Megadeth ist aber keine balladentaugliche Band. Das habe ich von
allerdings auch mal gedacht. Lemmy is god! ![]()
Edit: Und noch das schaurigste Stück von Motorhead gefunden.
Megadeth ist aber keine balladentaugliche Band. Das habe ich von
allerdings auch mal gedacht. Lemmy is god! ![]()
Edit: Und noch das schaurigste Stück von Motorhead gefunden.
Dein Fall ist blöderweise erst im folgenden Paragraphen "versteckt", der die "normale" Bestrafung gerade nicht regelt:
Zitat§ 18 Weitergehende Bestrafung
(1) Hält die Spielleitende Stelle ihre Strafgewalt nicht für ausreichend, hat sie unverzüglich bei der zuständigen Rechtsinstanz einen Antrag auf weitergehende Bestrafung zu stellen. Sie benachrichtigt die Beteiligten.(2) Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle bleiben in diesem Falle bei Tätlichkeit zwei Monate bzw. bei Vergehen nach § 17 Abs. 5 Buchst. d) einen Monat gesperrt. Hat die Rechtsinstanz bis zum Ablauf dieser Frist noch keine Entscheidung gefällt, darf der Spieler/der Mannschaftsoffizielle wieder so lange am Spielbetrieb teilnehmen, bis das Urteil erster Instanz gefällt ist. Überschreitet das dort gefällte Strafmaß den im Satz 1 genannten Zeitraum, beginnt eine weitere Sperre unter Anrechnung des nach dem ersten Satz genannten Zeitraums am Tage nach der Zustellung des Urteils.
(3) Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.
Und bevor hier wieder jemand Orakel spielen muss:
Du darfst am 06.04. spielen!
Edit: Ich werde zum Thema Sperre hier wohl auch mal eine Kommentierung basteln.
Dort schert man sich nicht sonderlich um die bundesweit geltenden Regeln, oder?
Generell bis einschließlich zur E-Jugend. Die Kreise / Regionen können dies aber auch für die D-Jugend zulassen. Das wäre dann in den Durchführungsbestimmungen Deines Kreises zu finden.
Belass es ruhig bei einer reinen Mädchengruppe für Deine Mannschaft. Immer auch GEGEN Jungs spielen, aber nicht unbedingt MIT ihnen Trainieren. Wir haben massive Probleme, die Mädels zu halten, wenn sie gemeinsam mit Jungs trainieren. Ich hatte einen großen Andrang, als ich für einige Monate mal unsere Minimädchen montags für eine halbe Stunde von den Jungs befreit habe.
ZitatWas bringt den dann dies überhaupt?
Rechtssicherheit.
Es ging um die Blagen bei den Montagsmalern. An meinen PC darf niemand außer mir ran.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
*klugscheiß*
Zitat§ 17 RO / Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern
(5) Strafbefugnisse der Spielleitenden Stellen für folgende Tatbestände:
d) Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 8:6 IHR), das eine Beleidigung ( s. Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a IHR) oder Bedrohung des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder Spielaufsicht/Technischen Delegierten darstellt sowie Beleidigung oder Bedrohung eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder einer anderen Person (s. Regel 16:8, letzter Absatz, und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6 a IHR) darstellt, kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von 1 Monat nicht überschritten werden darf und/oder einer Geldstrafe von bis zu € 5.000,00 bestraft werden.
Können die Blagen doch auch nie ernst gemeint haben, da mit Sicherheit keines der Tiere jemals Rateobjekt geworden wäre.
Das ist zum Glück in der Spielordnung geregelt. Die Ausnahmeregelung ermöglicht das Zweifachspielrecht für U23 Spieler.
hundkatzemauselephant?
Frohes Fest!
Das ist ja mal ein Timing. Heute SuBJT und Sonntag Ostern mit dicken... Ihr wisst schon. Ich werd gleich mal zum Briefkasten rennen und die Karten holen.
Hi Schtonie! Willkommen in der HE!
Jeder Depp darf eine Mannschaft trainieren. Erst ab der Bundesliga musst Du zertifizierter Depp sein. ![]()
Zitat§ 10 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung für Jugend- oder Erwachsenenmannschaften
(1) Spielberechtigt sind nur Mitglieder eines Vereins, denen die zuständige
Passstelle die Spielberechtigung erteilt hat. Sie gilt nur für den
Verein, für den sie beantragt worden ist. Ausnahmen gelten für Vertragsspieler.
Sorry! ![]()
Jetzt haben wir vor einigen Monaten über eine mögliche Änderung der Altersklassen geschimpft, nun gibt es mal eine erfreuliche Reformbemühung. Hier mal ein interessanter Ansatz:
ZitatAuf der Erweiterten Präsidiumssitzung des Deutschen Handball-Bundes am 04./05.April 2008 steht neben Haushaltsfragen auch eine neue Spielordnung auf der Tagesordnung. Einen breiten Rahmen dürfte auch die Diskussion über eine Neustrukturierung der Regionalverbände einnehmen. Für Interessierte haben wir den Entwurf der Spielordnung beigefügt.
