verstößt ab kommender Saison gegen § 22 Abs. I in Verbindung mit § 37 Abs. III Spo DHB. Mal gespannt, wie das nun gelöst wird.
Gibt es da keine Juristen, die sich das vorher mal anschauen? 