Die gute Nachricht ist, dass es jetzt zu den Regeln einen Unterkapitel gibt, wo die Guideline und Regelinterpretation ist. Da wird auch auf das Thema "Abstandsvergehen" eingegangen.
Gemäß Regel 8:10 c) kann das "Nichteinhalten des Abstandes" nur dann zu einer Disqualifikation und einem 7m führen, wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden nicht ausgeführt werden kann.
Wenn also der Wurf ausgeführt wurde und dann durch einen zu nahe stehenden Spieler geblockt wurde, gibt es nur die normale Progression, da gemäß Regel 15:2, Absatz 1 der Ball die Hand des Werfers verlassen hat. Diese Regelung ist auch anwendbar, wenn das Vergehen innterhalb der letzten 30 Sekunden oder sogar mit dem Schlusssignal erfolgt ist.
Anders sieht es wieder bei einer Wurfverhinderung, die nicht direkt mit der Wurfvorbereitung oder Wurfausführung zusammenhängt (Wechselfehler, unsportliches Verhalten im AW-Raum). Hier gibt es gemäß 8:10 c) Disqualifikation und 7m.
Das neue Regelwerk (die angesprochene Passage ist auf Seite 73)