ZitatAlles anzeigen§ 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern
(1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren.
Für Spielerinnen und Spieler in Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppelspielrecht für den Stammverein, der im Spielausweis einzutragen ist. Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer Erwachsenenspielgemeinschaft angehört.(2) Im Falle von Kaderspielerinnen des DHB, der Regional- und Landesverbände, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und von Kaderspielern des DHB, der Regional- und Landesverbände, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 das Doppelspielrecht im Erwachsenenbereich zugunsten eines anderen Vereins abgetreten werden. Dies gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für Erwachsenenmannschaften in
einem anderen Verein gilt nur für Mannschaften, die mindestens der vierthöchsten Spielklasse angehören.Alternativvorschlag:
Im Falle von Kaderspielerinnen des DHB, der Regional- und Landesverbände, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und von Kaderspielern des DHB, der Regional- und Landesverbände, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 das Doppelspielrecht im Erwachsenenbereich auf Antrag auch an einen anderen Verein abgetreten werden.
Wird diesem Antrag entsprochen, darf das Doppelspielrecht, bezogen auf den Erwachsenenbereich, nicht mehr beim Stammverein wahrgenommen werden. Dies gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für Erwachsenenmannschaften in einem anderen Verein gilt nur für Mannschaften, die mindestens der vierthöchsten Spielklasse angehören.Zusätzliche Variante: die Bestimmungen ausschließlich auf DHB Kader zu beschränken
(3) Wird das Erwachsenenspielrecht für einen anderen Verein als den Stammverein beantragt, ist dessen Zustimmung zwingende Voraussetzung. Zuständig für die Genehmigung der Abtretung des Erwachsenenspielrechts ist die für den Stammverein zuständige Passstelle. Diese unterrichtet die Passstelle des Vereins,
für den das Erwachsenenspielrecht eingetragen wird.(4) Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften.
Kommt das durch, könnte der Trainer des Provinzvereins seine erfolgreiche Jugendarbeit zu Ende führen und müsste nicht die 16 Jahre alten Mädels oder 17 Jahre alten Jungs ganz dem lokalen Überverein überlassen.
In den Altersklassen wird nun wieder rumgewurschtelt. Ich habe das bislang nur überflogen, habe aber den Verdacht, dass sich da eine Änderung einschleichen wird, die mir nicht passt (Stichwort Altersklasse überspringen). Ich habe aber noch nicht den Überblick.
ZitatOriginal von tausendfeuer
Leonhard Cohen: Chelsea Hotel
You told me again, you preferred handsome men
But for me you would... make an exception. ![]()
Viel Erfolg und vor allem gute Nerven!
Und wenn es richtig witzig wird, dann bitte umgehend im Tagebuch berichten!
Und jetzt bitte wieder zurück zum Tagebuch. Füllt das "Osterloch" in anderen Threads! ![]()
Jetzt komm nicht mit juristischen Argumenten, Helge. So etwas ist den ehrenamtlichen Verbandsrechtsorakeln fremd.
Wenn Du hier überzeugen willst, dann musst Du schon besser argumentieren: "Beim Lesen des Paragraphen wurde ich durch meine Katze abgelenkt. Die würgte gerade einen Haarball aus. § 55 SpO laut zitierend zerfledderte ich das Knäuel sorgfältig und las darin die wahre Auslegung. Zur Sicherheit holte ich noch den Kaffeesatz aus der Küche und sah mich bestätigt." ![]()
Hmmm... Wie es aussieht, müssen wir wohl wirklich mal einen Kommentar der SpO schreiben. Was brauchen wir? Rechtsprechung des Sportgerichts des DHB sowie ggf. der Landesverbände, evtl. Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit, falls dort mal was überprüft wurde, Protokolle der "Entstehungsgeschichte" der Paragraphen, ein oder zwei unterbezahlte studentische Hilfskräfte.
Was brauchen wir noch für den IG Handball Kommentar zur SpO und RO?
Willkommen unter den Bloggern und Tagebuchschreibern! Die Perspektive von der Tribüne ist mal ein ganz neuer Blickwinkel. Nächstes Mal schreibst Du noch mal was zu Rumpelstilzchen und Co. (Trainer genannt), die neben, vor und auf der Bank die Mannschaft dirigieren. ![]()
ZitatNach Spielordnung DHB ist diese Spielerin festgespielt. Da gibt es keine Diskussionen. Solange das Spiel der I.Mannschaft läuft, darf sie in der II. Mannschaft nicht eingesetzt werden.
Aha? Und wo steht das so explizit? Gibt es eine Kommentierung zur SpO?