Beiträge von Funkruf

    Also: § 15, Abs. 1 DHB-SpO (Erwachsenenspielrecht) sagt, dass unterhalb der 2. Bundesliga pro Spieljahr für maximal 2 Vereine das Spielrecht für Erwachsene erteilt werden kann. Am Ende des Spieljahres (das ist der 30. Juni des folgenden Jahres gemäß § 8 DHB-SpO) erlöschen dann die Spielrechte gemäß § 15, Abs. 7 DHB-SpO.

    Nach § 15, Abs. 2 DHB-SpO wird geregelt, wer der Erstverein und wer der Zweitverein ist. Der Erstverein ist der erste Verein, dem die Spielberechtigung erteilt wird. Sie ist festgelegt, wenn der Spieler dort zum ersten Mal bei einem Meisterschaft- oder Pokalspiel zum Einsatz kommt (siehe auch § 15, Abs. 4 DHB-SpO). Sollte eine weitere Spielberechtigung erfolgen und es gab keinen Spieleinsatz, muss zuvor eine verbindliche Erklärung bei Beantragung erfolgen (§ 15, Abs. 5 DHB-SpO).

    Gemäß § 15, Abs. 3 DHB-SpO kann das Zweitspielrecht im Erstverein oder für einem anderen Verein erteilt werden. Für einen anderen Verein kann das Zweitspielrecht nur für Spieler*innen ohne vertragliche Bindung und unterhalb der Regionalliga erteilt werden. Das Zweitspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse. Die Entfernung zwischen den Vereinssitzen muss mindestens 100 km (kürzeste Fahrtstrecke) betragen.

    Man kann bis zum 15. Januar eines Jahres einmalig das Zweitspielrecht nach § 15, Abs. 6 DHB-SpO wechseln.

    Gibt es eine persönliche Sperre gemäß § 15, Abs. 8 DHB-SpO, bist du für beide Mannschaften gesperrt (außer du hast eine automatische Sperre nach § 17, Abs. 1 DHB-RO wegen einer rot/blauen Karte erhalten). Die Vereine haben die Verpflichtung, sich darüber informieren.

    Und wenn alle Mannschaften, wie die ein Spielrecht besteht, zurückgezogen werden, kann gemäß § 15, Abs. 9 DHB-SpO ein weiteres Spielrecht erteilt werden.

    Kommen wir zum berüchtigten § 55 DHB-SpO, welcher die Spielberechtigung in Meisterschaftsspielen einschränkt.

    Nach § 55, Abs. 1 DHB-SpO wird für Vereine mit mehreren Mannschaften in der Altersklasse das Spielrecht für Spieler oder Spielerinnen im Meisterschaftsspielen eingeschränkt, indem sie für die höhere Mannschaft festgespielt sind, wenn sie zwei aufeinanderfolgende Spiele dort mitspielen. Dann dürfen sie in der niedrigen Mannschaft nicht teilnehmen, bis zwei Spiele in der höheren Mannschaft, wo der Spieler oder die Spielerin sich festgespielt hat, ohne sie durchgeführt wurden oder 8 Wochen seit dem letzten Einsatz verstrichen sind. Der Tag, an dem der Spieler/die Spielerin in der höheren Mannschaft mitgespielt hat wird in der 8-Wochen-Frist eingerechnet. Man kann die Spielberechtigung während einer persönlichen Sperre nicht wiedererlangen. Also kann der Spieler sowohl in der 1. und auch in der 3. Männermannschaft spielen. Er muss nur aufpassen, dass er nicht in der höheren Mannschaft sich festspielt. Dann ist er für die dritte Mannschaft nicht teilnahmeberechtigt.

    Spielt gemäß § 55, Abs. 2 DHB-SpO ein Spieler oder Spielerin, welche bis zum Ende des Spieljahres, indem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, bei Mannschaften in den beiden Bundesligen im Erwachsenenbereich oder in der 3. Liga, wird ihr Spielrecht nicht eingeschränkt, wenn sie ausschließlich nur dort zum Einsatz kommen.

    Grundsätzlich wird das Spielrecht bei Spieler oder Spielerinnen gemäß § 55, Abs. 3 DHB-SpO bei Erwachsenenmannschaften, innerhalb von § 15 DHB-SpO, nicht eingeschränkt, wenn sie bis zum Ende des Spieljahres, ihr 21. Lebensjahr vollenden. Aber Achtung: Die Landesverbände können in den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga (Regionalliga) einschränkende Regelungen beschließen..

    Und gemäß § 45, Absatz 8 DHB-SpO ist zu beachten, dass die Teilnahme an der Pokalmeisterschaft sich an den wahrgenommenen Spielrechten und ist auf diese Mannschaften begrenzt. Erfolgt der Einsatz vor dem ersten Meisterschaftsspiel der Saison, nimmt der Spieler oder die Spielerin mit diesem Einsatz das Spielrecht für diese Mannschaft nach §§ 15,19 wahr. Und damit ist er oder sie für die Pokalmeisterschaften in der Mannschaft desselben Vereins innerhalb eines Spieljahres festgespielt, in der er oder sie erstmals eingesetzt wurde. Selbst wenn diese Mannschaft ausscheidet.

    Eine kurze Bitte an truncatellina. Deine getätigte Äntwort auf den zitierten Beitrag zur Brustvergrößerung hat einen sexistischen Charakter und wurde daher entfernt. Auch wenn du es zum Spaß gesagt hast, lass das besser, denn es gibt hier auch weibliche Mitglieder, die sowas nicht toll finden. Danke.

    Nein, ich war das. Eigentlich sollte mein Mod-Hinweis auch drin stehen. Anscheinend ist hier wieder mal Sommerloch, aber deshalb müsst ihr nicht den Füchse-Thread mit Sachen belegen, die nicht zu diesem Thread passen. SCM-Rambo hat es ja schon gesagt, bitte hier weiterdiskutieren. Danke.

    Sollte nun passen.
    Ja, besonders im Fußball bei RTL und dann bei sky sehr bekannt. Ich erinnere mich auch sehr gerne an "Domino Day", was er immer kommentiert hatte. Er war ein sehr angenehmer Kommentator und auch sehr sympathisch gewesen. Auch bei Sky hat er mir sehr gefallen. Schade, dass er nun leider von uns gegangen ist. Danke, Ulli für alles. Mögest du in Frieden ruhen.

    Steht in der letzten Durchführungsbestimmung der HBF von letzter Saison unter Punkt 28.6 b) drin. So wird es aber sicher auch in der aktuellen Saison drin stehen. Das heißt, wenn eine Mannschaft nicht auf den Abstiegsplatz steht und nun in der aktuellen Saison für die nächste Saison keine Lizenz erhält oder beantragt, wird die Mannschaft des Vereins für diese Saison als Absteiger festgelegt und auf die Zahl der Absteiger angerechnet.

    Ja, hat mich gestern abend schon schockiert, als ich von den schrecklichen Unfall durch Steinschlag gehört habe. Und wenigen Minuten um fast genau halb 3 hat die tagesschau-App dann die traurige Gewissheit gemeldet. :( Viel zu früh von uns gegangen. Wirklich sehr traurig und unfassbar. Sie war eine sehr gute Biathletin und selbst danach als ZDF-Experten sehr beliebt und sympathisch gewesen. Ein schwerer Verlust. Ausgerechnet das Bergsteigen als Hobby wurde ihr zum Verhängnis.

    Möge sie in Frieden ruhen.

    Also wenn ich § 8b Absatz 1 HBF-Satzung richtig verstehe, werden gegen den Lizenznehmer oder gegen den wirtschaftlichen Träger eines Lizenznehmers bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wenn deren Eröffnung aus mangelnder Interesse abgelehnt wird, am Ende der Spielsaison 8 Punkte aberkannt. Wir haben es in der 1. Bundesliga ja mit 2 Phasen im Spielsystem zutun. Das sind gemäß Punkt 8.1 der Durchführungsbestimmungen der Handball-Bundesligen der Frauen die Hauptrunde als erste Phase, die gemäß § 42 DHB-SpO mit Hin- und Rückrunde als Punktspiele ausgetragen wird. Und dann folgen in der 2. Phase die Entscheidungsspiele im PlayOff (Platz 1 bis 8 ) und Playdown (Platz 9 bis 12) welches im Best-of-Three ausgetragen wird.

    Es dürfte hier eigentlich nur Sinn machen, die 8 Punkte in der Hauptrunde abzuziehen. Das wird man daher zum Ende der Hauptrunde machen (eventuell wird man sogar die Punkte schon während der Hauptrunde abziehen und mit "8 Punkte Abzug wegen Insolvenzantrag" vermerken.

    Es gibt dann noch ein zweites Problem: Und der steht in § 8b Absatz 2 HBF-Satzung. Der Lizenznehmer oder dessen wirtschaftlicher Träger muss nämlich sein laufendes Insolvenzverfahren erfolgreich beendet haben. Also nach § 258 InsO muss bis zum 10. April das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahren beschlossen haben, sonst kann es keine Lizenz für die kommende Saison geben. Das einzige, was man dann noch machen kann, ist bis 15. April ein Lizenz für eine Liga niedriger zu beantragen. (§ 8b Absatz 3 HBF-Satzung)

    Korrekt. Er wäre am 25. Juli für den neuen Verein dann spielberechtigt, wenn sein letztes Spiel im alten Verein am 24. Mai war (vorausgesetzt, es gab keine persönliche Sperre, die die Dauer hemmt und dadurch verlängert). Aber wie Zickenbändiger schon sagte:

    In der Praxis ist das nur ein theoretisches Problem. Der Verband schreibt in den (digitalen) Pass den Beginn der neuen Spielberechtigung. Sprich gleich nach der Ummeldung herrscht Sicherheit.

    Die Auslosungen stehen nun fest. Und dabei gibt es auch Derbys.

    Nord

    Eintracht Hildesheim - HSG Nordhorn-Lingen

    HSG Krefeld Niederrhein - GWD Minden

    TuS Vinnhorst - Dessau-Roßlauer HV 06

    HC Empor Rostock - VfL Eintracht Hagen

    TSG A-H Bielefeld - Bergischer HC

    MTV Braunschweig - TV Emsdetten


    Süd

    VfL Pfullingen - TV 05/07 Hüttenberg

    Longericher SC Köln - TSV Bayer Dormagen

    Wölfe Würzburg - TV Großwallstadt

    HC Oppenweiler/Backnang - HC Elbflorenz 2006

    TV Gelnhausen – HSC 2000 Coburg